Schäuble plant zentrale Überwachunsbehörde

Hi.

Quelle bist du selbst mit der nachfolgend zitierten Hypothese gewesen:

NeWsOfTzzz schrieb:
Wahrscheinlich war der ursprüngliche Kandidat [= Prof.Dr.Dreier] nicht genug auf Kurs mit der Überwachungsgesellschaft :)

Offensichtlich ist er gerade kein Gegner davon ...

Das jedenfalls ist der Schluss, den ich aus den Informationen zu den Ansichten von (unantastbarer) Menschenwürde schließe
(zur Quelle siehe den oben angegebenen Link)

-> die Menschenwürde gilt unter (fast allen) Staatsrechtlern als (auch und gerade unter dem Aspekt von staatlicher Folter und Gewalt) unantastbares Minimum dessen, was das Grundgesetz gewährt und dem Staats nicht zur Disposition stellt

Daher wunderte mich der Bericht schon ein wenig.

Ich hab zwar Dreiers Kommentar zum Grundgesetz zur Anfertigung juristischer Gutachten schon verwendet/zitiert ... allerdings muss ich gestehen, dass mir seine Ansichten über Art und Ausmaß der Menschenwürde (vgl. Art. 1 GG) nicht präsent sind ... daher muss ich zunächst blind auf die zitierte Quelle vertrauen.


Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass die SPD jemanden nominieren wollte, der vereinfacht und oberflächlich ausgedrückt "zu unseren Grundrechten ein eher liberales Verhältnis" hat.

Zugespitzt könnte man also sagen, dass die CDU uns möglicherweise vor weiterer Beschneidung von Grundrechten bewahrt hat ...

Das aber passt weniger in die Hypothese, dass die CDU unser Grundgesetz demontieren möchte ...


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Zur Klarstellung:

Prof.Dr.Dreier ist einer unserer besten Staatsrechtler. Wenn er Ansichten in der juristischen Wissenschaft veröffentlicht und zur Debatte stellt, wird er dafür stets gute und überzeugende Gründe darlegen. Man muss die Ansichten nicht teilen, aber die zu diesen (möglichen) Ansichten führenden Gründe können in Hinblick auf Entstehung und Schlüssigkeit regelmäßig nicht negiert werden ...

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Abschließend, Kollege NeWsOfTzzz, will ich dir gar nicht immer nur widersprechen ...

-> es gibt nämlich Sachen, von denen der Hobbyesel keine Ahnung hat ...
-> und deshalb auch lieber schweigt

-> z.B. wenn es um technische Möglichkeiten der Überwachung geht.



Gruß Hobbyesel
 
Auch ich will nochmal kurz was anmerken zu meinen Thesen, nämlich dass man hier ganz eindeutig zwischen Basis (und teilweise auch die Parlamentarier) und den wahren Machtträgern unterscheiden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Vorschlag der SPD von "oben" kam und sich die Basis der SPD nicht wirklich damit befasst hat (da man ja Vertrauen in die eigenen Leute hat), aber die Basis der CDU hat dafür natürlich umso genauer geschaut, weil es ja vom Gegner kam, und deswegen von dort Gegenwind kam.

Schließlich sind auch einige Parlamentarier gegen Überwachungsgesellschaft und andere Maßnahmen, es ist eben nicht ganz so leicht Hunderte von Leute zu korrumpieren ;)

Und Hobbyesel, du solltest dir wirklich mal ein Bild machen von den Geschehnissen um OOXML, das von Microsoft skandalös durchgepeitscht wurde mit Manipulationen und vielem mehr, würde mich mal deine Meinung dazu interessieren.

Z.B. nachzulesen dort: NoOOXML: Irregularities
 
Sicherlich weißt du, dass Rechtsverordnungen im Rahmen des Art. 80 GG erlassen werden dürfen und demnach keines parlamentarischen Beschlusses bedürfen.

Verwaltungsstruktur ist immer Sache der Exekutive. Das hat insoweit mit Rechtsverordnung und Verordnugsermächtigung nichts zu tun.

Davon abgesehen halte ich eine Zentralisierung und eine damit möglicherweise zusammenhängende Professionalisierung auch für bedenklich. Größere Behörden haben immer auch den Nachteil, dass sie ein Eigenleben entwickeln.

Dass die Befürchtungen um erhebliche Grundrechtsverletzungen berechtigt sind, zeigt der kürzlich aufgedeckte Bespitzelungsskandal einer Journalistin durch den BND.

Eine tatsächlich dramatisch gestiegene Terrorgefahr, die es nötig macht Eingriffsbefugnisse des Staates zu erweitern, sehe ich im Übrigen auch nicht.
 
Verwaltungsstruktur ist immer Sache der Exekutive. Das hat insoweit mit Rechtsverordnung und Verordnugsermächtigung nichts zu tun.

Worauf willst du hinaus?

Dass die Befürchtungen um erhebliche Grundrechtsverletzungen berechtigt sind, zeigt der kürzlich aufgedeckte Bespitzelungsskandal einer Journalistin durch den BND.

Die dann vor dem Verwaltungsgericht Fortsetzungsfestellungsklage/Feststellungsklage erheben kann ...

Eine tatsächlich dramatisch gestiegene Terrorgefahr, die es nötig macht Eingriffsbefugnisse des Staates zu erweitern, sehe ich im Übrigen auch nicht.

Kannst du das denn einschätzen?
 
Die dann vor dem Verwaltungsgericht Fortsetzungsfestellungsklage/Feststellungsklage erheben kann ...

Nein, Klagen nach VwGO nur für präventives Polizeirecht. Bei der Bespitzelung handelt es sich um Strafverfolgung - da musst Du die Strafgerichte bemühen.

Abgesehen davon, was nutzt dir nachträglicher Rechtsschutz? Da bist du bereits bespitzelt worden. Und das ist ein empfindlicher Eingriff in die Privat- und Intimsphäre.
 

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