Rechnung zahlen aber wieviel??

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diboschi

Well-known member
Hallo Leute ich habe mir bei Quelle ne Küche gekauft und habe auch schon die Rechnung erhalten. Nur hat die Küche jede menge Mängel die auch gemeldet sind ca. 1200 Euro . Nun sind die ja nun leider Pleite wie wir alle wissen und niemand möchte sich um die Mängel kümmern . Nun wieviel Geld soll ich nun bezahlen von der Rechnung und vieviel darf ich einbehalten?? 50 % Vielleicht ?? Wer weis nen Rat oder wem gehts genau so???
 
Vllt. mal bei der Verbraucherberatung vorbeischauen und sich dort beraten lassen.
Evtl. wäre auch noch eine gutachterliche Einschätzung des aktuellen Wertes hilfreich...

mfg
 
Wenn die Mängel etwa 1200 Euro an Wert ausmachen, dann würde ich mindestens 1500 Euro oder noch ein bisschen mehr zurück behalten. Denn du musst dir vor Augen halten, gegebenenfalls eine andere Firma oder einen Handwerker mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen, was u.U. teurer werden kann.

Allerdings:
- Quelle Kundendienst schriftlich, per Einschreiben, informieren und um Abstellung der Mängel auffordern (mit Terminsetzung)
- Die Einbehaltung eines angemessenen Teil des Kaufpreises (s.o.) mit dem Einschreiben ankündigen. Angeben, dass man die Zahlung verweigert, wenn keine Mängelabhilfe erfolgen sollte.
- Man kann auch, z.B. über die Verbraucherzentrale, eine Handwerkskammer oder die IHK, einen Gutacher anfordern, der die Mängel schriftlich festhält und die Kosten für die Beseitigung aufführt.
- Alle Mängel selbst dokumentieren mit Hilfe von Foto, Video und/oder detaillierter Mängelbeschreibung.

Man muss sich natürlich vergegenwärtigen, dass Quelle in ein paar Wochen Geschichte und eine Mängelbeseitigung eher unwahrscheinlich sein wird. Um aber halbwegs rechtssicher auf Forderungen des Insolvenzverwalters auf Zahlung der gesamten Rechnungssumme reagieren zu können, sollte man eben etwas in der Hand haben.

Ich hab das vor ein paar Jahren selbst mal erlebt mit der absolut unbefriedigenden Lieferung einer Firma, die kurz darauf in Konkurs ging. Der Insolvenzverwalter war ein höchst unfreundlicher Rechtsanwalt, dessen Drohbriefe (Mahnung, Klageandrohung etc.) letztendlich ins Leere liefen, weil ich gut kontern konnte. Hab dann gar nichts bezahlt. ;)
 
Ich würde auch auf jeden Fall schriftlich rügen, und wie Fähnrich schon sagte, mindestens 1.500 € einbehalten.
Je mehr Du belegen oder beweisen kannst, umso besser.

MfG
knitspacer
 
Wenn die Mängel etwa 1200 Euro an Wert ausmachen, dann würde ich mindestens 1500 Euro oder noch ein bisschen mehr zurück behalten. Denn du musst dir vor Augen halten, gegebenenfalls eine andere Firma oder einen Handwerker mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen, was u.U. teurer werden kann...............Ich hab das vor ein paar Jahren selbst mal erlebt mit der absolut unbefriedigenden Lieferung einer Firma, die kurz darauf in Konkurs ging. Der Insolvenzverwalter war ein höchst unfreundlicher Rechtsanwalt, dessen Drohbriefe (Mahnung, Klageandrohung etc.) letztendlich ins Leere liefen, weil ich gut kontern konnte. Hab dann gar nichts bezahlt. ;)
Mir ging es genau so! Halte dich an den Rat von Faehnrich. Allerdings habe ich eine wesentlich höhere Höhere Summe ca. 30% zurückgehalten, da Handwerker heutzutage einen Ordentlichen Stundenlohn haben und man evtl. ca. 10% für einen Vergleich anbieten kann. Es hat mich wohl 3 Jahre Nerven gekostet bis die Sache erledigt war und ich nichts mehr von ihnen gehört habe. Ganz Wichtig: Drei bis vier mal Anmahnen mit Fristsetzung und danach ihnen Mitteilen, das man die Schäden selber auf ihre Kosten beheben lässt und man eine weiter Zusammenarbeit nicht mehr zustimmen würde.
Von Drohungen darfst du dich nicht einschüchtern lassen. Diese Rechtsanwälte versuchen alle Tricks, aber einen Gerichtstermin scheuen sie fast immer.


Meik :D
 
Du solltest auf jeden Fall Quelle zur sofortigen Behebung sämtlicher dir bekannter Mängel unter Fristsetzung auffordern - das ist lediglich die Geltendmachung deiner Gewährleistungsrechte, die Quelle an und für sich zu erfüllen hat, §§ 437, 439 BGB.

Daneben kannst du bei einer mangelhaften Leistung durch den Schuldner (hier Quelle) gem. § 320 BGB die Zahlung des Kaufpreises verweigern, bis der Schuldner mangelfrei geleistet hat. Wieviel du einbehalten kannst, hängt von der Schwerer der Mängel ab; als Richtschnur kann man § 641 BGB heranziehen: "[...]angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten."

Sofern Quelle deinem Nacherfüllungsbegehren nicht nachkommt, solltest du erneut schriftlich evtl. per Gerichtsvollzieher, eine ultimative Frist zur Beseitigung nennen.
Wenn Quelle hierauf nicht reagiert, kannst du wohl die Mangelbeseitigung selbst vornehmen lassen und die hierfür fälligen Aufwendungen ausnahmsweise ersetzt bekommen. An und für sich kennt das Kaufrecht keine eigenmächtige Mängelbeseitigung, sondern nur die Chance des Verkäufers, den Mangel zu beseitigen. Diese Möglichkeiten sind Ausnahmen und nicht unumstritten und könnten im konkreten Fall auch nicht eingreifen. Hergeleitet wird der Anspruch nach erfolgloser Fristsetzung über § 439 II i.V.m. §§ 670 ff BGB als Ersatz für Nacherfüllungskosten oder §§ 437, 439, 280, 281 BGB als Schadensersatz.

Die angemessenen Reparaturkosten/Nacherfüllungskosten (festgestellt z. B. durch Sachverständigengutachten) würden dann mit dem ursprünglichen Kaufpreisanspruch von Quelle verrechnet werden.

Daneben bestünde die Möglichkeit, dass du den Kaufpreis minderst; dazu müsste aber der Wert der mangelbehafteten Küche festgestellt werden. Zudem ist nicht gesagt, dass der Unterschiedsbetrag die Mangelbeseitigungskosten decken würde.
Alternativ wäre es möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls Quelle die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigern würde, dann wärest du allerdings die Küche los und müsstests dich anderweitig umsehen.

Genaue Infos und eine verlässliche Einschätzung des Sachverhalts kann dir ein versierter Rechtsanwalt geben und auch ggfs. die Geltendmachung von Ansprüchen in die Wege leiten.
 
...Alternativ wäre es möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls Quelle die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigern würde, dann wärest du allerdings die Küche los und müsstests dich anderweitig umsehen.....

In diesem Falle ein äußerst gefährlicher Rat, wenn man schon einen Teil des Kaufpreises bezahlt hat. Aber ein guter Rat, wenn noch nichts bezahlt wurde.
Grund: Das Insolvenzverfahren, in dem Quelle steckt.

Hätte man bereits wenigstens einen Teil bezahlt, wäre man bei der Rückgängigmachung des Kaufvertrages automatisch Gläubiger von Quelle und würde aller Wahrscheinlichkeit nach nichts mehr von seinem Geld sehen!


Ihr müsst also selbst abwägen, ob ihr mit der Küche glücklich werden könnt oder ob die Mängel allzu gravierend sind. Leider hast du (diboschi) dich bislang nicht weiter dazu geäußert!
 
Und vor allem ist Quelle nicht mehr der Ansprechpartner, sondern der Insolvenzverwalter.
Das ist Klaus Hubert Görg, mit dem sind alle diese Dinge zu klären.
Der Insolvenzverwalter hat heute übrigens die drohende Masseunzulänglichkeit für Quelle angemeldet.
Damit können die Lieferanten ihre noch vorhandene Ware zurückholen, für den Rest müssen sie sich hinten anstellen.
 
Danke für die Tips !! Habe 2000 euro einbehalten und alles Schriftlich gemacht !! Mfg diboschi
 
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