Überwacht die Polizei permanent Handys?

... Es gibt in Deutschland und Europa auch noch Rechte für die Bürger. Dazu gehört unter anderem, dass man am Telefon die freien Meinung sagen darf. ...
Man muss eben in der Lage sein, auch die Konsequenzen der "freien Meinungsäußerung" zu (er)tragen.

Mit Verfassung, Grundgesetz (und sonstigen Gesetzen) ist es wie mit den Religionen: Man muss ganz fest daran glauben (um im Falle des Falles feststellen zu müssen, dass man - in diesem Fall vom "Gesetzgeber" - betrogen wurde).

Übrigens: Wieso schreibst Du "Rechte für Bürger"?
 
Das sollten wir übrigens alle machen, dadurch bringen wir das System zum lahmen.

Jop und zusätzlich noch als selbstständige die Lohnsteuer ein paar tage vor erhalt des Steuerbescheides abzüglich 3% Skonto überweisen^^

Ich denke das es darauf hinausläuft wenn man im Verdacht steht bzw zu einer bestimmten Zielgruppe gehört man eher in das Raster einer Telefonüberwachung fällt.
 
Es gibt in Deutschland und Europa auch noch Rechte für die Bürger. Dazu gehört unter anderem, dass man am Telefon die freien Meinung sagen darf.

Meinungsfreiheit?

Meinungsfreiheit bedeutet, Du darfst sagen was Du willst!

Oder?

Es gibt in Europa Meinungsfreiheit, oder?

Falsch.

Wir dürfen nur das sagen, was uns der Staat erlaubt, nicht das was wir sagen wollen bzw denken!!!


lg
 
dazu bitte mal noch den Gesetzestext oder entsprechende Urteile.

mfg
neo

Naja, sag irgendwas vom Krieg, z.B. vom A. H. ( Ihr werdet wissen wenn ich meine, ich sag NICHT, das er richtig gehandelt hat, aber es wird wenn es um das Thema geht sofort Alarm geschrien!!!) , oder sag zu einem Beamten mal, er ist faul, Beamte tun den ganzen Tag nichts.

Ich würde sofort eine Beamtenbeleidigung am Hals haben, auch wenn es meine Meinung sein sollte.

lg
 
Naja, sag irgendwas vom Krieg, z.B. vom A. H. ( Ihr werdet wissen wenn ich meine, ich sag ...
Nun ist die Sache mit Adolf Hitler ein Thema, das ich hier nicht weiter diskutieren will (mein Vater war der einzige unserer Sippe slawischer „Untermenschen“, der die Deutschen KulturZentren überlebt hat (er wurde von der Roten Armee befreit).
Allerdings ist die BRD meines Wissens – evtl. neben Österreich – der einzige (westliche) Staat, in dem die Ansichten über (bestimmte) historische Gegebenheiten vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Wer z. B. die Zahl der von Deutschen ermordeten Juden öffentlich anzweifelt, kann gerichtlich belangt und bestraft werden. Wer die Ansichten von Gruppierungen, die den Machthabern der BRD nicht genehm sind, öffentlich vertritt, bzw. für richtig hält, kann wegen Unterstützung einer „terroristischen“ Vereinigung für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen werden.
Unbequemen Ansichten und Meinungen führ(t)en u. a. dazu, dass Studenten ihr Studium in Bayern nicht fortsetzen durften (tragen einer „Stoppt Strauss“-Plakette). Dass man am Arbeitsplatz „das Maul zu halten“ hat, setze ich als bekannt voraus.

Zum Thema (es liegt schon etwa 20 Jahre zurück): Ich telefoniere mit einem meiner Sportschüler, einem Beamten der Münchener SEK. Dabei frage ich nach, ob er mir dies oder jenes Programm „ausleihen“ könne (Internet war noch nicht „in“). Er unterbricht mich noch während des Redens „Du, des hobi jetzad net kapiert, i kumm glei, dann redmas aus“ (das habe ich jetzt nicht verstanden, ich bin gleich bei dir, dann besprechen wir es). Eine knappe Stunde später war er mit seinem schweren Motorrad bei mir: „Wie kannst du so bescheuert sein, so etwas am Telefon zu besprechen. Man weiss nie, welche Fangwörter jeweils gelten“.

Wie gesagt, das ist schon lange her, und die Überwachungstechnik hat sich sehr weiter entwickelt.

Sie wird natürlich nur zum Schutze der Freiheit (der Arbeitssklaven) eingesetzt. Auch erwähnen muss man in diesem Zusammenhang die rege informelle Zusammenarbeit des Regimes der BRD mit Folterstaaten, wie z. B. die USA oder Israel.
 
Lustig, was ihr hier so von euch gebt :D

[...] und das jemand bei geringstem Verdacht gleich abgehört wird, und wenn wir erhlich sind muss sich jeder eingestehen dass es ja nun wirklich so ist! [...]
Belege!!! Warum muss ich mir eingestehen, dass mein Handy bei dem geringsten Verdachtsmoment gegen mich abgehört wird, obwohl dem garnicht so ist?
Dass bei dem geringsten Verdacht sofort das Handy abgehört wird ist Schwachsinn! Ein bisschen Privatsphäre haben wir hierzulande noch und auch deutlich mehr als in anderen Staaten, wie beispielsweise den USA oder Großbritannien.

[...] welche Lehre ziehen wir nun für die Zukunft?
Möglichst unaufällig versuchen zu leben und es dem System nicht einfach machen :löl: [...]
Falsch, das ist genau das Ziel, das durch Überwachung erreicht werden soll. Nicht nur Aufklärung, sondern auch Abschreckung! Es ist nunmal bewiesen, dass Menschen sich anders verhalten wenn sie unter Beobachtung stehen. Genau das sollte man jedoch nicht tun nur weil man glaubt, dass möglicherweise das eigene Handy überwacht werden könnte.

[...] und Korrupte Bullen gibt es hier in Deutschland mehr als genug, mit den richtigen Beziehungen und genug geld kann man sich überall rauskaufen, auch in der schönen BRD! [...]
Ich glaube du schaust ein wenig zu viel TV. Es gibt in Deutschland sicher nicht allzuviele korrupte Beamte. Wir sind beim internationalen Korruptionsindex auf Platz 14 von 180. Das dürfte für sich sprechen!

[...] Wir dürfen nur das sagen, was uns der Staat erlaubt, nicht das was wir sagen wollen bzw denken!!! [...]
Ja sicher, deshalb wandern auch jeden Tag so viele Nazis, Linke, Muslime und was weiß ich wer noch in den Knast ;)
Zeig mir bitte Belege zu dieser Aussage!

Phunny

EDIT: hugolein, was du postest ist absoluter Schachsinn, sorry!
Wann geht der Staat gegen Leute vor, die über Adolf Hitler (ja, ich traue es mich ihn auszuschreiben) reden? Solange niemand den Holocaust leugnet wird in den seltensten Fällen eingeschritten. Mir selber ist im Moment nichtmal einer bekannt, aber ich kann mich da auch irren.
Das mit der Beamtenbeleidigung ist lustig :D Wenn du dich genauer mit dem Thema beschäftigen würdest, würdest du wissen, dass es das überhaupt nicht gibt. Ein Beamter ist auch nur ein Mensch und daher kann er dich auch nur wegen Beleidigung anzeigen (es gibt noch das Recht des Vorgesetzten sich auch über dich zu beschweren, aber das wird kaum angewandt). Da sind wir schon beim nächsten: Der Staat tut dann erstmal absolut nichts. Es liegt voll und ganz im Ermessen des von dir Beleidigten, ob er dich anzeigt oder nicht. Das ist aber bei jeder anderen Person, die du beleidigst, auch so. Nebenbei könnte man sich sogar darüber streiten, ob es überhaupt Beleidigung ist, wenn man jemanden als faul beschimpft...
 
Ich würde sofort eine Beamtenbeleidigung am Hals haben, auch wenn es meine Meinung sein sollte.

Diese Aussage allein zeigt schon, dass du ein Fachman fürs "habeichinderBuntenunterderRubrikRechtgelesen" bist. Beamtenbeleidigung gibt es nämlich nicht :rot:

Deine Aussagen sind nur aus dem Bauch herausgesprochen und sind eine Art Propagande gegen alles und jenes.

Entschuldige bitte die Frage, aber hast du eine Art Verfolgungswahn? (bitte nehm mir das nicht persönlich, macht halt nur den Eindruck)
 
Diese Aussage allein zeigt schon, dass du ein Fachman fürs "habeichinderBuntenunterderRubrikRechtgelesen" bist. Beamtenbeleidigung gibt es nämlich nicht ... ...
Entschuldige bitte die Frage, aber hast du eine Art Verfolgungswahn? (bitte nehm mir das nicht persönlich, macht halt nur den Eindruck)
Na, nun mal halblang, und wieder (fällt es so schwer?) argumentieren ...

Auch wenn es „dem Namen nach“ keine Beamtenbeleidigung gibt (bzw. geben sollte), de facto existiert sie doch:

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Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß §*185 StGB.
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß §*194 Abs.*3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“
Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.
In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten meist Geldstrafen nach sich. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z.*B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.
Vor der Großen Strafrechtsreform war das Antragsrecht des Vorgesetzten in §*196 StGB a.*F. wie folgt geregelt:
„Wenn die Beleidigung gegen eine Behörde [oder] einen Beamten [...], während sie in der Ausübung ihres Berufes begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf begangen ist, so haben außer den unmittelbar Beteiligten auch deren amtliche Vorgesetzte das Recht, den Strafantrag zu stellen.“
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Na, nun mal halblang, und wieder (fällt es so schwer?) argumentieren ...

Wenn du mal andere Post von mir gelesen hättest, wüsstest du auch, dass ich normalerweise sehr wohl argumentiere und mit viele Sachverhalte angucke und kurz und knapp versuche diese leicht verständlich zu erklären. Und zwar so, dass auch Leute ohne juristische Ausbildung es verstehen.

Nur manchmal wird so ein Schwachsinn geschrieben, dass man auch mit Argumenten nicht mehr weiterkommt.

Aber mal was anderes. Hast du den Text irgendwo kopiert? Verstehe nämlich nicht so ganz, was du mir, bzw uns damit sagen willst??? Ich gehe schwer davon aus das du hier Strg+C und dann Strg+V gemacht hast. Verstehst du was du da geschrieben hast??? Ich schon.

Ich komme darauf, weil du uns/mich anscheinend vom Gegenteil überzeugen möchtest und mich aber nur in meiner Aussage bestätigst.

Also, versuch doch mal in deinen eigenen Worten zu erklären, worum es dir geht!?!?

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Habe gerade mal mit einer Passage von dir Strg+C und dann Strg+V bei google gemacht. Bin direkt mit dem gleichen Wortlaut bei wiki gelandet.

Du verkaufst nen kopierten Text als Gegenargument und erreichst das Gegenteil damit........

Und dann noch von wiki. Wenn du wenigstens aus dem Juraforum oder so kopiert hättest. Nein nein nein.... :rot:
 
... Hast du den Text irgendwo kopiert?
Ja!

Verstehe nämlich nicht so ganz, was du mir, bzw uns damit sagen willst??? ... Verstehst du was du da geschrieben hast??? Ich schon.
Verstehst Du den Widerspruch in Deinem Satz? Ich schon (und Deutsch ist für mich eine Fremdsprache)!

Also, versuch doch mal in deinen eigenen Worten zu erklären, worum es dir geht!?!?
Muszę przepraszam! Czy rozumiem po polsku?

Habe gerade mal mit einer Passage von dir Strg+C und dann Strg+V bei google gemacht. Bin direkt mit dem gleichen Wortlaut bei wiki gelandet.
Bingo! Aus diesem Grunde - um darauf hinzuweisen, dass es sich um Fremdtext handelt - hatte ich diesen Text zwischen die gestrichelten Linien gesetzt. Gut: Beim nächsten Mal mit Quellenangabe.

Du verkaufst nen kopierten Text als Gegenargument und erreichst das Gegenteil damit........
Gegenargument? Vielleicht muss ich an meinen Sprachkenntnissen noch ein bisschen feilen: Bisher fand ich bei Deinen Texten keine Argumente.
 
Ich versuche oft hier gepostete Sachverhalte kurz und knapp zu erklären um anderen möglicherweise vor Ärger zu bewahren.

Warum ich das mache, weiß ich selbst nicht, da ich dadurch ja meine "Kunden" verliere, oder besser gesagt die Kunden unserer Berufsgruppe. Aber egal, mir macht es Spaß auch andere an unserem meist spannenden Alltag teilhaben zu lassen. Jura ist nämlich nicht so trocken, wie alle immer glauben. Nach dem studieren wird es nämlich spannend :hot:

Aber zurück zum Thema.

Belidigung ist ein Antragsdelikt. Das heißt, es wird nur auf Antrag verfolgt. Toll, was so Begriffe manchmal schon von ganz alleine hergeben. :)

Du führst §194 (3) StgB an. Darin heißt es, dass auch der Dienstherr den Antrag auf STrafverfolgung stellen kann, wenn einer seiner Bediensteten im Amt beleidigt wird. Ok, wir nennen das, auch wenn es das nicht bedeutet, Bamtenbeleidigung, damit gleich alle verwirrt sind.

Was mir aber noch wichtig ist, ist folgednes:

1. Ich diskutiere nicht über komplizierte jurisitsche Sachverhalte auf der Grundlage von wiki.

2. Da ich, wenn du mal meine Beiträge über die Suchfunktion gesucht haben solltest wirst du es bemerkt haben, meist sehr lang sind, habe ich keine Lust, diese noch immer Korrektur zu lesen. Deshalb sind Fehler nicht immer zu vermeiden.

3. Du brauchst nicht alles mit Quellenangabe versehen, aber verstehen sollte man den Zusammenhang schon.

4. Ist es manchmal hilfreich, sich aufklären zu lassen. Kann viel Ärger ersparen. Ich erkläre z.B. einem Dachdecker auch nicht wie man ein Dach deckt, oder einem Buchhalter wie man Buchungen macht. Also erkläre du bitte auch nicht den Juristen, was im StGB steht.

5. Lass uns doch einfach sachlich diskutieren und nicht so. Das sind auch nämlich nicht die besten Argumente.

Muszę przepraszam! Czy rozumiem po polsku?

Gegenargument? Vielleicht muss ich an meinen Sprachkenntnissen noch ein bisschen feilen: Bisher fand ich bei Deinen Texten keine Argumente.

Mit dem Verstehen von dem angesprochenen Satz war übrigens gemeint, dass ich den Satz wohl inhaltlich verstehe, aber nicht in dem Zusammenhang, warum es jetzt doch eine "Beamtenbeleidigung" geben soll. Das geht nämlich aus § 194 nicht hervor.
Und nochmal endgültig. ES GIBT KEINE BEAMTENBELEIDUNG. Der Beamte und der normale Bürger sind alle gleich und können nur wegen dem Antragsdelikt Beleidigung verfolgt werden.


Und halte mir jetzt bitte nicht wieder vor, ich könnte kein deutsch. Habe nur keine Lust, den Text jetzt auf Rechtschreibung und Grammatik zu überprüfen. Der ist einfach so getippt.


Runde 3 gibt es aber erst morgen. Gehe jetzt nämlich schlafen
 
Naja, wenn Du glaubst, wirklich glaubst, das ist nur aus der Rubik der Bild, dann bist Du eigentlich genauso einer, der nur das sagt, was irgendwo gehört worden ist.

Ich kenne einige Fälle, wo "Beamtenbeleidigung" ( Es wird von Beamtenbeleidigung gesprochen, da an andere Bürger/innen eine Beleidigung selten geandet wird) rechtlich mit Strafe versehen worden ist.

z.B.: Einer hat in der Stadt gehupt (es ist in der Stadt Hupverbot ausgenommen es ist wirklich notwendig! Kurstadt :rolleyes:) und soll €25 zahlen, er hatte aber nur €50 dabei. Also drückte er nochmals auf die Hupe und sagte zu dem Beamten:" Past schon so!" Naja, der Beamte hatte das Geld nicht genommen sondern sofort eine Anzeige wegen "Beamtenbeleidigung" gemacht!


Hier sind Links zu Beleidigungen:
ttp://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
ttp://www.frag-einen-anwalt.de/Beamtenbeleidigung__f37094.html

nur ein h vor die links schreiben


lg
 
Und jetzt hört doch auf mit der unnützen Diskussion über Beleidigungen und "Beamten-"beleidigungen.
Das ist doch nur Haarspalterei. In dem Gesetzestext wird doch der Staatsdiener erwähnt, das kann man dann schon als Definition für Beantenbeleidigung zählen.

Fakt ist, du mußt bezahlen, wenn du Schutzmann Müller beschimpfst und der schreibt gegen dich...



Zurück zum Thema:

Schon mal drüber nachgedacht, wer diese ganzen Gesprächsdaten auswerten soll?
Wenn wirklich jedes Deppengespräch, und selbst nur die wo irgendwelche "Stichwörter" fallen, irgendwo gespeichert werden würden, müßte doch irgendein anderer Depp den Käase auswerten?!

Wenn das Wenige machen dauert das bei den Mengen an Telefonaten (selbst mit Stichwörtern, man will ja nix verpassen) 100 Jahre.
Und wenn das Viele auswerten, dann sollte statistisch gesehen, irgendeiner aus diesem Forum einen kennen, der Auswerter ist......
 
also ich weiß nur soviel:
Seit januar 2008 werden alle Verbindungsdaten aller Deutschen ohne Inhalt gespeichert, weiß nicht inwiefern das helfen soll schwere Verbrechen zu unterbinden aber es kann auf jeden Fall als beweismittel vor gericht angeführt werden.
 
Also ich weis nur das jedes Handy mit GPS überwacht wird und wen es an ist kann man einen mit der nummer überall orten
 
@mister_blue: Das nennt sich Vorratsdatenspeicherung und hat nicht viel mit der Frage des TS zu tun...

Also ich weis nur das jedes Handy mit GPS überwacht wird und wen es an ist kann man einen mit der nummer überall orten
Ja sicher, es hat ja auch jedes Handy einen GPS Empfänger... Dass man andauernd überwacht wird stimmt überhaupt nicht! Dass man geortet werden kann jedoch schon.

Phunny
 
Ja, geortet kann jedes Handy werden, aber nicht wegen GPS!
Nur wenn es eingeschaltet ist aufgrund vom Sendemasten, in welchen das Handy eingeloggt ist.

lg

PS: Ich dachte man darf keine Links an außerhalb des Boards aktiv zu lassen?!? ( Ist nur, weil ich eine Nachricht bekommen habe! )
 
und welche Polizeidienststelle sollte ihr server für sowas opfern ?

Das BKA oder ein LKA ?

Achja, für die Handyortung mittels funkmasten, brauchst du 3 Handymasten sprich per Triangulation werden die Signalstärken ermittelt, und die genaue position lässt sich somit aber auch nur im freifeld annäherungsweise genau orten, in einern stadt liegst du locker mal 100-200meter falsch.
 

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