Clemens Rasch - Abmahnung - brauche Rat

xparet0209

Well-known member
mich hats heute erwischt
ich - besser gesagt meine mutter - hat einen brief von Rasch bekommen

angeheurert von Universal Music GmbH
ich werde angeklagt- besser gesagt meine mutter- weil ich folgendes Album zum upload bereit gestellt habe:

No line on the horizon von der Künstlerguppe U2
am 13.06.2009 um 10:44:00 Uhr
üder der Ip- adresse xyz

dies trifft zu
ich habe es bei thepiratebay mit utorrent runtergeladen...
ich bin momentan 15 also nur beschränkt strafmündig
hat das auswirkungen?
meine eltern sind in totaler panik, da nun das geld für den anstehenden urlaub fehlen würde...
wie ich in einem anderem forum sehe gibt es schon einen beitrag der am selben tag erwischt worden war....
nun ja ich habe das forum durchforstet und finde keinen helfenden tipp bis auf, dass ich mich an einen rechtsanwalt wenden soll
allerdings weiß ich hier nicht bei welchem -.-"


einiges im brief ist mir aber noch unklar
folgende Abschnitte verstehe ich nicht:

IV.
1. Unterlassungsanspruch
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen steht unserer Mandantin ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 S. 1 2. Hs. UrhG zu. Er soll rechtlich gewährleisten, dass in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen begangen werden. Dies wird rechtlich dadurch erreicht, dass der Rechtsverletzer eine Unterlassungserklärung abgibt, in der er für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe verspricht (sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung).
Der Unterlassungsanspruch besteht im Übrigen unabhängig davon, ob zwischenzeitlich alle erwähnten Dateien von dem betreffenden Computer gelöscht wurden, und auch unabhängig davon, ob Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzungen möglicherweise nicht selbst begangen haben. Als Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, sind Sie schließlich nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung für die eingetretenen Rechtsverletzungen verantwortlich, auch wenn Sie Filesharing-Programme nicht selbst genutzt haben sollten. Uns liegt eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen aus jüngster Zeit vor, die eine Haftung des Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte — insbesondere durch die jeweiligen Kinder, aber auch unbekannte Dritte bei Verwendung eines ungeschützten WLAN-Anschlusses — bestätigen. Zum Beleg wird insoweit auf die einschlägigen Gerichtsentscheidungen verwiesen, wie sie exemplarisch auf unserer Internetseite (Rasch Rechtsanwälte) eingesehen werden können.
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heißt das nun ich kann für 1200€ alle sorgen los werden?
also auf einer web seite wird empholen nicht auf diese sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung einzugehen....

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2. Ersatzansprüche
a) Des Weiteren stehen unserer Mandantin Ihnen gegenüber in Anbetracht der über Ihren Internetzugang begangenen Rechtsverletzungen — und zwar ebenfalls unabhängig von Ihrer eigenhändigen Tatbegehung — erhebliche Ersatzansprüche zu, da Sie jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG verpflichtet sind.
Insoweit wurden bereits allein durch das aufgrund der neueren Gesetzgebung grundsätzlich zu führende gerichtliche Anordnungsverfahren sowie die Ermittlung selbst Kosten in Höhe von bis zu 300,00 EUR verursacht. Hinzu kommen die durch dieses Abmahnverfahren verursachten Rechtsanwaltsgebühren, die sich selbst bei einem entgegenkommend eher gering angesetzten Streitwert von 5.000,00 EUR pro verfügbar gemachtem einzelnen Musiktitel auf 1.479,90 EUR beliefen.
Eine Beschränkung nach § 97a Abs. 2 UrhG kommt nicht in Betracht, da es sich vorliegend — wie die auf das oben erwähnte Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erfolgte Anordnung bereits gezeigt hat — um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt.
b) Gegen den als Täter unmittelbar Verantwortlichen besteht über die oben dargestellten Ansprüche hinaus zudem ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG.
Da ausweislich der uns vorliegenden Dokumentation der proMedia GmbH das verfahrensgegenständliche Musikalbum zur Tatzeit insgesamt 2725 Nutzern unmittelbar zugänglich gemacht wurde, bewegt sich auch dieser Anspruch in erheblicher Höhe. Hätten die 2725 oben genannten Nutzer das Album legal über das Internet erworben (beispielsweise über die Vertriebsplatt-formen „musicload" oder „iTunes"), wäre hierfür ein durchschnittlicher Preis von ca. 11,00 EUR zu zahlen gewesen und damit ein Gesamtumsatz in Höhe von 29.975,00 EUR erzielt worden, woraus sich ein Schadensersatzanspruch wegen verlorener Online-Verkäufe ableiten ließe.
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heißt das nun ich muss den schaden ersetzen?

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Wir weisen zudem darauf hin, dass es Ihnen als Anschlussinhaber bei einem etwaigen Bestreiten der eigenen Tatbegehung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast obläge, substantiiert zur Aufklärung der Frage beizutragen, wer als Täter die über Ihren Anschluss erfolgten rrUrhebeechtsverletzungen begangen hat.
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wie hat man den abschnitt zu verstehen?
kann ich die schuld auf einen unbekannten wlan-driver also hacker o.ä schieben und davon kommen?


ich habe es folgendermaßen verstanden
ich bitte euch gegebenenfalls bei falschem verständnis - mich zu berichtigen.

also wenn ich die 1200€ zahle dann verklagt mich die rechtskanzlei RASCH nicht mehr, allerdings besteht keine garantie das ich von der staatsanwaltschaft in ruhe gewerden lasse.
bei wiederholtem verstoß drohen mir strafen von 5001 €


wenn ich die 1200€ nicht bezahle - mit der begründnung ich war es nicht - wird RASCH eine gerichtsverhandlung einleiten...

diese ist aber sehr unwahrscheinlich dass sie zustande kommt, weil ich nur ein einziges album nachweisbares album runtergeladen habe.
was dann folgt ist mir unklar und dies würde ich gerne von euch wissen
und ich wäre über eure korrektur dankbar

mit freundlichen grüßen
xparet0209
 
also ich habe mich jetzt mehrer stunden mit dem thema befasst und kann nun sagen das ich etwas ruhiger bin :)

ich habe das oben genannte album runtergelanden - wie hoch ist die chance dass es als strafprozess behandelt wird?

was ändert sich für mich das ich angebe, dass ich es nicht wahr und ein wlan mit wep verschlüsselung betreibe?

den zivilprozess kläre ich mittels einer modifizierten strafbewehrte unterlasserklärung
muss ich dann aber trotzdem den vergleichsbetrag von 1200€ zahlen?


dies ist der vergleichsbetrag(1200€) - duch ihn werden verfahrenskosten und rechtsanwalt kosten abgegolten, sowie schadensersatzansprüche

aber bei 2. ersatzansprüche ist doch die rede von 29.975,00€ schadenserstaz die rede oder nicht??
und sind rechtsanwaltkosten so hoch?
 
jo, der vergleich dient ja nur dazu, dass ihr ohne (weitaus teurere) Gerichtsverfahren auskmomt.
Er kommt dir sozusagen entgegen.
 
gibt es möglichkeitten diesen vergleichsbetrag zu senken?

wenn ich die modifizierte UE abgebe aber nicht zahle trifft das hier dann ein?

Was passiert wenn ich die Frist verstreichen lasse?

In diesem Fall kann entweder direkt Klage erhoben oder unter Umständen eine einstweilige Verfügung gegen euch erwirkt werden. Dies setzt eine Dringlichkeit der Sache voraus und soll insbesondere die Wiederholungsgefahr auschließen. Es ist wichtig zu wissen, welcher Zeitraum zwischen Feststellung der Rechtsverletzung und Absendung der Abmahnung gelegen hat. Im Falle Schutt&Waetke ist eine einstweilige Verfügung unwahrscheinlich, da sich die Bearbeitungszeit oft über mehrere Monate erstreckt.
Neben der einstweiligen Verfügung kann die Kanzlei auch direkt Klage gegen euch vor dem Landgericht erheben.
Das Kostenrisiko trägt erstmal der Abmahner, da vor dem Landgericht aber Anwaltspflicht besteht, müsst ihr euch einen Anwalt nehmen und diesen auch erstmal (vor)finanzieren.

was bedeutet "Verfügung gegen euch erwirkt werden" - meinen die pc usw. beschlagnahmen?
 
dies trifft zu
ich habe es bei thepiratebay mit utorrent runtergeladen...

Ein ziemlich dummer fehler, es wird überall gewarnt, dass man die finger von Torrent,edonkey,esel die lassen sollte... :depp:

An eure stelle gar nicht darauf reagieren und auch nicht diesen Unterlassung wisch unterschreiben, damit wirst du bzw. deine Mama nur ein fisch köder.
Rechtsanwälte haben diese Lücke gefunden um ihren trostlosen Kanzlei, die nicht mehr besucht wird, mit Abmahngeldern zu verbessern.

Durch den IP alleine können sie nichts beweisen,wenn ihr einen schritt sicherer gehen wollt, schaft euch ein Nagelneuen PC bzw. eine Festplatte an, wenn es mal dazu kommen sollte (was ich nicht glaube) das der PC beschlagnahmt wird, können sie dir nichts beweisen, da es keine spuren gibt, die hinterlassen wurde.

Schau hierzu auch diesen Thread an
http://www.freesoft-board.to/f153/frage-urheberrechtverletzung-durch-up-abmahnung-371587.html

Also keine Panik schieben, dadurch wirst schlimmer und das mit dem

vergiss es ;)



Gruß
Paderborner ♂
 
Sobald du das Unterlassungsschreiben abschickst, gibst du zu, dass du tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hast. Das muss also gut überlegt sein.

Kam der Brief als Einschreiben oder als ganz "normaler" Brief? Bei einem normalen Brief kann dir niemand beweisen, dass du den Brief tatsächlich bekommen hast. Dann einfach ignorieren.

mfg
Yoda2003
 
den letzten link hab ich mir letzte nach schon durchgelesen xDD
was meistens empfholen wird, ist dass man eine modifizierte unterlassungserklärung abliefert, inder man mit der forderung einverstanden ist aber nicht seine schuld bestätigt
z.B.:

Folgendes abändern:

Überschrift: STRAFBEWEHRTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
mit deiner Vorgangsnummer versehen.

Text: Name, Anschrift, verpflichtet sich - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich - gegenüber der Firma Name, Anschrift zu folgendem:

1. Es zu unterlassen, bei Vermeidung einer von der Firma Name nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfalle auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung das (Computerspiel, Album, etc.) "Name des Spiels/Albums" der Firma Name im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen.

2. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.

Dann noch: Ort, Datum, Unterschrift

die frage ist nun was passiert wenn ich das abschicke und nichts zahle
ist es dann besser als wenn ich überhaupt nichts mache?
 
Ich würde sicherheitshalber mal die Festplatte durch eine neue ersetzen. Sollte ein Hausdurchsuchungsbefehl anstehen, wie ich ihn schon oft mitbekommen hab, dann wird dein Computer und alle gebrannten Medien beschlagnahmt.
So kann man dir schonmal nicht nachweisen das du es heruntergeladen hast.

Ansonsten verweise ich auf meine Signatur :D

Gruß
 
ich denke mein fall ist nicht so schwereigend da ich nur ein album runtergeladen habe
ich habe keinen brief von der staatsanwaltschaft bekommen bzw. meine mutter
die werden den strafprozess, der zur ermittlung der ip-adresse dient schon längst eingestellt haben

es läuft also nur noch ein zivilprozess
und sowie ich es verstanden habe kann keine hausdurchsuchung stattfinden oder?
 
es läuft also nur noch ein zivilprozess
und sowie ich es verstanden habe kann keine hausdurchsuchung stattfinden oder?

Das ist nicht auszuschließen.

Nen Kumpel von mir hatte damals auch Stress wegen paar Alben + Bearshare.

Daher hatte ich auch ne Umfrage gemacht, wer seine HDDs verschluesselt hat ( http://www.freesoft-board.to/f426/habt-ihr-eure-festplatten-verschluesselt-355569.html )

Weil, wenn es zu einer Hausdurchsuchung kommen sollte, und deine Festplatte am PC verschluesselt ist, koennen sie dir nichts nachweisen, dass die Dateien sich auch aufm PC befinden. Du wirst zwar gefragt ob du das PW rausgibst, bist aber nicht verpflichtet dazu.

Normal werden die Faelle dann eingestellt aufgrund dessen, dass es zu wenig Beweise gibt.

Kenne einige, denen hat "TrueCrypt" das Leben "gerettet". ;)

Ahja und wegen meinem Kumpel, der hat den Betrag von 4000 Euro (oder so?) gezahlt, hat dann paar Sozialstunden bekommen und musste Unterschreiben, dass er sowas nie mehr macht (oder so).
 
Du bist noch nichtmal in der Nähe der Gerichte.
Deine IP wurde von Promedia, einer Firma, die nichts anderes macht als IPs aufzuzeichnen, erfasst als du etwas heruntergeladen hast. Wenn du nämlich über Torrent und so lädst ist die IP anscheinend sehr leicht zu erfassen. ProMedia findet deine IP und die Kanzlei Rasch schickt dann im Auftrag der Musikbranche ein Schreiben an dich.
Die rechnen dir vor wie viel du bei einem Gerichtsverfahren bezahlen würdest und beladen dich mit weiteren hohen Zahlen.
Du sollst Angst kriegen und dann ganz schnell den Vergleichsbetrag bezahlen und die Unterlassungerklärung unterschreiben.
Ich habe bei einem Anwalt ein Praktikum gehabt und dort die Erfahrung gemacht, dass sobald ein Anwalt eingeschaltet worden war, die Kanzlei Rasch gar nichts mehr gemacht hat.
Mein Vorschlag wäre sich einen Anwalt zu schnappen, der sich das mal eben durchguckt.

Dies Gerede von Hausdurchsuchungen und so ist doch totaler Schwachsinn. Ein paar Gerichte haben schon öffentlich erklärt, dass sie Urheberrechtsverletzungen gar nicht mehr behandeln, weil sie sonst von einer Klagenflut weggeschwemmt werden. Wenn die jetzt noch Hausdurchsungen machen wollten, bricht der Beamtenapparat der Polizei ein.
Die Kanzlei Rasch ist, glaub ich, nur auf schnelles Geld aus.

Aber das ist nur meine Meinung.

mfg echo
 
Download im P2P bedeutet dass ich zeitgleich Upload betreibe. Die "Anklage" lautet ja nicht auf den Download sondern auf das Verteilen.

Des weiteren ist dies wohl der erwartete Anfang der nächsten Abmahn Welle. Im Endeffekt wird damit sehr viel Geld verdient. Kosten die durch die Bearbeitung des Anwalts anfallen sollen eben eingetrieben werden.

Ignorieren würde ich das Schreiben nicht.
Eine Hausdurchsuchung wird wegen dieses minder schweren Falles sicher auch nicht stattfinden. TrueCrypt z.B. schadet in dem Fall aber bei weitem nicht.
Die modifizierte Erklärung abgeben, die derart abgewandelt ist, dass man eben zustimmt, zukünftig nichts dergleichen mehr zu tun, aber gleichzeitig nicht zugibt, im aktuellen Fall was ausgefressen zu haben, schadet wohl auch nicht. Somit hat man zumindest fristgerecht auf das Schreiben reagiert, wenn man denn reagieren möchte. Die Unterlassungserklärung, die dir mitgeschickt wurde, ist in der Regel ein mit juristischen Haken und Ösen verwurschteltes Geständnis.

Es gibt viele Fälle, in denen Angeklagte zwar die modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die Kosten jedoch nicht gezahlt haben und damit durch kamen. Eine Garantie ist dies jedoch nicht.

Des weiteren sollte das ganze als Einschreiben eingegangen sein, denn nur so kann sicher gestellt werden, dass der Adressat auch die Frist einhalten kann. Diese Frist ist in der Regel sehr sehr kurz gehalten, damit dadurch zusätzlich Druck aufgebaut werden kann. Diese kurze Frist ist jedoch völlig legitim.

Vor dem Hintergrund, dass der Anschlussinhaber für alles haftbar gemacht wird, was über diesen Anschluss passiert, wird es recht schwierig werden, einen Fremdzugriff als Ausrede zu nutzen.

Und zu guter letzt, gehört dir vielleicht auch einfach mal ne Watschen gegeben. So blauäugig durchs Netz zu surfen, in höchst brisanten Netzwerken Dinge herunter zu laden. Ich würde es als sehr groß fahrlässig bezeichnen. Was in den Medien zu dem Thema Urheberrecht kursiert .. ist nicht alles nur Säbbel Gerassel, auch wenn ein Großteil davon in der Tat Quatsch ist.


Der Rat, einen auf Urheberrecht bzw. Internet gedöns spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen ist leicht gesagt. Ich glaube im Internet mal eine Liste gesehen zu haben. Vermutlich alles ehemalige Studienkollegen von Herren Rasch und Co. :D
 
Also ich bin stinksauer wie in Deutschland ganze Familien auf diese Weise in den Ruin getrieben werden. Es wäre sicher wohl kein Problem, einen Router über die Firmware zum sperren solcher Filesharingseiten zu erweitern. Wenn die Hersteller von sich aus nicht reagieren, sollten sie über den Gesetzgeber dazu gezwungen werden. Bei Wlan wird ja vom Gesetzgeber auch ein gesichertes Wlan vorgeschrieben. Wenn schon Schutz dann bitte richtig. Jeder sollte entscheiden können, für welche Seiten spätestens am Router Schluß ist.
 
Wenn schon Schutz dann bitte richtig. Jeder sollte entscheiden können, für welche Seiten spätestens am Router Schluß ist.

Verstehe ich nicht ganz, ich z.B. kann an meinem Router diverse seiten sperren, es liegt auch an dem Benutzer selbst, ob sie das auch machen.

Gruß
Paderborner ♂
 
Verstehe ich nicht ganz, ich z.B. kann an meinem Router diverse seiten sperren,
Gruß
Paderborner ♂

Also bei der FritzBox ist das nicht möglich. Zumindest habe ich eine solche Funktion noch nicht gefunden. Es wäre wohl kein großer Aufwand, diese über die Firmware zu realisieren.
 
Soweit ich das mit bekommen habe soll das auch mit Fritz gehen.

Schau mal hier rein, vielleicht findest du was näheres.

Gruß
Paderborner ♂
 
bitte zrück zum thema - es ist wirklich dringend
kann mir einer genau sagen was streitwert in meinem fall ist?
und die gerichtskosten
ich blick da nicht so durch
 
Hallo xparet0209
Ich bin auch schon mit dem Rasch zusammengerasselt und deshalb mit der Problematik vertraut.Hatte mir unsinnigerweise damals einen Anwalt genommen.
Dabei gab guugl damals schon genug her über die Thematik.
Das wichtigste ist nun das du eine Modifizierte UE ( Unterlassungserklärung) abgibst.
Damit schränkst du die Möglichkeiten vom Rasch extrem ein.
Wichtig ist falls der Termin zur UE zu kurzfristig ist (wird gerne gemacht) keine Panik bekommen.Hauptsache so schnell wie möglich ausfüllen.
Modifizierte UE`s (Urheberrecht) kannst du dir überall herunterladen.
Gibst du keine UE ab wirds richtig teuer bzw der Rasch hat extreme Möglichkeiten.
Eine Verfolgung durch die Deutsche Gerichtsbarkeit wird (strafrechtlich) nicht stattfinden.
Das wäre sofort passiert nach dem Rasch per Anordnung den Provider zur Herausgabe der IP Verfolgung gezwungen hat.Das liegt schon lange im Müll .
Diesen Weg sind nun einige Leute gegangen die ich kenne (ich auch) und es war OK

Zahlen in keinem Fall.Die melden sich nach der UE oder sie melden sich nicht.
Dann kann verhandelt werden.Das sagt dir jeder Anwalt.
Du musst dir nur bewusst sein das du durch die modifizierte UE bestätigst (bzw der Anschlussinhaber) von diesem einen Rechteinhaber nie mehr was anzubieten !!! Und anbieten tust du immer in einem Sharing-Netzwerk.
Nimm RS und Konsorten..Oder TOR (langsam)..
Auch nur der kleinste Gedanke in die Richtung "Ich war es nicht" (offenes Wlan usw) kann sofort in den Mülleimer,da der BGH zum Thema "Störerhaftung" ne ganz klare meinung hat. (leider)
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/stoererhaftung-im-internet-filesharing.html

Hier noch ein Link zum Anwaltsforum.Dort kannst du die exakt auf deinen Fall zugeschnittene modifizierte UE sehen..
http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung-modifizierte-unterlassungserklaerung.htm
 

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