Sollte Rauchen komplett verboten werden?

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... Vielleicht solltest Du die Entscheidung darüber einfach denen überlassen, die Rauchen wollen. Wir brauchen eure Bevormundung nicht!!!!


Mal ganz sachte, werter Langschläfer.

Kleines Gegenbeispiel: Der Aufenthalt in einem privaten Auto bedingt beim Fahren gesetzlich, dass du dich anschnallst. Obwohl du dort ebenso falsch argumentieren könntest, wie schon viele vor dir, dass es deine Privatsache wäre, ob du dich anschnallst oder nicht. Trotzdem konnten die vielen Uneinsichtigen nur durch die Strafandrohung dazu gebracht werden, den Gurt anzulegen.

Betriebsräume von Firmen wären deiner unsinnigen Argumentation nach genauso Privaträume. Soll dann wohl ein Nichtraucher sich einen rauchfreien Arbeitsplatz suchen oder wie?

Deine Darstellung hinkt von vorn bis hinten und vermutlich gehörst du zu denen, die überall rauchen wollen, wo sie gerade Lust darauf haben. Pech gehabt.
 
Er hat wahrscheinlich einfach nicht so weit gedacht, so etwas soll vorkommen.

Natürlich sollte es gewisse Einschränkungen geben. Aber die gibt es doch schon? Einem Wirt vorzuschreiben ob seine Gäste rauchen dürfen oder nicht ist einfach eine bodenlose Frechheit. Und egal wie du/ihr unsere Argumente zerlegt, es dürfte jedem klar sein dass wir recht haben


MfG

Dark Blizzard
 
Ne ne, mein lieber Fähnrich, deine Argumentation hinkt gewaltig. Du musst dich nur anschnallen, wenn Du dich mit deinem Auto im öffentlichen Verkehrsraum befindest, auf deinem privaten Grund und Boden besteht keinerlei Vorschrift, dass Du in deinem Auto angeschnallt sein musst.

Und ja, die Betriebsräume von Unternehmen sind grundsätzlich Privateigentum des jeweiligen Unternehmers, da es hier, in der BRD, zum Glück kein "Volkseigentum" an Unternehmen gibt.
 
Faehnrich schrieb:
Soll dann wohl ein Nichtraucher sich einen rauchfreien Arbeitsplatz suchen oder wie?
Diese Argumentation verstehe ich überhaupt nicht. Wieso wird bei euch am Arbeitsplatz geraucht? Hier hat ein Nichtraucher nicht die Möglichkeit, sich dem Passivrauch zu entziehen. In allen Firmen, wo ich bereits gearbeitet habe, herrschte praktisch ein ungeschriebenes Gesetz, dass nämlich am Arbeitsplatz nicht geraucht wurde, solange auch nur ein Einziger gegen das Rauchen war. Jeder hat sich daran gehalten und Friede herrschte. Es bedarf keines Rauchverbotes, außer in solchen Räumlichkeiten, wo ohnehin Gefahrenpotential vorhanden war.
In den Kantinen herrschte Rauchverbot zumindest in der Mittagszeit. Die Regelung war aber so, wenn Rauchverbote erteilt wurden, mussten Möglichkeiten geschaffen werden, dass Raucher gefahrlos für sich und andere rauchen können. Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz werden dem Raucher sämtliche Alternativen verweigert und er wird somit kriminalisiert. Nichtraucherschutz ist OK, aber ihr wollt die Raucher vom Rauchen abhalten, also ihnen einen fremden Willen aufzwingen. Das halte ich für sehr bedenklich und ist ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung totalitärer Überwachungsstaat.
 
In allen Firmen, wo ich bereits gearbeitet habe, herrschte praktisch ein ungeschriebenes Gesetz, dass nämlich am Arbeitsplatz nicht geraucht wurde, solange auch nur ein Einziger gegen das Rauchen war.

Genau, hier greift dann wieder das Hausrecht des Unternehmers, der entscheidet, ob, und wenn Ja, wo, in seinem Betrieb geraucht werden darf. Und selbstverständlich kann er auch die Regelung darüber seinen Arbeitnehmern überlassen.
 
...

Betriebsräume von Firmen wären deiner unsinnigen Argumentation nach genauso Privaträume. Soll dann wohl ein Nichtraucher sich einen rauchfreien Arbeitsplatz suchen oder wie?

Deine Darstellung hinkt von vorn bis hinten und vermutlich gehörst du zu denen, die überall rauchen wollen, wo sie gerade Lust darauf haben. Pech gehabt.

gegenfrage: muß ein raucher sich einen raucherarbeitsplatz suchen? (ist blödsinn... klar das weiß ich)
ich habe noch keine firma gesehen in der überhaupt keine rauchermöglichkeit gegeben war und somit ist jeder chef, ob raucher oder nichtraucher, soweit gewillt kompromisse einzugehen und zeigt toleranz zu rauchern wie auch nichtrauchern.
so wie ich aus allen relevanten postings hier herauslesen konnte gibt es keinen einzigen raucher, der irgendwie gegen das rauchverbot in speiselokalen sowie in reinen nichtraucherstätten gewettert hat. nur dass es keine alternativen mehr geben soll... das empfinden eigentlich alle raucher als eine unzumutbare bevormundung!
jaja... wir dürfen rauchen... aber nicht in der öffentlichkeit... -- wir sind "nur" raucher, haben keine ansteckende krankheit, sind nicht allgemeingefährlich wie ein kernreaktor, sollen aber möglichst im keller mit einer großen filteranlage, im heimlichen, unserem laster frönen :depp:
 
Genau, hier greift dann wieder das Hausrecht des Unternehmers, der entscheidet, ob, und wenn Ja, wo, in seinem Betrieb geraucht werden darf. Und selbstverständlich kann er auch die Regelung darüber seinen Arbeitnehmern überlassen.

Nein, denn jedem Arbeitnehmer muss ein rauchfreier Arbeitsplatz sichergestellt sein.

Auch ein Wirt kann eben nicht frei entscheiden, ob in seiner Wirtschaft geraucht wird, das wird in der BRD von den Ländern geregelt. Man ist nämlich dort NICHT in einem privaten Bereich sondern in der Öffentlichkeit, wo der Staat regulieren MUSS. Daran ändert auch die Tatsache nix, dass dem Wirt das Gebäude gehört.

Und zwar alleine deshalb, weil sich die Bürger in vielen Dingen eben nicht einig werden können, wie man in diesem Thread sieht. Auch würde ein Wirt von sich aus nie jemandem das Rauchen in seiner Wirschaft verbieten, weil er dann einen Wettbewerbsnachteil zu einer Wirtschaft hätte, in der geraucht werden darf.

Eigentlich hätte man mit den "Raucherkneipen" im Sinne einer kleinen Einraumkneipe oder mit einer Wirtschaft mit getrenntem Raucher und Nichtraucherraum gut fahren können, aber hier lag das Problem auch bei den Wirten, die sich einen Umbau nicht leisten konnten, oder bei Wirten, die nicht komplett auf Nichtraucher umstellen wollten, wegen des Wettbewerbsnachteils.

Und es gibt sehr wohl Betriebe mit absolutem Rauchverbot ohne eine Möglichkeit des Rauchens irgendwo auf dem Betriebsgelände. Du kannst nämlich nicht einen Unternehmer dazu zwingen eine Solche zu schaffen, wenn er das macht, ist das zu begrüßen, aber bloß Kulanz.

(@ jumper, sorry, du warst garnicht gemeint, ich war nur mit dem posten zu spät)
 
Die Raucher sollten sich mal das hier reinziehen, vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen ^^

Damit wäre die Diskussion sinnlos weil man damit überall rauchen kann.

Ich bin auch gegen komplettes Rauchverbot, ich finde es eine Frechheit das ich manchmal den Gestank einatmen muss.
 
Was sind denn das für Vergleiche? In einem Flugzeug wollen Menschen verreisen, in einer Kneipe geht es um gemütliches Beisammensein und nicht ums Essen. Wenn ein Nichtraucher in eine Raucherkneipe geht, muss er nicht unfreiwillig Tabakrauch dort einatmen. Er muss doch nicht reingehen.
Alleine schon die Formulierung "gemütliches Beisammensein" in Verbindung mit dem zwanghaften Nikotinkonsum zu bringen... diese Assoziation ist ein Erfolg der Tabakindustrie und definitiv kein natürliches Ereignis. Aber das nur nebenbei.

Es kann nicht im Interesse des Wirtes sein, Personengruppen wegen des Verhaltens der Süchtigen auszugrenzen. Eine von außen eingeführte Reglementierung ist die bessere Lösung als sich von vornherein für ein bestimmtes Klientel entscheiden zu müssen. Und andere Länder haben längst bewiesen, daß die Furcht vor wirtschaftlichen Einbußen der Realität nicht standhält.
Ich bin sogar der Ansicht, daß die Angst nicht von den Wirten her kommt, sondern von den Rauchern geschürt werden, die sich verzweifelt aufbäumen, um auch weiterhin andere mit ihrem Dreck zu belästigen und zu schädigen, bzw. denen indirekt den Zugang zu bestimmten Orten zu verwehren.
 
Nein, denn jedem Arbeitnehmer muss ein rauchfreier Arbeitsplatz sichergestellt sein.

Ich habe nichts anderes behauptet, sondern lediglich festgestellt, dass:

...hier greift dann wieder das Hausrecht des Unternehmers, der entscheidet, ob, und wenn Ja, wo, in seinem Betrieb geraucht werden darf.

Das bedeutet im Einzelnen:
- der Unternehmen entscheidet, ob im Betrieb geraucht werden darf, oder nicht. Er muss aber nicht zwingend ein generelles Rauchverbot aussprechen.

- der Unternehmen entscheidet, wo geraucht werden darf. Dazu kann er auch Rauchpausen, welche von der Arbeitszeit abgezogen werden, erlauben. Er muss lediglich den nichtrauchenden Arbeitnehmern einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung stellen

Ich habe aber nicht behauptet, dass der Unternehmer den Nichtraucherschutz außer acht lassen kann.

Auch ein Wirt kann eben nicht frei entscheiden, ob in seiner Wirtschaft geraucht wird, das wird in der BRD von den Ländern geregelt.

Genau darum geht es. Es ist ein Einschnitt in seiner unternehmerischen Freiheit. Wenn nämlich der Wirt keine Angestellten beschäftigt und selber Raucher ist, dann kann er auch selber entscheiden, ob er sich dem Rauch seiner Gäste aussetzen will, oder nicht. Ebenso können Angestellte entscheiden, ob sie dort arbeiten wollen, oder nicht.


Man ist nämlich dort NICHT in einem privaten Bereich sondern in der Öffentlichkeit, wo der Staat regulieren MUSS. Daran ändert auch die Tatsache nix, dass dem Wirt das Gebäude gehört.

Das ist natürlich Quatsch. Eine Gastwirtschaft ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, gleichgültig, ob dem Wirt das Gebäude gehört, oder, ob er die Räume gepachtet hat. Der Wirt kann selbst entscheiden, wen er bedient und wen nicht. Ebenso kann der Supermarkt an der Ecke, der Tankwart, oder der Restaurantbesitzer entscheiden, ob er dir etwas verkauft, oder nicht. Es gibt kein Gesetz, welches irgend jemanden dazu verpflichtet, dir etwas zu verkaufen. Erst mit gegenseitigem Einverständnis kommt ein Vertrag zustande.

Und zwar alleine deshalb, weil sich die Bürger in vielen Dingen eben nicht einig werden können, wie man in diesem Thread sieht. Auch würde ein Wirt von sich aus nie jemandem das Rauchen in seiner Wirschaft verbieten, weil er dann einen Wettbewerbsnachteil zu einer Wirtschaft hätte, in der geraucht werden darf.

Wie jetzt? Ich denke die Nichtraucher sind in der Überzahl? Dann müsste doch eine reine Nichtraucherkneipe eine wahre Goldgrube sein. Allerdings verstehe ich dann wieder nicht, dass es nicht vor dem Nichtraucherschutzgesetz, mehrheitlich Nichtraucherkneipen gab. Sind Gastwirte dumm?


Und es gibt sehr wohl Betriebe mit absolutem Rauchverbot ohne eine Möglichkeit des Rauchens irgendwo auf dem Betriebsgelände. Du kannst nämlich nicht einen Unternehmer dazu zwingen eine Solche zu schaffen, wenn er das macht, ist das zu begrüßen, aber bloß Kulanz.

Natürlich gibt es solche Betriebe, zum Beispiel Chemieunternehmen, Mühlen, holzverarbeitende Betriebe, Papierindustrie und so weiter....aber das hat andere Gründe

twinky schrieb:
Alleine schon die Formulierung "gemütliches Beisammensein" in Verbindung mit dem zwanghaften Nikotinkonsum zu bringen... diese Assoziation ist ein Erfolg der Tabakindustrie und definitiv kein natürliches Ereignis.

Schon die alten Germanen haben während ihren Volksversammlungen (Thing) im "gemütlichen Beisammensein" geraucht. Kannst Du mir erklären, welche Tabaklobby darauf Einfluss nahm?

Es kann nicht im Interesse des Wirtes sein, Personengruppen wegen des Verhaltens der Süchtigen auszugrenzen.

Wie kommst Du darauf, dass ein Gastwirt irgendeine Personengruppe ausgrenzt? Ich habe noch nie erlebt, dass ein Wirt einen Nichtraucher des nichtrauchens wegen des Lokales verwiesen hätte (Obwohl er sich seine Gäste tatsächlich aussuchen kann und darf). Hast Du andere Erfahrungen gemacht?

Ich bin sogar der Ansicht, daß die Angst nicht von den Wirten her kommt, sondern von den Rauchern geschürt werden, die sich verzweifelt aufbäumen

Und natürlich verzichtet der Wirt darauf sich von einer Mehrheit (in diesem Fall die Nichtraucher) die Kassen füllen zu lassen und lässt sich deshalb von einer Minderheit (Raucher) gerade so am Leben halten. Edle Wirtsleute....Hut ab.

...um auch weiterhin andere mit ihrem Dreck zu belästigen und zu schädigen, bzw. denen indirekt den Zugang zu bestimmten Orten zu verwehren

Niemand verwehrt einem Nichtraucher den Zugang zu einer Eckkneipe. Wie kommst Du darauf?
 
Saschinsky schrieb:
Nein, denn jedem Arbeitnehmer muss ein rauchfreier Arbeitsplatz sichergestellt sein.
Dann sollte jedem Arbeitnehmer aber bitte auch ein abgasfreier Arbeitsplatz sichergestellt sein. Das heißt natürlich ein sofortiges Verbot von Verbrennungsmotoren, denn auch die Gesundheit der Taxi- und LKW-Fahrer sollte uns einigermaßen am Herzen liegen. Natürlich muß das Verbot sein, denn kein Spediteur würde diesen Schritt freiwillig wagen, weil er völlig zurecht Wettbewerbsnachteile befürchten müsste. Nicht wahr, Saschinsky?
 
Wie jetzt? Ich denke die Nichtraucher sind in der Überzahl? Dann müsste doch eine reine Nichtraucherkneipe eine wahre Goldgrube sein. Allerdings verstehe ich dann wieder nicht, dass es nicht vor dem Nichtraucherschutzgesetz, mehrheitlich Nichtraucherkneipen gab. Sind Gastwirte dumm?
Sowas läßt sich hervorragend als Nash-Gleichgewicht erklären. Manchmal dominieren schlechte Strategien, obwohl es bessere gibt, die allen zugute kämen.

Und bitte erspar uns Geschichten vom "gegenseitigem Einverständnis", wenn die Vertragspartner nicht gleichstark sind. Sonst kann man sämtliche gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen streichen.
Daß es einem Verkäufer freisteht, wem er was verkaufen will, stimmt so definitiv nicht. Was meinst Du, was passiert, wenn ein Krämerladen ein Schild mit der Aufschrift "Türken und Hunde müssen draußen bleiben" aufstellt? Ich bin sicher, irgendwo gibt es doch das eine oder andere Gesetz, daß den Verkäufer in seinem Tun Vorschriften macht ;)
 
Und bitte erspar uns Geschichten vom "gegenseitigem Einverständnis", wenn die Vertragspartner nicht gleichstark sind. Sonst kann man sämtliche gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen streichen.

Das bezog sich auf den Abschluss von Kaufverträgen. Sorry, ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt.

Daß es einem Verkäufer freisteht, wem er was verkaufen will, stimmt so definitiv nicht. Was meinst Du, was passiert, wenn ein Krämerladen ein Schild mit der Aufschrift "Türken und Hunde müssen draußen bleiben" aufstellt? Ich bin sicher, irgendwo gibt es doch das eine oder andere Gesetz, daß den Verkäufer in seinem Tun Vorschriften macht ;)

Man merkt , dass Du keine kaufmännische Ausbildung hast :D
 
Das bezog sich auf den Abschluss von Kaufverträgen. Sorry, ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt.
offensichtlich nicht klar genug, denn:
Ebenso können Angestellte entscheiden, ob sie dort arbeiten wollen, oder nicht.
Klingt für mich nicht nach einem Kaufvertrag.

Man merkt , dass Du keine kaufmännische Ausbildung hast :D
Stimmt, nur ein Wirtschaftsstudium. Anstatt mir irgendetwas zu unterstellen, hättest Du auch direkt auf meine Frage eingehen können, evtl. mit einer Erklärung, auf welcher Rechtsgrundlage ein Verkäufer den Handel mit einer bestimmten ethnischen Gruppe generell verweigern darf.
 
offensichtlich nicht klar genug, denn:

Klingt für mich nicht nach einem Kaufvertrag.

Ließ einfach mal einen Absatz tiefer, dann bist Du bei der richtigen Stelle ;)


Stimmt, nur ein Wirtschaftsstudium. Anstatt mir irgendetwas zu unterstellen, hättest Du auch direkt auf meine Frage eingehen können, evtl. mit einer Erklärung, auf welcher Rechtsgrundlage ein Verkäufer den Handel mit einer bestimmten ethnischen Gruppe generell verweigern darf.

Wenn Du tatsächlich ein Wirtschaftsstudium gemacht hast, dann sollten dir aber Begriffe, wie konkludentes Handeln und gegenseitige Willenserklärung, etwas sagen.

Und wo habe ich behauptet, dass ein Verkäufer sich speziell dem Handel einer bestimmten ethnischen Gruppe verweigern kann. Bitte ließ noch einmal, was ich genau geschrieben habe und lege mir keine Dinge in den Mund, welche ich so zu keiner Zeit getätigt habe. Ich habe geschrieben, dass sich ein Unternehmer frei entscheiden kann, mit wem er Handel betreibt. Beispiel: Der Diskothekenbesitzer (oder sein Erfüllungsgehilfe) kann entscheiden, ob Du in seine Diskothek kommst, oder nicht und ob er dich dort bedienen will. Ebenso kann der Krämer (um bei deinem Beispiel zu bleiben) entscheiden, ob er dir eine Flasche Schnaps verkauft, oder nicht. Ein Unternehmer kann entscheiden, dass er nur an Wiederverkäufer, oder nur an eine bestimmte Branche, verkauft. Es gibt kein Gesetz, welches irgend jemanden verpflichtet, irgend jemandem etwas zu verkaufen. Solltest Du anderer Meinung sein, lasse ich mich gerne, anhand eines Gesetzestextes, oder den Verweis auf den entsprechenden Paragraphen, überzeugen.
 
@Langschläfer: Lies Du Deine eigenen Worte. Ich bezog mich auf das Zitat, das den Arbeitsvertrag anspricht. Du schriebst noch vieles andere, aber eben auch das. Also verweise mich nicht auf eine andere Stelle, nur um mich dann korrigieren zu können. Steh einfach zu Deinen Worten.
Und wie Du schon schriebst, es gäbe KEIN Gesetz, daß den Verkäufer vorschreibt, mit wem er handelt. Das ist so einfach falsch. Natürlich kann er im Einzelfall entscheiden, einen Handel zu verweigern. Aber das ist nur ein Teilaspekt Deiner Aussage. Eine pauschale Verweigerung zB einiger ethnischer Gruppen ist eben nicht ohne Weiteres möglich, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Insofern ist diese Aussage von Dir falsch. Wer "kein" sagt, sollte sich dann nicht auf einen Teilbereich beschränken.

"Konkludentes Handeln" ist übrigens irrelevant für diese Thematik.
 
@Langschläfer: Lies Du Deine eigenen Worte. Ich bezog mich auf das Zitat, das den Arbeitsvertrag anspricht. Du schriebst noch vieles andere, aber eben auch das. Also verweise mich nicht auf eine andere Stelle, nur um mich dann korrigieren zu können. Steh einfach zu Deinen Worten.


Ich darf dich dann mal zitieren:

Und bitte erspar uns Geschichten vom "gegenseitigem Einverständnis", wenn die Vertragspartner nicht gleichstark sind. Sonst kann man sämtliche gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen streichen.


Und jetzt sei so gut und zeig mir die Stelle, wo ich dieses "gegenseitige Einverständnis" auf Arbeitsverhältnisse bezogen habe.


Und wie Du schon schriebst, es gäbe KEIN Gesetz, daß den Verkäufer vorschreibt, mit wem er handelt. Das ist so einfach falsch. Natürlich kann er im Einzelfall entscheiden, einen Handel zu verweigern. Aber das ist nur ein Teilaspekt Deiner Aussage.

Nein, es ist eben nicht falsch. Wenn ein Landwirt ausschließlich an den Großmarkt verkauft, dann gibt es kein Gesetz, welches ihn veranlasst, seine Ware an eine Privatperson zu verkaufen. Wenn doch, dann zeige mir dieses Gesetz.

Wenn BMW seine Fahrzeuge ausschließlich an BMW-Händler, zwecks weiterverkauf, veräußert, dann gibt es kein Gesetz, welches BMW dazu verpflichtet, seine Fahrzeuge an einem Fiat-Händler zu verkaufen. Wenn doch, dann zeige mir dieses Gesetz.

Wenn ein Teilehersteller seine Teile ausschließlich an Heizungsbauer verkauft, dann gibt es kein Gesetz, welches ihn verpflichtet, seine Teile an einem Glaser zu verkaufen. Wenn doch, dann zeige mir dieses Gesetz.

Und wenn ein Bäcker dir sein Brot nicht verkaufen will, dann gibt es kein Gesetz, welches ihn verpflichtet, dir sein Brot zu verkaufen. Wenn doch, dann zeige mir dieses Gesetz.


Eine pauschale Verweigerung zB einiger ethnischer Gruppen ist eben nicht ohne Weiteres möglich, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Insofern ist diese Aussage von Dir falsch. Wer "kein" sagt, sollte sich dann nicht auf einen Teilbereich beschränken.

Ließ einfach meine obig Antwort, vielleicht begreifst Du dann. So schwer kann das doch gar nicht sein.

Aber, ich will es dir dann mal ein wenig einfacher machen.
Eine befreundete Chinesin, hat mir glaubhaft versichert, dass in Südchina tatsächlich Hundefleisch gegessen wird. Nun wirst Du mir sicher das von dir so oft beschworene Gesetz zeigen können, welches einen Hundezüchter auferlegt, seine Hundewelpen an einem Chinesen zu verkaufen. Chinesen sind unbestreitbar eine ethnische Gruppe, da muss doch dieses Gesetz greifen.......oder?
 
Das ist natürlich Quatsch. Eine Gastwirtschaft ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, gleichgültig, ob dem Wirt das Gebäude gehört, oder, ob er die Räume gepachtet hat. Der Wirt kann selbst entscheiden, wen er bedient und wen nicht. Ebenso kann der Supermarkt an der Ecke, der Tankwart, oder der Restaurantbesitzer entscheiden, ob er dir etwas verkauft, oder nicht. Es gibt kein Gesetz, welches irgend jemanden dazu verpflichtet, dir etwas zu verkaufen. Erst mit gegenseitigem Einverständnis kommt ein Vertrag zustande.

Allerdings hat diese Tatsache garnix damit zu tun, dass Gaststätten eben doch öffentlicher Raum sind, sie sind Teil des "öffentlichen Lebens" in unserer Gesellschaft, dort finden unter anderem Vereinssitzungen, Konzerte, Familienfeiern, Parteiversammlungen, oft auch Gemeinderatssitzungen und so weiter und so weiter statt. All das wird sowohl von Rauchern als auch von Nichtrauchern besucht.
Alleine die Tatsache, dass normalerweise jeder einfach so in eine Wirtschaft hineinmarschieren kann und normalerweise auch bedient wird macht sie zum Teil der "Öffentlichkeit". Die Tatsache, dass der Wirt mir nix verkaufen muss, wenn er nicht will, oder mich einfach rausschmeißen kann, andert daran nichts.

Wie schon viel weiter vorne erwähnt, muss auch ein Asthmakranker in eine normale Kneipe gehen können, um dort sein Bier zu trinken und am normalen öffentlichen Leben teilnehmen können.

Zum Thema des Arbeitgebers: Genau umgekehrt ist es usus: Üblicherweise gibt es einen Platz für Raucher, zum konsumieren der Zigaretten. Ein Nichtraucher muss sich ansonsten aber überall im Betrieb frei bewegen können, ohne dass er auf Rauch trifft.
 
Und jetzt sei so gut und zeig mir die Stelle, wo ich dieses "gegenseitige Einverständnis" auf Arbeitsverhältnisse bezogen habe.
Mein Fehler. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß ein potentieller Arbeitnehmer nicht immer frei entscheiden kann, wo und unter welchen Bedingungen er arbeiten wird.

Und Danke für die vielen Positivbeispiele, wann ein Verkäufer bestimmte Gruppen ausschließen darf. Das ändert jedoch nichts daran, daß z.B. ein "Türken werden hier nicht bedient"-Schild schnell mal vor Gericht landen kann. Selbst wenn Du 1000 weitere Positivbeispiele nennst, es reicht lediglich ein einziges negatives, um Dein "es gibt KEIN Gesetz dagegen" zu falsifizieren. Das tat ich, leb damit. So schwer kann das doch gar nicht sein.
 
@ über mir: Thema rauchen, und nicht Diskriminierung in der Geschäftswelt.

Das Raucher nicht Nichtraucher belästigen sollte selbstverständlich sein. Umgedreht will der Raucher aber auch von solchen militanten Klugscheißern verschont bleiben. Ich jedenfalls halt es so.
Und wenn ich niemand damit belästige, kann ich rauchen bis ich grün bin oder einsch**ße. Da ändert auch ein Gesetz nichts dran.
Hauptsache -liebe Nichtraucher- ein Problem geschaffen oder erfunden wo keins sein müßte. Leben und leben lassen, gelle ?
 
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