Bluedragon
Well-known member
Hallo zusammen,
nach unserem (meine Eltern und ich) Auszug aus unserer Mietwohnung haben wir etwas Stress mit unserem alten Vermieter. Nun brauche ich mal etwas Hilfe und hoffe, dass mir/uns geholfen werden kann.
Folgende Sachlage:
Wir sind Ende August aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben die Wohnung, wie im Mietvertrag festgehalten, besenrein verlassen (meine Mutter hatte sogar gewischt, aber wie auch immer).
Die Wohnung ist dann ordnungsgemäß abgenommen worden, zwar nicht vom Vermieter selbst, sondern von einer angestellten Vertretung.
Wir haben alles ordentlich und vor allem schriftlich festgehalten, dass die Wohnung keine Beschädigungen aufweist und somit unsererseits keine Reparaturen durchgeführt werden müssen.
Einziger Kritikpunkt, welcher für uns eigentlich unverständlich ist, war die Holzdecke im Wohnzimmer, die mein Vater (mit ausdrücklicher Erlaubnis !!!) eingebaut hatte. Meine Eltern haben dies der Vertretung erklärt und dieser meinte von der Hausmeisterin (welche nie in unserer Wohnung gewesen ist) gesagt bekommen zu haben, dass die Holzdecke raus müsste.
Wie schon gesagt, nach er Erklärung, dass wir damals die Erlaubnis bekommen haben, hat er es gut sein lassen und die Wohnung abgenommen.
Soweit alles gut, haben wir gedacht.
Nun, 3 Wochen nach dem Auszug haben wir Post von unserem Exvermieter bekommen, dass er die Holzdecke (nur im Wohnzimmer; in Küche und Bad haben wir auch welche angebracht) hat entfernen lassen und wir nun die Kosten tragen sollen. Zudem sollen noch andere Reparaturen angefallen seien, welche wir kostentechnisch auch tragen sollen.
Nach einer Einigung sollen jetzt nur noch 500 € von unserer Seite getragen werden, was wir natürlich nicht einsehen, da wir die Wohnung abgenommen bekommen haben und somit für uns alles vom Tisch ist.
Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter dafür jetzt noch belangen? Müssen wir zahlen?
Ich habe schon ein wenig gegooglet und gelesen, dass man uns, sofern diese Entfernung der Holzdecke überhaupt erforderlich ist, eine Frist von mindestens 14 Tagen lassen muss, damit wir selbst die Holzdecke entfernen können. Haben wir haber nicht bekommen.
Gut wäre es, wenn ich paar Paragraphen oder gerichtliche Urteile zu dem Thema bekommen könnte, damit uns dieser Vermieter nicht mehr abzocken kann.
Danke schon im Voraus.
Bluedragon
nach unserem (meine Eltern und ich) Auszug aus unserer Mietwohnung haben wir etwas Stress mit unserem alten Vermieter. Nun brauche ich mal etwas Hilfe und hoffe, dass mir/uns geholfen werden kann.
Folgende Sachlage:
Wir sind Ende August aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben die Wohnung, wie im Mietvertrag festgehalten, besenrein verlassen (meine Mutter hatte sogar gewischt, aber wie auch immer).
Die Wohnung ist dann ordnungsgemäß abgenommen worden, zwar nicht vom Vermieter selbst, sondern von einer angestellten Vertretung.
Wir haben alles ordentlich und vor allem schriftlich festgehalten, dass die Wohnung keine Beschädigungen aufweist und somit unsererseits keine Reparaturen durchgeführt werden müssen.
Einziger Kritikpunkt, welcher für uns eigentlich unverständlich ist, war die Holzdecke im Wohnzimmer, die mein Vater (mit ausdrücklicher Erlaubnis !!!) eingebaut hatte. Meine Eltern haben dies der Vertretung erklärt und dieser meinte von der Hausmeisterin (welche nie in unserer Wohnung gewesen ist) gesagt bekommen zu haben, dass die Holzdecke raus müsste.
Wie schon gesagt, nach er Erklärung, dass wir damals die Erlaubnis bekommen haben, hat er es gut sein lassen und die Wohnung abgenommen.
Soweit alles gut, haben wir gedacht.
Nun, 3 Wochen nach dem Auszug haben wir Post von unserem Exvermieter bekommen, dass er die Holzdecke (nur im Wohnzimmer; in Küche und Bad haben wir auch welche angebracht) hat entfernen lassen und wir nun die Kosten tragen sollen. Zudem sollen noch andere Reparaturen angefallen seien, welche wir kostentechnisch auch tragen sollen.
Nach einer Einigung sollen jetzt nur noch 500 € von unserer Seite getragen werden, was wir natürlich nicht einsehen, da wir die Wohnung abgenommen bekommen haben und somit für uns alles vom Tisch ist.
Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter dafür jetzt noch belangen? Müssen wir zahlen?
Ich habe schon ein wenig gegooglet und gelesen, dass man uns, sofern diese Entfernung der Holzdecke überhaupt erforderlich ist, eine Frist von mindestens 14 Tagen lassen muss, damit wir selbst die Holzdecke entfernen können. Haben wir haber nicht bekommen.
Gut wäre es, wenn ich paar Paragraphen oder gerichtliche Urteile zu dem Thema bekommen könnte, damit uns dieser Vermieter nicht mehr abzocken kann.
Danke schon im Voraus.
Bluedragon