Ich versuche oft hier gepostete Sachverhalte kurz und knapp zu erklären um anderen möglicherweise vor Ärger zu bewahren.
Warum ich das mache, weiß ich selbst nicht, da ich dadurch ja meine "Kunden" verliere, oder besser gesagt die Kunden unserer Berufsgruppe. Aber egal, mir macht es Spaß auch andere an unserem meist spannenden Alltag teilhaben zu lassen. Jura ist nämlich nicht so trocken, wie alle immer glauben. Nach dem studieren wird es nämlich spannend :hot:
Aber zurück zum Thema.
Belidigung ist ein Antragsdelikt. Das heißt, es wird nur auf Antrag verfolgt. Toll, was so Begriffe manchmal schon von ganz alleine hergeben.
Du führst §194 (3) StgB an. Darin heißt es, dass auch der Dienstherr den Antrag auf STrafverfolgung stellen kann, wenn einer seiner Bediensteten im Amt beleidigt wird. Ok, wir nennen das, auch wenn es das nicht bedeutet, Bamtenbeleidigung, damit gleich alle verwirrt sind.
Was mir aber noch wichtig ist, ist folgednes:
1. Ich diskutiere nicht über komplizierte jurisitsche Sachverhalte auf der Grundlage von wiki.
2. Da ich, wenn du mal meine Beiträge über die Suchfunktion gesucht haben solltest wirst du es bemerkt haben, meist sehr lang sind, habe ich keine Lust, diese noch immer Korrektur zu lesen. Deshalb sind Fehler nicht immer zu vermeiden.
3. Du brauchst nicht alles mit Quellenangabe versehen, aber verstehen sollte man den Zusammenhang schon.
4. Ist es manchmal hilfreich, sich aufklären zu lassen. Kann viel Ärger ersparen. Ich erkläre z.B. einem Dachdecker auch nicht wie man ein Dach deckt, oder einem Buchhalter wie man Buchungen macht. Also erkläre du bitte auch nicht den Juristen, was im StGB steht.
5. Lass uns doch einfach sachlich diskutieren und nicht so. Das sind auch nämlich nicht die besten Argumente.
Muszę przepraszam! Czy rozumiem po polsku?
Gegenargument? Vielleicht muss ich an meinen Sprachkenntnissen noch ein bisschen feilen: Bisher fand ich bei Deinen Texten keine Argumente.
Mit dem Verstehen von dem angesprochenen Satz war übrigens gemeint, dass ich den Satz wohl inhaltlich verstehe, aber nicht in dem Zusammenhang, warum es jetzt doch eine "Beamtenbeleidigung" geben soll. Das geht nämlich aus § 194 nicht hervor.
Und nochmal endgültig. ES GIBT KEINE
BEAMTENBELEIDUNG. Der Beamte und der normale Bürger sind alle gleich und können nur wegen dem Antragsdelikt
Beleidigung verfolgt werden.
Und halte mir jetzt bitte nicht wieder vor, ich könnte kein deutsch. Habe nur keine Lust, den Text jetzt auf Rechtschreibung und Grammatik zu überprüfen. Der ist einfach so getippt.
Runde 3 gibt es aber erst morgen. Gehe jetzt nämlich schlafen