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tcbybot1
nein, komplett nicht. vielleicht im feien noch (oder so ähnlich).
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Natürlich sollte man Rauchen komplett verbieten (wenn ich Gesetze machen dürfte, dann währe das mit eins der ersten)
man riecht auch wenn jemand Knoblauch oder Zwiebeln ist, oder starkriechendes billiges Parfüm benutzt. Ist alles eine Seite der Betrachtungsweise.Ich rieche Raucher (selbst wenn sie gerade mal nicht rauchen) sofort
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sorry ... habe mich ein bisschen verloren in meinen wirren gedanken.
schliesse desshalb ab ...
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freiheit für den menschen
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Gericht stoppt völliges Rauchverbot in Rheinland-Pfalz
Koblenz. ap/baz. Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat das totale Rauchverbot in Gaststätten des Landes vorerst gestoppt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ordneten die Koblenzer Richter per einstweiliger Anordnung an, dass in Eckkneipen, die über nur einen Gastraum verfügen, zunächst weiter geraucht werden darf. Voraussetzung sei, dass das Lokal vom Inhaber selbst geführt und für jedermann sichtbar als Raucherlokal gekennzeichnet werde.
Eine endgültige Entscheidung will das Verfassungsgericht im Hauptsacheverfahren treffen. Bei den einstweiligen Anordnungen handele es sich nicht um eine Vorentscheidung, betonte das Gericht. Das Rauchverbot in Gaststätten und anderen öffentlichen Räumen sollte in Rheinland-Pfalz am kommenden Freitag in Kraft treten. Es sieht bislang nur Ausnahmen vor für Gaststätten, die einen separaten Raucherraum ausweisen können. Gegen das Gesetz hatten unter anderen fünf Wirte von kleinen Lokalen mit nur einem Gastraum geklagt.
Die Koblenzer Richter erklärten, trete das Rauchverbot in Kraft, drohe den Inhabern von Eckkneipen in kurzer Zeit die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz, da ihre Kundschaft zu 80 Prozent aus Rauchern bestehe. Den Wirten sei daher nicht zumutbar, bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache zu warten. Dagegen sei es Familien mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Atemwegserkrankungen zumutbar, mit der momentanen Situation zunächst zu leben. Denn sie zählten nicht zu den typischen Gästen kleiner, aus nur einem Raum bestehender Gaststätten.
Aktenzeichen: VGH A 32/07
In kleineren Zusammenhängen, und da zähle ich u.a. auch Eckkneipen, private Räume sowie priv. Veranstaltungen dazu, sollte dies aber den jeweils Verantwortlichen bzw. den Inhabern des Hausrechts zugestanden werden.
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Aber was wird als nächstes verboten!!?? - Essen, weil das kann auch gesundheitsschädlich sein oder??
und bevor wir es hier noch vergessenBlaBla05 schrieb:Essen kann ... Rauchen ist gesundheitsschädlich