NeWsOfTzzz
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Prof.Dr.Dreier = Online-Durchsuchungs-Gegner
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Prof.Dr.Dreier = Online-Durchsuchungs-Gegner
NeWsOfTzzz schrieb:Wahrscheinlich war der ursprüngliche Kandidat [= Prof.Dr.Dreier] nicht genug auf Kurs mit der Überwachungsgesellschaft![]()
Sicherlich weißt du, dass Rechtsverordnungen im Rahmen des Art. 80 GG erlassen werden dürfen und demnach keines parlamentarischen Beschlusses bedürfen.
Verwaltungsstruktur ist immer Sache der Exekutive. Das hat insoweit mit Rechtsverordnung und Verordnugsermächtigung nichts zu tun.
Dass die Befürchtungen um erhebliche Grundrechtsverletzungen berechtigt sind, zeigt der kürzlich aufgedeckte Bespitzelungsskandal einer Journalistin durch den BND.
Eine tatsächlich dramatisch gestiegene Terrorgefahr, die es nötig macht Eingriffsbefugnisse des Staates zu erweitern, sehe ich im Übrigen auch nicht.
Die dann vor dem Verwaltungsgericht Fortsetzungsfestellungsklage/Feststellungsklage erheben kann ...