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Ich glaub, Du verwechselst da etwas. Der Besitz eines Empfangsgerätes verpflichtet Dich zur GEZ-Abgabe und hat mit KD (oder einem beliebigen anderen Anbieter von Kabelanschlüssen oder Inhalten) nichts zu tun.mittlerweile bin ich am zweifeln ob ich überhaupt ein Widerruf einlege, da man ja nun mal Kabelfernsehen bezahlen muss wenn man einen TV besitzt und auch guckt.
In der Miete ist es jedenfalls nicht enthalten und da ich ja auch fernsehen schaue muss theoretisch auch bezahlen.
oder der Hausanschluss,...noch eine uralte TV-Dose sein