Ich frage mich gerade, inwiefern es hier zu einer konkludenten Willenserklärung respektive einer stillschweigenden Zustimmung gekommen sein soll; allein durch den Umstand, dass du erkennbar und nicht heimlich (verdeckt) gefilmt hast, scheint mir dies nicht notwendigerweise gegeben.
Laut
Wikipedia:
Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.
Abzugrenzen hiervon ist das Schweigen, welches in der Regel keine Willenserklärung darstellt. Unter Kaufleuten kann das Stillschweigen dagegen einer Zustimmungserklärung zu einer Handlung, Aufforderung, einem Angebot gleichstehen, die der Schweigende wahrgenommen hat oder die an ihn gerichtet war (gilt für Deutschland → § 362 HGB, aber nicht für Österreich).
Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. Die Willenserklärung wird also aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.
In meinen Augen muss man
a priori zwei Dinge auseinanderhalten:
1. Schweigen oder stillschweigende Duldung (in diesem Fall der Videoaufnahmen) kann – wie oben schon ausgeführt – nicht zweifelsfrei als konkludentes Handeln ausgelegt werden, weil sich daraus kein schlüssiges Verhalten ableiten lässt, welches einen rechtlichen Bindungswillen zum Ausdruck bringt; es erfolgt nämlich keinerlei Handlung des Erklärenden.
Im Gegensatz dazu Beispiele für konkludentes Handeln:
- Kopfnicken (als Annahme eines Angebots)
[*]Heben der Hand (Angebot bei einer Auktion)
[*]Einsteigen in Bus oder Bahn (dadurch kommt Beförderungsvertrag zustande)
[*]Inbenutzungnahme einer zugeschickten Ware
2. Selbst wenn die betreffende

Person(en) wussten, dass sie gefilmt wurde

, so sind Filmen und Veröffentlichen noch immer zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte, die nicht in konkludentem Zusammenhang stehen.
Dass sie nichts dagegen hatten, in einem
privaten Video aufgenommen zu werden, ist keinesfalls mit einer Zustimmung gleichzusetzen, dass dieses Video
veröffentlicht werden darf.
Vor der Veröffentlichung steht immer noch der Schutz der
Persönlichkeitsrechte, hier namentlich das
Recht am eigenen Bild. Sofern Bild- und/oder Videomaterial (dazu können auch Zeichnungen, Karikaturen und Fotomontagen zählen – selbst von Doppelgängern) veröffentlicht werden soll, auf dem Individuen klar erkennbar sind bzw. ihre Identität sich aus dem Kontext ableiten lässt, so ist deren vorherige
ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung notwendig.
So müssen sich unter anderem auch Film- und TV-Produktionsfirmen in den USA absichern, um möglichen Anzeigen und Klagen zu entgehen. Hast du dich mal gefragt, warum z.B. in den
Jackass-Episoden, die auf MTV ausgestrahlt wurden, Gesichter von Passanten unkenntlich gemacht wurden? Entweder waren sie nach den Aufnahmen nicht mehr erreichbar oder auffindbar, um ihre Einwilligung zu bekommen oder sie haben diese der Film-Crew verweigert. Um das Material dennoch ausstrahlen zu können, mussten diese Personen unkenntlich gemacht werden.
Also nimm am besten das Video raus. Das erspart dir unnötige Probleme.
Liebe Grüße,
—CentCom
EDIT: Ich wurde beim Schreiben leider abgelenkt und somit war mal wieder jemand schneller.
