Renovierung nach Auszug aus Mietwohnung?

Bluedragon

Well-known member
Hallo zusammen,

nach unserem (meine Eltern und ich) Auszug aus unserer Mietwohnung haben wir etwas Stress mit unserem alten Vermieter. Nun brauche ich mal etwas Hilfe und hoffe, dass mir/uns geholfen werden kann.

Folgende Sachlage:
Wir sind Ende August aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben die Wohnung, wie im Mietvertrag festgehalten, besenrein verlassen (meine Mutter hatte sogar gewischt, aber wie auch immer).
Die Wohnung ist dann ordnungsgemäß abgenommen worden, zwar nicht vom Vermieter selbst, sondern von einer angestellten Vertretung.
Wir haben alles ordentlich und vor allem schriftlich festgehalten, dass die Wohnung keine Beschädigungen aufweist und somit unsererseits keine Reparaturen durchgeführt werden müssen.
Einziger Kritikpunkt, welcher für uns eigentlich unverständlich ist, war die Holzdecke im Wohnzimmer, die mein Vater (mit ausdrücklicher Erlaubnis !!!) eingebaut hatte. Meine Eltern haben dies der Vertretung erklärt und dieser meinte von der Hausmeisterin (welche nie in unserer Wohnung gewesen ist) gesagt bekommen zu haben, dass die Holzdecke raus müsste.
Wie schon gesagt, nach er Erklärung, dass wir damals die Erlaubnis bekommen haben, hat er es gut sein lassen und die Wohnung abgenommen.
Soweit alles gut, haben wir gedacht.
Nun, 3 Wochen nach dem Auszug haben wir Post von unserem Exvermieter bekommen, dass er die Holzdecke (nur im Wohnzimmer; in Küche und Bad haben wir auch welche angebracht) hat entfernen lassen und wir nun die Kosten tragen sollen. Zudem sollen noch andere Reparaturen angefallen seien, welche wir kostentechnisch auch tragen sollen.
Nach einer Einigung sollen jetzt nur noch 500 € von unserer Seite getragen werden, was wir natürlich nicht einsehen, da wir die Wohnung abgenommen bekommen haben und somit für uns alles vom Tisch ist.

Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter dafür jetzt noch belangen? Müssen wir zahlen?
Ich habe schon ein wenig gegooglet und gelesen, dass man uns, sofern diese Entfernung der Holzdecke überhaupt erforderlich ist, eine Frist von mindestens 14 Tagen lassen muss, damit wir selbst die Holzdecke entfernen können. Haben wir haber nicht bekommen.
Gut wäre es, wenn ich paar Paragraphen oder gerichtliche Urteile zu dem Thema bekommen könnte, damit uns dieser Vermieter nicht mehr abzocken kann.


Danke schon im Voraus.

Bluedragon
 
hallo,

wenn ihr die abnahme schriftlich habt und dabei keine einwände bestanden,
von der seite des abnehmers, dann hat der vermieter keine handhabe mehr!

richtig wäre gewesen, daß ihr alle veränderungen in der wohnung,
holzvertäfelungen etc., beseitigen hättet müssen, wenn der vermieter, obwohl
ihr sein einverständnis hattet, zum vertäfeln, euch beim auszug/durch mietvertrag,
darauf hingewiesen hätte!! war aber nicht der fall, laut deiner aussage.

er kann jetzt aber nicht im nachhinein, eine rechnung stellen und
darüberhinaus, ohne euch vorher darüber zu informieren, daß
nachtrtäglich kosten für die beseitigung, der vertäfelung, angefallen sind,
da ihr davon ausgehen mußtet, alles wäre in ordnung gewesen.

das ist das pech des vermieters, hätte er sich früher überlegen müssen
und ist für ihn dumm gelaufen!

ich kenne jetzt auch nicht euren auszugsgrund und weiß auch nicht,
ob es ein gutes mietverhältnis war, aber mein vorschlag wäre:
den vermieter kontaktieren, schriftlich, persönlich, telefonisch -
kommt drauf an, wie das mietverhältnis war, und die obige
argumentation vorbringen (unter zeugen, wenn telefonisch/persönlich,
mit gesprächsnotiz).

bei einem schlechten mietverhältnis, grundsätzlich schriftlich, per einschreiben, +auf eine reaktion warten.
mieterverein kontaktieren, bei rechtschutzversicherung, diese
aufsuchen und die angelegenheit übergeben, nicht auf die lange
bank schieben, wenn in dem vermieterschreiben auch noch ein
zahlungsziel bekanntgegeben wurde!!

§ habe ich nicht zur hand, müßte ich selber nachschlagen bzw. ergooglen.

hoffe dir ein bischen weitergeholfen zu haben.

vielleicht hat ja noch ein nachposter einige zur hand.

fide
 
Hmm is ja richtig intressant mein kumpel steckt auch grade in so ner Situation,

!
Also soweit ich euch raten kann geht zum Mieterschutzbund bei euch in der nähe dort kann dir sicher gehollfen werden, und zum schluss wenn ihr schreibkram habt mit eueren Ex vermieter dann nur mit einschreiben mit Rückschein versenden .
Und zuguterlätzt Viel Glück
 
Also Fide hat schon im großen ganzen Recht mit dem was er ausgesagt hat. Wenn ihr es schriftlich habt das keine weiteren Einwände der Vermieterseite mehr vorhanden sind, nach der Abnahme, hat dieser Pech gehabt.
Es sei denn im Mietverrag steht eindeutig das der Urzustand wieder hergetellt werden muss. Dann hilft bestimmt auch kein mündliches Einverständniss des Vermieters das er mal Jahre vorher gegeben hat.

Zum rausreißen der Decke hätte er aber zumindest eine Frist stellen müssen.

Und welche Reparaturen hätten denn anfallen sollen wenn alles bei Abnahme in Ordnung war? Ich denke mal das da was kaputt gegangen ist als der Vermieter die Decke zerlegt hat, oder andere anfallenden Arbeiten so in dem Zusammenhang abrechnen möchte. Ihr habt auf jedenfall das Recht diese Rechnungen einzusehen und auf Aufklärung zu pochen wie die Rechung zusammengesetzt ist. Außerdem hat der Vermieter dadrauf zu achten das die Kosten so gering wie möglich zu halten sind, sofern Ihr diese Übernehmen müsstet.
Beispiel: Er kann ja nicht einfach mal Laminat verlegen lassen 8weil es momentan modern ist) wenn es ein günstiger Teppich auch getan hätte, der eh schon vorher als Bodenbelag drin war.

Aber Aufgrund eigener Erfahrung sage ich nur eines, kann man nicht verhandeln damit beide Parteien zufrieden sind, man ist ja immer ein wenig zu gnädig, dann Mieterschutzbund und oder Rechtsanwalt.

Was anderes mache ich gar nicht mehr.
Ich sage meinem Gegenüber heute nur noch; entweder ein Gespräch mit einem beiderseitigen Einverständlichem Ergebniss oder Rechtsanwalt.
Warum soll ich mir die Nerven rauben lassen? Das kann der Anwalt tausendmal besser. Und dafür bin ich auch versichert.
Also lasst euch nicht übers Ohr hauen, alles Gute.
Diabolo01
 
Hallo!

Das Wohnungsabnahemprotokoll ist bindend. Dieses wird üblicherweise von beiden Vertragsparteien oder deren vertretern unterschrieben. Darin werden alle Zählerstände augelistet und alle schäden und wer für deren beseitigung verantwortlich ist. Du müsstest auch eine Kopie davon haben. Wenn da nichts drin sthet von einer Beseitigung der Holzvertäfelung, dann kann euch der Vermieter auch später damit nicht belasten!

Hier noch etwas was ich im Netz gefunden habe:

Nach Ansicht des BGH (NJW 1098, 446) besteht der Sinn und Zweck eines Rückgabeprotokolls darin, dass der Zustand der Mietsache beweissicher festgehalten wird. Der Mieter kann nur für solche verantwortlich gemacht werden, die in dem Protokoll auch vermerkt sind (OLG Celle MDR 1998,149), allerdings besteht keine Verpflichtung des Vermieters oder Mieters ein Protokoll überhaupt aufzustellen oder zu unterzeichnen. Nur wenn sich die Parteien zur Unterschrift entscheiden, dann kommt dem Protokoll eine erhebliche rechtliche Bedeutung zu. Selbst für Schäden, die bei der Rückgabe nicht erkennbar waren, soll es nach Ansicht des AG Pforzheim (WM 56, 2005) keine Ausnahmen geben. In dem Protokoll sei nach Ansicht des Gerichtes ein negatives Schuldanerkenntnis zu sehen (§ 397 Abs. 2 BGB). Der Vermieter trägt danach das Risiko von unentdeckten Schäden. Dies gilt allerdings nicht für Schäden, die der Mieter arglistig verschwiegen hat. Wird ein Schaden nicht im Protokoll vermerkt und später erst (z.B. anläßlich von Renovierungen) entdeckt, kann der Vermieter in aller Regel keine Beseitigung mehr vom Mieter verlangen und auch keine Reparaturkosten verlangen bzw. von der Kaution in Abzug bringen.

CU Asso
 

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