Nur einmal so am Rande.
Bei Privatverkäufen besteht generell keine Rücknamepflicht. Der Verkäufer muss darauf hinweisen, dass der Artikel einen Defekt hat oder ob es ein Gebrauchter Gegenstand ist. Ssollte er einen Artikel verkaufen, der seines Wissen schon den defekt hatte und er den verschweigt, wird der Kaufvertrag nichtig.
Nur das ganze Problem an der Sache:
Wie willst Du als kleiner Mann den Nachweis erbringen, dass ein Defekt oder auch Fehler vom Verkäufer verschwiegen wurde!
Und ganz oben im ersten Post steht „habe mir von meinem Bekanntenkreis einen gebrauchten TFT gekauft“.
Was ist das denn für ein Bekannter, wenn ich nicht normal mit Ihm reden und mich gütlich Einigen kann?
Bei Privatverkäufen besteht generell keine Rücknamepflicht. Der Verkäufer muss darauf hinweisen, dass der Artikel einen Defekt hat oder ob es ein Gebrauchter Gegenstand ist. Ssollte er einen Artikel verkaufen, der seines Wissen schon den defekt hatte und er den verschweigt, wird der Kaufvertrag nichtig.
Nur das ganze Problem an der Sache:
Wie willst Du als kleiner Mann den Nachweis erbringen, dass ein Defekt oder auch Fehler vom Verkäufer verschwiegen wurde!
Und ganz oben im ersten Post steht „habe mir von meinem Bekanntenkreis einen gebrauchten TFT gekauft“.
Was ist das denn für ein Bekannter, wenn ich nicht normal mit Ihm reden und mich gütlich Einigen kann?