Hallo Zusammen!
Solltet Ihr Kunden bei den beiden genannten Unternehmen sein, empfehle ich dringendst, der kurz nach Vertragsabschluss hereintrudelnden AGB-Änderung zu widersprechen. Diese enthält nämlich den Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen . . .
Und dann - nach etwa...