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Langschläfer schrieb:Ein Umzug kostet Geld, was er nicht hat.
...Nebenbei muss man auch noch sein soziales Umfeld, wie Freunde und Familie verlassen, eben ein richtiger Einschnitt ins Leben. ...
Und? Wo ist das Problem? Er ist kein Einzelfall. Mit Studienbeginn hatte ich ebenfalls mein komplettes Umfeld verlassen und bin dort dann hängen geblieben. Hat auch ne Zeit gedauert, einen neuen Freundeskreis etc. aufzubauen.
Das Leben ist nicht leicht aber man sollte nicht jedwede Rechtfertigung als Ausrede für's Nichtstun hernehmen.
Klar war der Job bei deinem Neffen Ausbeutung pur - aber das muss man doch nicht akzeptieren. Was will er denn jetzt die nächsten Jahrzehnte machen? Auf dem Sofa versauern? Mein Leben wäre mir zu schade für so was.
...und genau das wissen die Ausbeuter und setzen darauf. Der Kreislauf schließt sich.
Genau so läuft dieses – von den Medien im Dienste ihrer Auftraggeber gesteuerte – Spiel....und während sich einige viele Gedanken darüber machen, wie man das Leben der "Sozialschmarotzer" weiter erschweren kann, wird diesen Ausbeutern weiterhin Tür und Tor geöffnet. Das ist ein Hohn.
Also – mittlerweile – Zustände wie in anderen „Demokratien“, wie z. B. im Folterstaat USA: Die, die nichts besitzen (nicht einmal halbwegs positive Aussichten für die Zukunft), lassen sich vorwiegend zur Absicherung des Regimes, das für eben diese Zustände die Verantwortung trägt, ausbilden und bei Bedarf einsetzen.[…]Jetzt will er erst einmal zur Bundeswehr gehen und schauen, welche Perspektiven man ihm dort bietet.
Also – mittlerweile – Zustände wie in anderen „Demokratien“, wie z. B. im Folterstaat USA: Die, die nichts besitzen (nicht einmal halbwegs positive Aussichten für die Zukunft), lassen sich vorwiegend zur Absicherung des Regimes, das für eben diese Zustände die Verantwortung trägt, ausbilden und bei Bedarf einsetzen.
Auszug aus einer BRD-Propagandaschrift:[...]Ich hab ihn zwei mal aufs "Amt" begleitet und Du kannst mir glauben, dass ich eher kriminell werden würde, als mich derart demütigen zu lassen.
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Und aus diesem Grund ist die Bezeichnung "Sozialschmarotzer" nicht nur ein Angriff auf die Menschenwürde und abgrundtief beleidigend, sondern obendrein auch noch verfassungswidrig und sollte strafrechtlich verfolgt werden!!
Und was ist mit jenen, die unberechtigterweise Sozialleistungen in Anspruch nehmen? Menschen, die wissentlich das Sozialsystem betrügen?
Für die ist der Ausdruck Sozialschmarotzer passend (zumindestens in meinen Augen).
Es gibt auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, weil sie diese tatsächlich benötigen!
Und wenn dann jemand 20€ "erschleicht" wie es joungster sagst, ist das kein Vergehen.
Nur leider benutzt Du diesen Ausdruck für die falsche Gruppe von Menschen und das ist Missachtung der Menschenwürde und eine Beleidigung.
die reichsten 10% können im Durchschnitt auf ein Guthaben von mehr als 550.000 Euro zurückgreifen,
Hass4 Empfänger erhalten ihre Rentenansprüche aus 2,64 € Jahresbeitrag in die Rentenkasse
McKilroy, Du erheiterst mich immer wieder...
Der Staat leistet weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von € 40 monatlich
Hartz 4-Empfänger, die nicht pflichtversichert sind in der Sozialversicherung oder Sozialgeld ohne Familienversicherung erhalten, bekommen einen Zuschuss von monatlich maximal 129,54 € zur Krankenversicherung, maximal 17,79 € zur Pflegeversicherung und maximal 40,80 € zur Rentenversicherung.
Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, die für Arbeitslose besonders attraktiv ist.
In der Einzahlungsphase sind mindestens 3% (4% ab 2008) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen pro Monat einzuzahlen.
Wer ALG II Empfänger ist und kein Einkommen hat, kommt schon mit einer Einzahlung in Höhe von 5 Euro monatlich in den Genuss der staatlichen Altersvorsorgezulage. So erhält jede alleinstehende Person, die in eine von der Riesterrente geförderte Sparform einzahlt, vom Staat zusätzlich 114 Euro pro Jahr (ab 2008: 154 Euro) als Zuschuss auf die angesparte Summe. Für verheiratete gibt es sogar einen Zuschuss in Höhe von 228 Euro (ab 2008: 308 Euro) pro Jahr, dazu kommen weitere 138 Euro (ab 2008: 185 Euro) pro Kind, dass im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen hat.
Debatte um Arbeitspflicht: Sind Hartz IV-Empfänger wirklich faul - BILD.de macht den Fakten-Check - Politik - Bild.deDAS IST DIE RECHTSLAGE
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt vor: Einem Hartz-IV-Empfänger ist im Prinzip jede Arbeit zumutbar, sofern sie nicht sittenwidrig ist.
Beispielsweise ist niemandem eine Arbeit zumutbar, zu der er „körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist“.
• Keine Frau muss also als Animierdame in einem Nachtklub arbeiten.
• Kein Pianist muss auf dem Bau arbeiten, wo er sich womöglich die Hände fürs Klavierspielen ruiniert.
• Alleinerziehende müssen nicht arbeiten, wenn sie Kleinkinder (bis drei Jahre) haben und auch später nicht, wenn sie keine Betreuungsmöglichkeiten haben.
Aber: Was Koch & Co. verschweigen: Es gibt schlicht nicht genügend Arbeitsangebote! Was nützt also ein Job-Zwang, wenn es gar nicht genügend Jobs gibt?
STRENGE REGELN
Wenn Behörden Stellen schaffen wollen, gibt es klare gesetzliche Grenzen.
• Öffentlich geförderte Arbeit wie auch Ein-Euro-Jobs dürfen keine regulären Jobs etwa im Handwerk gefährden.
• Es muss sich um zusätzliche Arbeit handeln, die sonst nicht gemacht würde. Sonst könnten Kommunen billige Ein-Euro-Jobber einsetzen. Reguläre Beschäftigte mit normalen Löhnen würde dann arbeitslos. Hartz-IV soll aber keine Stellen vernichten, sondern Arbeitslose möglichst in neue Jobs bringen.
BEISPIEL SCHNEE SCHIPPEN
Wie streitanfällig das Thema Ein-Euro-Jobs sein kann, zeigte sich kürzlich in Vorpommern. Nachdem dort Sturmtief Tief „Daisy“ übers Land gefegt war und reichlich Schneeverwehungen beschert hatte, setzte die Gemeinde Völschow fünf Ein-Euro-Jobber zum Schneeschippen ein. Prompt gab es Ärger mit der Arge (Arbeitsgemeinschaft aus Kommunalverwaltung und Arbeitsagentur). Denn: Schneeschippen ist eine Pflichtaufgabe, und eben keine zusätzliche Arbeit. Und nur dafür dürfen Ein-Euro-Jobber eigentlich eingesetzt werden.
STRAFEN BEI ARBEITSVERWEIGERUNG
Langzeitarbeitslose, die eine zumutbare Arbeit ablehnen oder schwänzen, müssen schon heute mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
• Wenn jemand bei Faulenzen erwischt wird, gibt es für die Dauer von drei Monaten eine Kürzung der Hartz-IV-Bezüge um 30 Prozent.
• Im Wiederholungsfall binnen eines Jahres eine Kürzung um 60 Prozent und bei der dritten Auffälligkeit ist alles weg. Dann gibt es allenfalls noch Lebensmittelgutscheine.
• Auch andere Versäumnisse werden geahndet. Wer etwa unentschuldigt einen Termin (sogenannte Meldeversäumnisse) versäumt, muss mit einer Leistungskürzung um zehn Prozent rechnen. Im Wiederholungsfall ist die Strafe noch höher.
Von Januar bis September 2009 wurde laut BA insgesamt 547 000 Sanktionen verhängt – davon 87 000 wegen der Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen.
Die meisten Sanktionen wurden wegen Meldeversäumnissen verhängt, im genannten Zeitraum laut BA 309 000-mal.
KLARTEXT: Die Gesetze müssen nicht verschärft werden – die Abschreckungs-Instrumente, von denen Koch spricht, gibt es längst.
Die Frage ist nur, ob die Regeln überall konsequent angewendet werden.
Das Problem ist sicher, dass manche Behörden zu lasch mit Drückebergern umgehen!
Carmen schrieb:Das Problem ist sicher, dass manche Behörden zu lasch mit Drückebergern umgehen!