Wenn die Mängel etwa 1200 Euro an Wert ausmachen, dann würde ich mindestens 1500 Euro oder noch ein bisschen mehr zurück behalten. Denn du musst dir vor Augen halten, gegebenenfalls eine andere Firma oder einen Handwerker mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen, was u.U. teurer werden kann.
Allerdings:
- Quelle Kundendienst schriftlich, per Einschreiben, informieren und um Abstellung der Mängel auffordern (mit Terminsetzung)
- Die Einbehaltung eines angemessenen Teil des Kaufpreises (s.o.) mit dem Einschreiben ankündigen. Angeben, dass man die Zahlung verweigert, wenn keine Mängelabhilfe erfolgen sollte.
- Man kann auch, z.B. über die Verbraucherzentrale, eine Handwerkskammer oder die IHK, einen Gutacher anfordern, der die Mängel schriftlich festhält und die Kosten für die Beseitigung aufführt.
- Alle Mängel selbst dokumentieren mit Hilfe von Foto, Video und/oder detaillierter Mängelbeschreibung.
Man muss sich natürlich vergegenwärtigen, dass Quelle in ein paar Wochen Geschichte und eine Mängelbeseitigung eher unwahrscheinlich sein wird. Um aber halbwegs rechtssicher auf Forderungen des Insolvenzverwalters auf Zahlung der gesamten Rechnungssumme reagieren zu können, sollte man eben etwas in der Hand haben.
Ich hab das vor ein paar Jahren selbst mal erlebt mit der absolut unbefriedigenden Lieferung einer Firma, die kurz darauf in Konkurs ging. Der Insolvenzverwalter war ein höchst unfreundlicher Rechtsanwalt, dessen Drohbriefe (Mahnung, Klageandrohung etc.) letztendlich ins Leere liefen, weil ich gut kontern konnte. Hab dann gar nichts bezahlt.
