mal sehen was sich in nächster zeit tut, ich habe gehört das es eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegeben haben soll, weil Kunden sich darüber beschwert haben das die Zeit in der sie online waren durch die protokollierung der IP zu Marktforschungszwecken oder ähnliches missbraucht werden könnte.
Unterstützt wird das ganze vom Grundgesetz, weil das Recht auf häusliche und private Unversehrtheit durch das Protokollieren gefährdet sind.
Im Klartext heisst das, dass sich da was stark ändern könnte, wenn meine Infos stimmen.
Eine IP könnte zum Beispiel nur noch protokolliert werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht.
Also im Grunde genommen wie das Beispiel:
"Jemand darf nur durch Wanzen abgehört werden wenn ein Verdacht besteht und er damit überführt werden könnte"
Unterstützt wird das ganze vom Grundgesetz, weil das Recht auf häusliche und private Unversehrtheit durch das Protokollieren gefährdet sind.
Im Klartext heisst das, dass sich da was stark ändern könnte, wenn meine Infos stimmen.
Eine IP könnte zum Beispiel nur noch protokolliert werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht.
Also im Grunde genommen wie das Beispiel:
"Jemand darf nur durch Wanzen abgehört werden wenn ein Verdacht besteht und er damit überführt werden könnte"