Dringende Empfehlung an Flexstrom- und Flexgas-Kunden !!!

Willi Wahnsinn

Well-known member

Hallo Zusammen!

Solltet Ihr Kunden bei den beiden genannten Unternehmen sein, empfehle ich dringendst, der kurz nach Vertragsabschluss hereintrudelnden AGB-Änderung zu widersprechen. Diese enthält nämlich den Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen . . .

Und dann - nach etwa 6 Wochen kommt eine drastische Preiserhöhung, versteckt in einem Werbebrief. Dann seid Ihr dran und kommt nicht mehr raus, wenn Ihr
  • den neuen AGB nicht widersprochen habt
  • den Werbebrief mit der versteckten Preiserhöhung weggeschmissen habt

Heute habe ich den AGB widersprochen :D

Bitte diese Info auch in weitern Foren verbreiten. Dieses Geschäftsgebahren grenzt an Betrug.

Viele Grüße,
WW
 
meinst das hier ???
7.7. Wenn Sie keine Preisgarantie gebucht haben, kann FlexStrom künftige Änderungen der Umsatzsteuer und der Stromsteuer
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist
für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für Sie besteht in diesem
Fall nicht. Bei einer Senkung der vorgenannten Steuern ist FlexStrom ebenfalls zur entsprechenden Anpassung der
Preise verpflichtet.

das sind doch in meinen augen keine strompreise sondern steuern die der staat erhöht(oder senkt).und die muss ja der kunde zahlen.... ausser er hat wie wir die preisgarantie(für glaube 80€) gewählt. da haben wir diesmal glück gehabt weil jetzt wird es nicht so teuer ,da ja fast alle erhöhen werden....

elwiss
 
Jo - trotzdem empfehle ich zu widersprechen. Dann hält man sich die Tür offen, bei Preiserhöhungen auszusteigen.

Die Preisgarantie wollte ich nicht, weil sie rnd. 15 % Preisaufschlag ausmachte. Darauf hin hatte mir Flexstrom diese quasi "untergeschoben" - ich musste erst böse werden um sie wieder los zu werden.

Den Neukundenbonus, mit dem viele rechneten (ich auch :D) gibt es erst nach 2 Jahren :rot: siehe AGB (man darf nicht vor Ablauf eines Jahres kündigen, dann hängt man aber ein zweites Jahr drin).

Viele Stimmen zu den Thema Untergeschobene Preisgarantie, Neukundenbonus usw. gibt es auch hier:


WW
 
nein,nein....das mit dem bonus stimmt so auch nicht!!! man muss das genau lesen. man bekommt den bonus nicht wenn man innerhalb eines jahres kündigt und auch die kündigung innerhalb!!!dieses jahres wirksam wird.
7.3. Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit
fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss
an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb
des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.
kündigung kannst du gleich nach 2 monaten schicken (zur sicherheit damit die genug zeit haben wegen bestätigung). diese wird erst nach dem jahr gültig und man bekommt die prämie.
es giebt ja auch verträge die monatliches kündigen erlauben(bieten die evtl. mal an) und dann bekommst keine prämie.
also beispiel: vertrag vom 1.1.11 bis 31.12.11(1 jahr)
kündigen zum 31.12.11
neuen anbieter ab 1.1.12 also nach einem jahr die kündigung wirksam

so verstehe ich das jedenfalls weil sonst wäre das ja unlauterer wettbewerb da man für den abschluss eines jahresvertrages die prämie bekommt.
man hat immer ein sonderkündigungsrecht bei erhöhungen(auch bei jahresverträgen). und dann bekommt man natürlich keine prämie. ausser die erhöhung geht vom staat aus zb wegen steuern.

falls ich falsch liege bitte mich berichtigen....

elwiss
 
Ja, Du solltest schon richtig liegen, aber die Erfahrungen vieler Flexstromkunden sind alles Andere als erfreulich.

Habe heute auch bei der Hotline dieses Thema angesprochen: die Dame bestand darauf, dass während des ersten Jahres nicht gekündigt werden darf.

Damit dürfte es auf einen Rechtsstreit hinaus laufen, da bei jeglichen Schwierigkeiten die Hotline sagt "Ich sitze im Kundencenter und kann es nur zur Buchhaltung geben, mehr nicht. Und die Buchhaltung können Sie direkt nicht erreichen, nur mich ...".

Und ob man für 150 EUR einen Rechtsstreit anfängt? Und darauf baut wohl auch Flexstrom . . .
 

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