Wohnung für Jugendliche...Hilfe vom Staat?

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[KDog]

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Wohnung für Jugendliche...Hilfe vom Staat?

Hallo,
ich hätte da ma ne Frage...
weiß jemand zufälligerweise wieviel Hilfe (vorallem finanziell) man kriegt wenn man von zuhause weg will? also es hat nix mit meinen eltern zu tun oder sonstiges, hab einfach ne freundin die 25 km weg wohnt und muss jeden tag 15 km zur schule und bald zum zivildienst. Gibts da ne möglichkeit zuhause auszuziehen mithilfe des staates?
MFG [KDog]
 
geht schon. Bafög regelt da ne menge, allerdings auch nur, wenn deine eltern nicht allzu viel einkommen haben !!!
gut, das kindergeld ist natürlich auch nicht zu verachten...
deine eltern bezahlen bestimmt auch noch monatlich n bissl was dazu!

wenn du zusätzlich nen kleinen nebenverdienst hast ( z.b. verkäufer im supermarkt oder sonst was )

geht ne kleine wohnung (warm) auf jeden fall klar !!!


mfg Joker Dlx
 
also, wenn du den zivildienst antrittst, hast du die möglichkeit, sofern du die wohnung mind. ein halbes jahr voraus hast, das der bund für zivildienstleistende dann die wohnung für die dauer deiner dienstzeit bezahlt

cya grüße und schönes wetter
iggy
 
du könntest natürlich auch wie einige sozial-schmarotzer einfach hartz IV beantragen und dann mit deiner freundin als (wohnungsgemeinschaft) da einziehen dann bekommt ihr sogar beide geld für die wohnung , den es scheid ja mittzlerweile eh zum guten ton zu gehören soviel wie möglich so kassieren ( lala geiz is geil und so..)
 
Also ich hab mich ma erkundigt bei mir, ich bin 17 hab auch ne eigene Wohnung krieg da aber nichts von Staat oder irgendwas etc...
 
Joker Dlx schrieb:
gut, das kindergeld ist natürlich auch nicht zu verachten...

Nur damit hier was klargestellt wird:

Das Kindergeld steht demjenigen zu, der ein Kind finanziell unterstützt, also nicht dem Kind selber!
 
McKilroy schrieb:
Nur damit hier was klargestellt wird:

Das Kindergeld steht demjenigen zu, der ein Kind finanziell unterstützt, also nicht dem Kind selber!

richtich...und das auch nich für imme...wie is da die regelung? solange es bei einem wohnt? solange es noch nich einen eigenen verdienst hat?
 
[KDog] schrieb:
richtich...und das auch nich für imme...wie is da die regelung? solange es bei einem wohnt? solange es noch nich einen eigenen verdienst hat?


solange es noch kein Geld verdient.

Aber mal ohne scheiß, der ganze Thread is schon komisch. Denke auch, dass sowas eigentlich nur wieder zeigt wie sehr diese Mitnahmementalität in Deutschland um sich greift. Es gibt was umsonst...ja davon nehm ich auch was...oder am besten sogar zwei.
Wofür musst du zu hause ausziehen, wenn es dir da gut geht und du nicht übermäßig Streß mit deinen Eltern hast? Weil du 25 km zum Zivi-dienst mußt und deine Freundin 15 km von dir entfernt wohnt? Ich fass es nicht...

Denke die staatlichen Hilfen sollten für Diejenigen sein, die es nötig haben, aber dazu zählt dieser Fall von Bequemlichkeit mal auf keinsten.:rot:
 
zu allererst zu dem punkt von wegen staatliche hilfen nur für die die es nötig haben....ich denke (leider) haben wir diesen punkt schon seit jahren überschritten...und wenn ich mir angucke wer hier so alles hilfe vom staat bezieht, weil sie einfach keine lust zu arbeiten haben...ja dann muss ich gestehen bin ich eine dreiste sau und möchte auch meine hilfe haben wenn ich sie kriegen kann.

mein problem hat keineswegs was mit der faulheit zu tun 25 km zu fahren, das tue ich schon seit knapp 2 jahren... es ist nur einfach so das man mit 20 jahren einfach mal von zuhause raus möchte. ich wohne mit meinen eltern und meinem 15 jährigen bruder in einer 80qm wohnung. mir persöhnlich gehts langsam aufn sack...

natürlich ist das alles ne einstellungssache, aber ich denke mir, wenn mir der staat helfen möchte bzw. helfen kann, darf er das gerne tun...
denn ich erachte es als bedeutend sinnvoller jugendliche beim start ins eigene leben zu unterstützen als irgendwelche arbeitsfaulen assis das geld in den rachen zu schmeisen...
 
also man kann DEFINITIV mit 20 ausziehen und über hartz IV geld bekommen , die frage ist dann nur wie man den hartz IV bogen ausfüllt und wieviel man beantragt.


und 25 km zum zivi und 15 zur freundin... weiß net so recht , meine freundin wohnt 650 km weg und ich rennen nicht zum "jobcenter"

aber kdog ich muss dir recht geben manchmal bekommt man echt bock einfach sich so wie alle anderen zu verhalten und den staat auszunehmen , aber dann wirds uns nur noch schneller noch schlimmer gehen..

zu der kindergeld regelung , man bekommt kindergeld solange das kind keine ausbildung hat.

bei weiterführender ausbildung ( uni etc. ) gibt es nur einen versuch , also keine 10 semester selbstfindungsphase , also wer abbricht hat sozusagen verschissen.Ausserdem sieht es dann mit der BaFög auch äußerst kritisch aus.
Und ab dem 18 lebensjahr kann das geld auch direkt an das kind überwiesen werden...

zudem wird das kindergeld MAXIMAL bis zum 27 lebensjahr ausgezahlt , also auch wenn du noch nicht fertig studiert hast , aber mit 27 hast eh schon sehr viele studien fertig , ausser jura , mdeizin und noch nen paar aber die meisten sind dann durch.
 
Als ich mit 18 Ausziehn wollte, habe ich mich natürlich auch mal erkundigt. Was dabei raus kam das ich keinerlei anspruch auf irgendwas habe. Da du kein Trifftigen grund nennst wegen einer Wohnung (trifftigergrund wäre Job).

Wollte auch nur so zuhause raus aber da meine Eltern mir erstens ein zimmer stellen könnten und zweiten zuviel verdienen habe ich kein anspruch auf irgend eine Finanzielle unterstützung gehabt.

Daher müssen da schon bessere gründe sein wie will nur von zuhause weg und mit meiner freundin zusammen ziehen oder so. Und meine meinung danach ist mittlerweile auch so, wenn man sich keine Wohnung leisten kann, kann man sich auch keine nehmen. Mann sollte sich erst eine Wohnung zulegen wenn man ein festes einkommen hat, da ja auch noch andere rechnungen anfalllen ausser die wohnung. Aber das muss jeder selber wissen, kollege von mir z.b. macht auch seit fast glaub ich 2 Jahren nichts bekommt wohnung und leben auch bezahlt. glaube insgesammt hat er ca. 800-900€ im monat für wohnung und essen eben. Ist natürlich schön aber will man sein leben nicht selber Finanzieren?
 
naja ich denke manche eben nicht und das is das problem.


mmh soweit ich weiß sind die einzigsten neuen beschränkungen das man z.b. nicht in der selben stadt wie seine eltern sich ne eigene wohnung nehmen darf.


und das mit dem einkommen is doch quatsch was würde hartz IV den dann einem arbeitslosen nützen/ helfen ,GARNICHTS !!!
 
[KDog] schrieb:
richtich...und das auch nich für imme...wie is da die regelung? solange es bei einem wohnt? solange es noch nich einen eigenen verdienst hat?

Da gibt es eine genaue Einkommensgrenze, ich meine das liegt so bei 8000 Euro (allerdings ohne Gewähr - die Größenordnung stimmt aber). Außerdem muss das Kind in der Schule oder Ausbildung sein, oder als arbeitssuchend gemeldet sein.
 
van Krossy schrieb:
zum threadstarter... deine einstellung finde ich nicht gut!
wenn dir das geld zum ausziehen nicht reicht such dir nen nebenjob, hilfe vom staat ist und sollte auch nur für die sein, die es wirklich brauchen und nicht für leute, die zu faul sind.
was mir so bekannt ist wirst du auch kaum möglichkeiten haben hilfe zu bekommen, denn zu erst werden deine eltern für dich aufkommen müssen. sollten diese es nicht können wird geprüft ob ein aus-/umzug sinn macht und in deinem fall gibt es den nicht

klar nebenjob schön und gut, aber punkt eins habe ich dank meiner jetzigen schulischen ausbildung einfach keine zeit dazu und das wird sich auch im nächsten jahr mit dem beginn meiner zivi phase nicht ändern.

was genau wird geprüft? meine eltern verdienen beide, aber eben nich allzu viel, heißt das ich im moment auch schon bafög für meine schulische ausbildung bekomme...
 
McKilroy schrieb:
Nur damit hier was klargestellt wird:

Das Kindergeld steht demjenigen zu, der ein Kind finanziell unterstützt, also nicht dem Kind selber!

Ich bekomme jeden Monat mein Kinderdergeld.

Es sit aufjedenfall so das der Staat keinem mehr ne Wohnungspendiert außer es ist wirklich notwendig. Haben die heute im Radio gesagt das is seit Hartz 4 so.
 
# Kann ich als Kind Kindergeld beantragen?

Wurde von den Eltern bisher kein Kindergeldantrag gestellt, obwohl das Kind die Anspruchsvor-aussetzungen erfüllt, kann das Kind den Antrag stellen. Anspruchsberechtigter im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist weiterhin ein Elternteil. Das Kind kann auch die Auszahlung des Kin-dergeldes an sich selbst verlangen, wenn der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht ihm gegenüber nicht nachkommt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihre Familienkasse.

Also:

Anspruchsberechtigt sind die Eltern. Also kriegen die das Kindergeld. Nur wenn die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, dann kriegt man das Kindergeld selber.
 
kindergeld bekommt man nicht als zivi

aber wohngeld vom ´zivildienstamt
 
ja,aber nomrla stellt der zivildienst dir ja auch ne wohnung!wohngeld vom staat gibts 23!
Bin mir aber nicht 100% sicher!
 
Hilfe!!!!!!!!!!

hi leutz!
ich finde es hier wirklich sehr übersichtlich... aber nun ma zu meinem prob: ich bin 18 jahre, schülerin der 11. klasse (mache mein abitur) und wohne ca. 200 km von meinen eltern entfernt (bin freiwillig ausgezogen). ich wohne mit meinem jetzigen ex (!!!) zusammen, der ab dem 1.8. eine ausbildung beginnt. momentan übernimmt er sämtliche kosten (miete, nahrung). ich bekomme von meinen eltern 154€ kindergeld + 50€ taschengeld. habe ich einen anspruch in irgendeiner weise vom staat? von wegen wohngeld o.ä.! im moment wohne ich noch (!!!) im 2. wohnsitz, bei meinen eltern hauptwohnsitz! macht das einen unterschied? und im mietvertrag bin ich auch miteingeschrieben, aber nur als mitbewohnerin. soll ich das ebenfallls ändern lassen, dass ich da rausgehalten werde? mein ex sagte zu mir, dass ich entweder ab dem 1.9. die hälfte der miete zahlen müsste (wie? meine eltern verdienen auch nur wenig) oder ausziehe! aber wie soll ich das finanzieren (mir wäre jede wohnung recht, egal ob es nur eine einraumwohnung ist)? ich habe mich schon informiert, aber hartz4 würde ich angeblich net bekommen, weil ich freiwillig ausgezogen bin, bafög (schülerbafög) ebenfalls net! was ist mit einem wohnberechtigungsschein? und wenn man wohngeld beantragt, dann muss man doch eine wohnung vorweisen können oder? :confused:
ich wäre über jede hilfe wirklich dankbar, es ist wirklich dringend...!!!
danke, lg tina
 
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