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Unentschieden ging am Montag eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zu den künftigen Kopiermöglichkeiten der Verbraucher aus: Die Hälfte der Sachverständigen wollte die mit dem "1. Korb" der Urheberrechtsnovelle erfolgte rechtliche Sanktionierung technischer Schutzverfahren aufrechterhalten wissen und zeigte sich erfreut über den Fall der so genannten "Bagatellklausel", mit der ursprünglich in der weiteren Urheberrechtsnovellierung strafrechtliche Sanktionen beim geringfügigen illegalen Download urheberrechtlich geschützter, aber nicht lizenzierter Werke aus Tauschbörsen verhindert werden sollten. Die andere Seite plädierte im Sinne einer höheren Akzeptanz des Urheberrechts bei den Nutzern für die Streichung des Umgehungsverbots technischer Kopierblockaden für rein private Zwecke und forderte die Wiedereinführung der vom Bundesjustizministerium zunächst geplanten Straffreistellung illegaler Downloads für den privaten Gebrauch "in geringer Zahl". ...weiter [heise online]