xparet0209
Well-known member
mich hats heute erwischt
ich - besser gesagt meine mutter - hat einen brief von Rasch bekommen
angeheurert von Universal Music GmbH
ich werde angeklagt- besser gesagt meine mutter- weil ich folgendes Album zum upload bereit gestellt habe:
No line on the horizon von der Künstlerguppe U2
am 13.06.2009 um 10:44:00 Uhr
üder der Ip- adresse xyz
dies trifft zu
ich habe es bei thepiratebay mit utorrent runtergeladen...
ich bin momentan 15 also nur beschränkt strafmündig
hat das auswirkungen?
meine eltern sind in totaler panik, da nun das geld für den anstehenden urlaub fehlen würde...
wie ich in einem anderem forum sehe gibt es schon einen beitrag der am selben tag erwischt worden war....
nun ja ich habe das forum durchforstet und finde keinen helfenden tipp bis auf, dass ich mich an einen rechtsanwalt wenden soll
allerdings weiß ich hier nicht bei welchem -.-"
einiges im brief ist mir aber noch unklar
folgende Abschnitte verstehe ich nicht:
heißt das nun ich kann für 1200€ alle sorgen los werden?
also auf einer web seite wird empholen nicht auf diese sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung einzugehen....
_________________________________________________
heißt das nun ich muss den schaden ersetzen?
_________________________________________
wie hat man den abschnitt zu verstehen?
kann ich die schuld auf einen unbekannten wlan-driver also hacker o.ä schieben und davon kommen?
ich habe es folgendermaßen verstanden
ich bitte euch gegebenenfalls bei falschem verständnis - mich zu berichtigen.
also wenn ich die 1200€ zahle dann verklagt mich die rechtskanzlei RASCH nicht mehr, allerdings besteht keine garantie das ich von der staatsanwaltschaft in ruhe gewerden lasse.
bei wiederholtem verstoß drohen mir strafen von 5001 €
wenn ich die 1200€ nicht bezahle - mit der begründnung ich war es nicht - wird RASCH eine gerichtsverhandlung einleiten...
diese ist aber sehr unwahrscheinlich dass sie zustande kommt, weil ich nur ein einziges album nachweisbares album runtergeladen habe.
was dann folgt ist mir unklar und dies würde ich gerne von euch wissen
und ich wäre über eure korrektur dankbar
mit freundlichen grüßen
xparet0209
ich - besser gesagt meine mutter - hat einen brief von Rasch bekommen
angeheurert von Universal Music GmbH
ich werde angeklagt- besser gesagt meine mutter- weil ich folgendes Album zum upload bereit gestellt habe:
No line on the horizon von der Künstlerguppe U2
am 13.06.2009 um 10:44:00 Uhr
üder der Ip- adresse xyz
dies trifft zu
ich habe es bei thepiratebay mit utorrent runtergeladen...
ich bin momentan 15 also nur beschränkt strafmündig
hat das auswirkungen?
meine eltern sind in totaler panik, da nun das geld für den anstehenden urlaub fehlen würde...
wie ich in einem anderem forum sehe gibt es schon einen beitrag der am selben tag erwischt worden war....
nun ja ich habe das forum durchforstet und finde keinen helfenden tipp bis auf, dass ich mich an einen rechtsanwalt wenden soll
allerdings weiß ich hier nicht bei welchem -.-"
einiges im brief ist mir aber noch unklar
folgende Abschnitte verstehe ich nicht:
_________________________________________________IV.
1. Unterlassungsanspruch
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen steht unserer Mandantin ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 S. 1 2. Hs. UrhG zu. Er soll rechtlich gewährleisten, dass in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen begangen werden. Dies wird rechtlich dadurch erreicht, dass der Rechtsverletzer eine Unterlassungserklärung abgibt, in der er für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe verspricht (sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung).
Der Unterlassungsanspruch besteht im Übrigen unabhängig davon, ob zwischenzeitlich alle erwähnten Dateien von dem betreffenden Computer gelöscht wurden, und auch unabhängig davon, ob Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzungen möglicherweise nicht selbst begangen haben. Als Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, sind Sie schließlich nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung für die eingetretenen Rechtsverletzungen verantwortlich, auch wenn Sie Filesharing-Programme nicht selbst genutzt haben sollten. Uns liegt eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen aus jüngster Zeit vor, die eine Haftung des Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte — insbesondere durch die jeweiligen Kinder, aber auch unbekannte Dritte bei Verwendung eines ungeschützten WLAN-Anschlusses — bestätigen. Zum Beleg wird insoweit auf die einschlägigen Gerichtsentscheidungen verwiesen, wie sie exemplarisch auf unserer Internetseite (Rasch Rechtsanwälte) eingesehen werden können.
heißt das nun ich kann für 1200€ alle sorgen los werden?
also auf einer web seite wird empholen nicht auf diese sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung einzugehen....
_________________________________________________
__________________________________________2. Ersatzansprüche
a) Des Weiteren stehen unserer Mandantin Ihnen gegenüber in Anbetracht der über Ihren Internetzugang begangenen Rechtsverletzungen — und zwar ebenfalls unabhängig von Ihrer eigenhändigen Tatbegehung — erhebliche Ersatzansprüche zu, da Sie jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG verpflichtet sind.
Insoweit wurden bereits allein durch das aufgrund der neueren Gesetzgebung grundsätzlich zu führende gerichtliche Anordnungsverfahren sowie die Ermittlung selbst Kosten in Höhe von bis zu 300,00 EUR verursacht. Hinzu kommen die durch dieses Abmahnverfahren verursachten Rechtsanwaltsgebühren, die sich selbst bei einem entgegenkommend eher gering angesetzten Streitwert von 5.000,00 EUR pro verfügbar gemachtem einzelnen Musiktitel auf 1.479,90 EUR beliefen.
Eine Beschränkung nach § 97a Abs. 2 UrhG kommt nicht in Betracht, da es sich vorliegend — wie die auf das oben erwähnte Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erfolgte Anordnung bereits gezeigt hat — um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt.
b) Gegen den als Täter unmittelbar Verantwortlichen besteht über die oben dargestellten Ansprüche hinaus zudem ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG.
Da ausweislich der uns vorliegenden Dokumentation der proMedia GmbH das verfahrensgegenständliche Musikalbum zur Tatzeit insgesamt 2725 Nutzern unmittelbar zugänglich gemacht wurde, bewegt sich auch dieser Anspruch in erheblicher Höhe. Hätten die 2725 oben genannten Nutzer das Album legal über das Internet erworben (beispielsweise über die Vertriebsplatt-formen „musicload" oder „iTunes"), wäre hierfür ein durchschnittlicher Preis von ca. 11,00 EUR zu zahlen gewesen und damit ein Gesamtumsatz in Höhe von 29.975,00 EUR erzielt worden, woraus sich ein Schadensersatzanspruch wegen verlorener Online-Verkäufe ableiten ließe.
heißt das nun ich muss den schaden ersetzen?
_________________________________________
________________________________________Wir weisen zudem darauf hin, dass es Ihnen als Anschlussinhaber bei einem etwaigen Bestreiten der eigenen Tatbegehung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast obläge, substantiiert zur Aufklärung der Frage beizutragen, wer als Täter die über Ihren Anschluss erfolgten rrUrhebeechtsverletzungen begangen hat.
wie hat man den abschnitt zu verstehen?
kann ich die schuld auf einen unbekannten wlan-driver also hacker o.ä schieben und davon kommen?
ich habe es folgendermaßen verstanden
ich bitte euch gegebenenfalls bei falschem verständnis - mich zu berichtigen.
also wenn ich die 1200€ zahle dann verklagt mich die rechtskanzlei RASCH nicht mehr, allerdings besteht keine garantie das ich von der staatsanwaltschaft in ruhe gewerden lasse.
bei wiederholtem verstoß drohen mir strafen von 5001 €
wenn ich die 1200€ nicht bezahle - mit der begründnung ich war es nicht - wird RASCH eine gerichtsverhandlung einleiten...
diese ist aber sehr unwahrscheinlich dass sie zustande kommt, weil ich nur ein einziges album nachweisbares album runtergeladen habe.
was dann folgt ist mir unklar und dies würde ich gerne von euch wissen
und ich wäre über eure korrektur dankbar
mit freundlichen grüßen
xparet0209