Problem - Goldschmuck ohne Wissen des Besitzers verkauft

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Toni_Almeida

Well-known member
Hallo,

Folgendes Problem: Ein Freund (18) von mir hat den Goldschmuck seiner Eltern bei einem Juwelier verkauft. Die Eltern haben es herausgefunden und sind daraufhin zum Juwelier gegangen, natürlich erst nachdem sie meinen Freund so richtig zusammen gefaltet haben.
Der Juwelier allerdings behauptet er hätte dem Jungen nur ein paar wenige Schmuckstücke abgekauft, die er aber wahrscheinlich schon zu einer Scheideanstalt gebracht hat zum Einschmelzen.
Mein Freund kann sich außerdem kaum mehr an die Anzahl der verkauften Schmuckstücke erinnern.
Wie sieht die Rechtslage auf beiden Seiten aus? Haben die Eltern Anrecht auf ihren Schmuck? Muss der Juwelier den Schmuck den Eltern zurückgeben, was wenn der Schmuck bereits zur Scheideanstalt gebracht wurde...
Hoffe auf sachliche und korrekte Antworten.
 
Bei Diebstahl ist zumindest kein Kaufvertrag zustande gekommen (bzw. ist im Nachhinein ungültig), auch wenn der Juwelier davon nichts wußte. Insofern haben die Eltern ein Anrecht auf Rückgabe.
So zumindest die Theorie. Ob der Diebstahl dafür offiziell angezeigt werden muß und wie es sich mit der Beweispflicht der einzelnen Parteien verhält, kann ich allerdings nicht sagen.
 
Ohne Anzeige läuft da gar nichts ... außerdem muss die Familie beweisen, was verkauft wurde und was dafür bezahlt wurde.

Nach Anzeige (wenn das unter Familienmitgliedern überhaupt möglich ist) muss der Juwelier den Schmuck wieder zurückgeben, kann dann aber seinerseits den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen um sein Geld wieder zu bekommen.

Beweislast, daß ein Verkauf stattgefunden hat liegt zuerst bei der Familie, erst wenn der Sohn angezeigt und des Diebstahls überführt worden ist, bekommen die Eltern den Schmuck zurück.

Bei der Anzeige wird der Schmuck deshalb von der Polizei sichergestellt.
 
Mein Freund hat bereits zugegeben, dass er den Schmuck von den Eltern gestohlen und einem bestimmten Juwelier verkauft hat. Was wenn die Ware bereits eingeschmolzen wurde? Dann ist es dem Juwelier ja nicht mehr möglich meinem Freund die Ware wieder auszuhändigen...
Hat sich der Juwelier nicht auch strafbar gemacht? Wie seht ihr die Chancen, dass die Eltern die Ware wiedersehen, waren angeblich besonders wertvolle Erbstücke, für die mein Kumpel gutes Geld bekam.
 
wieso soll sich der juwelier strafbar gemacht haben er wusste ja nix von dem diebstahl.
Und dein Freund wird das Geld dem Juwelier trotzdem geben müssen, da dieser mit Sicherheit nicht auf dem Schaden sitzen bleiben will.
 
Wie bescheuert ist dein Freund eigentlich? Wer klaut denn Goldschmuck von den Eltern und bringt diesen zum Juwelier?

@Topic: Ich denke nicht, dass der Juwelier sich strafbar gemacht hat. Er wusste ja nicht, dass der Schmuck nicht deinem Freund gehört.
 
Grundsätzlich erfordert die Hehlerei mindestens Eventualvorsatz. Im Gewerberecht (§ 148b GewO) lässt der Gesetzgeber für die gewerbsmäßige Hehlerei von Edelmetallen bereits Leichtfertigkeit hinsichtlich der Kenntnis über das Hehlgut ausreichen, um eine Strafbarkeit zu begründen. Somit sind für den gewerbsmäßigen Ankäufer von Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen (Palladium, Rhodium, Ruthenium, Iridium und Osmium) besondere Sorgfaltspflichten hinsichtlich Anbieter und Herkunft des Kaufobjekts zu beachten.
Quelle: Hehlerei - Sonderfälle f. Strafrecht

Naja :D prüfen muss das wer anderes aber wenn ein 18jähriger Bengel mit 'ner Tüte Schmuck aus Omas Zeiten im Laden aufschlägt, würde ich als Juwelier schonmal die Frage aufwerfen: "Darf der denn das oder gehört das Zeug vllt. den Ellies oder Gottweisswem?"
Zumindest würd ich aber die Personalien (die ich ja sicher hab für den Ankaufsvertrag ;)) mal checken lassen bevor ich den Kram "auseinanderbastel" ;)

So ganz seriös scheint dann der Juwelier auch nicht ;) wenn der nix Eiligeres zu tun hat, als das Zeug in die Scheideanstalt zu geben :cool:


MfG,
NeHe
 

...
So ganz seriös scheint dann der Juwelier auch nicht ;) wenn der nix Eiligeres zu tun hat, als das Zeug in die Scheideanstalt zu geben :cool:


MfG,
NeHe


Genauso wie der 18 jährige voll geschäftsfähige Bengel das erhaltene Geld sicher auf der Bank hinterlegt hat um dem Juwelier den etwaig entstandenen Schaden mit Verzinsung auszugleichen ...

Ja ja, der Böse ist sicher der Juwelier, der im guten Glauben etwas ankauft und dafür Geld bezahlt hat ... natürlich muss der erst einmal mindestens 1 Jahr warten, bevor der Schmuck weiterverkauft wird ...

Das eigentliche Problem besteht doch wahrscheinlich darin, daß man den Schmuck vor Jahren masslos überteuert als "Geldanlage" gekauft hat und man jetzt feststellt, daß man leider nur den reinen Materialwert bekommt ... was natürlich viel zuwenig war ... und "Bübchen" die Kohle auch schon wieder "investiert" hat.
Jetzt wird nach einer Möglichkeit gesucht, die Ware wiederzubekommen und "Bübchen" den Schadenersatz schuldig bleibt weil er die Knete schon durchgebracht hat und ansonsten blank ist ...
 
@BlaBla05

Sorry, nicht in den falschen Hals kriegen ;) ich wollte hier keineswegs die Brücke treten für's "Bübchen" ;) dem gehört der Po versohlt :D mindestens ;)
Mein Post bezog sich nur auf das überzeugte "@Topic" von Scarecrow. Zumal hier ja eh kein Zeitraum des Geschehens bekannt ist ;)

Vllt. liegt Bübchens hochwohlverwerfliche Tat auch schon 1 Jahr zurück und Mama hats erst gemerkt, als sie Ommas Juwelen zum Feste (welches auch immer) anlegen wollte … oder selbst versilbern :ööm:


MfG,
NeHe
 
Quelle: Hehlerei - Sonderfälle f. Strafrecht

Naja :D prüfen muss das wer anderes aber wenn ein 18jähriger Bengel mit 'ner Tüte Schmuck aus Omas Zeiten im Laden aufschlägt, würde ich als Juwelier schonmal die Frage aufwerfen: "Darf der denn das oder gehört das Zeug vllt. den Ellies oder Gottweisswem?"
Zumindest würd ich aber die Personalien (die ich ja sicher hab für den Ankaufsvertrag ;)) mal checken lassen bevor ich den Kram "auseinanderbastel" ;)

So ganz seriös scheint dann der Juwelier auch nicht ;) wenn der nix Eiligeres zu tun hat, als das Zeug in die Scheideanstalt zu geben :cool:


MfG,
NeHe

Ich denke eher, der juwelier wird dem 18 jährigen viel zu wenig kohle gegeben haben und sich deshalb versuchen rauszureden damit er die sachen behalten kann. Zumindest glaubt er das er damit durchkommt. Würde zumindest sein verhalten erklären.
 
Ich denke eher, der juwelier wird dem 18 jährigen viel zu wenig kohle gegeben haben und sich deshalb versuchen rauszureden damit er die sachen behalten kann. Zumindest glaubt er das er damit durchkommt. Würde zumindest sein verhalten erklären.

Denke ich auch, der hat den bestimmt über den Tisch gezogen.:D

Heutzutage kann man nicht mal mehr einem Juwelier trauen.:)
 
Heutzutage kann man nicht mal mehr einem Juwelier trauen.:)

aber dafür vertraust du eher die Waage am Obststand von Aldi oder Lidl , nur aber keinen Juwelier ? :D

Dem Juwelier ist es nicht egal, vom wem er die Dinge hat, er muss bei Weitergabe auch nachweisen bzw. belege haben vom er das hat sprich er muß einen unterschrieben Beleg haben von dem der die Sachen gebracht hat.

So einfach ist es nicht wie ihr das vorstellt, mein Schwager ist ein Juwelier ;)

Die preise dafür macht er natürlich selbst, aber der Anbieter muss ja nicht damit einverstanden sein, einer bittet mehr wie der andere und das mus man selbst heraus finden.

In diesem falle muss der Juwelier nichts machen und ihn ist es so zu sagen scheiß egal woher die Sachen kommen, solange man ihm den personal Ausweis vorgelegt und ihm bewiesen ist das man über 18 ist.

Wenn natürlich eine Anzeige vorliegt und der Juwelier es nicht weitergegeben hat (was in der regel 1 Woche ist) kann man von ihm erwarten (Juwelier) das er die Sachen raus gibt und den ausbezahlten Betrag erstattet bekommt.

Und sollte der Anbieter den Betrag verzülst haben, hat der Juwelier die Arschkarte gezogen :p
 
Ein Freund (18) von mir hat den Goldschmuck seiner Eltern bei einem Juwelier verkauft.
...
Der Juwelier allerdings behauptet er hätte dem Jungen nur ein paar wenige Schmuckstücke abgekauft, die er aber wahrscheinlich schon zu einer Scheideanstalt gebracht hat zum Einschmelzen.

Bei der ganzen Diskussion wird eines vergesssen: Der Juwelier könnte die Wahrheit sprechen. Was, wenn er wirklich nur einige wenige Schmuckstücke gekauft hat, und der 18jährige das, was die Eltern jetzt scheinbar noch suchen noch in seinem Besitz hat? Bei dem Spielchen kann jeder jeden über den Tisch ziehen. Es kann der Juwelier lügen, es kann der Junge lügen und es können die Eltern lügen.


aber dafür vertraust du eher die Waage am Obststand von Aldi oder Lidl , nur aber keinen Juwelier ? :D

Laß es mich mal so sagen: Wenn Aldi, Lidl und Co hier etwas manipulieren würde, gäbe es bestimmt Magazine, die sich darauf stürzen würden. Man hat es bei real gesehen, als die ihr Fleisch damals einfach umettiketiert haben war das in den Medien präsent. Wenn soetwas rauskommt, dann ist der nächste Umsatzeinbruch für die folgenden Monate und Jahre aber 100%ig sicher. Vertrauen zu zerstören geht binnen Sekunden. Es wieder aufzubauen, das dauert :(. Und so eine Behauptung, daß die Waagen manipuliert seien läßt sich ja leicht nachprüfen. Staatsanwalt in 5 Fillialen schicken um ein Pfund Äpfel zu kaufen. Wird 5x deutlich zu wenig Äpfel verkauft, läßt sich ja nach dem Kauf nachwiegen beim Eichamt, dann war's das. Von daher sehe ich da keine Probleme mit irgendwelchen Waagen ;). Das soll jetzt aber nicht das Thema sein.


Linda
 
Bei uns in der Schweiz wäre der junge Mann mit 18 Jahren volljährig und damit auch mündig und handlungsfähig. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass in Deutschland die Volljährigkeit auch mit 18 Jahren in Kraft tritt. Das bedeutet, dass sich der Juwelier, wenn er den Ausweis verlangt hat, auf keinen Fall strafbar gemacht hat. Es ist nicht seine juristische Pflicht, dem Ursprung des Schmuckes nachzugehen, wenn kein offensichtlicher Verdachtsmoment besteht, sonst könnte er ja keine Geschäfte mehr tätigen. Allerdings hat er auch eine moralische Pflicht. Bei jungen Leuten, die mit teurem Schmuck daher kommen, wäre es sicher sinnvoll etwas genauer nachzufragen. Darüber hinaus denke ich auch, wie Linda, dass durchaus die Eltern oder der junge Mann ein krummes Ding drehen könnten. Das scheint mir sogar eher noch wahrscheinlicher.
Gruss freefloating
 
@ Toni Almeida
Deine "Freunde" solltest Du vllt. mal einer genaueren "Überprüfung" unterziehen ;)
Seems 4 me more than a bit suspicious

Von daher kann ich Linda auch nur beipflichten...
Hörensagen und Unterstellungen,
aber kaum verifizierbare Fakten :rolleyes:

Aber :D
@ Linda
Dein Vertrauen in das Eichamt und unsere Verbrauchergesetze in allen Ehren...
Ich bin da aber eher skeptischer.

Nicht nur das die europäische Gesetzgebung über die Öffnung der Regularien bzgl. Verpackungsinhalten und deren Angaben dazu inzwischen mehr als undurchsichtig ist :rolleyes:
Im Selbstversuch bei Milchpackungen (1 Liter, eher nebenbei übrigens) habe ich sage und schreibe nach 15 verschiedenen Messungen nur SECHS Pakete mit relativ korrektem Inhalt gefunden...
Sprich zwischen 995ml und 1000ml.
Im Rest war weniger drin ;)

Miss (Messt) einfach mal selbst nach :D

greetz
muesli
 
So...die Eltern hatten scheinbar Glück im Unglück gehabt.
Mein "vertrauensvoller" Freund hat mereren Juwelieren in der Stadt die Ware der Eltern verkauft. wer am meisten bot, der bekam sie. Die meisten gaben den Eltern den Schmuck zurück, doch einer behauptet, der Schmuck sei bereits weg, da der Ankauf der Ware bereits fast ein halbes Jahr zurückliegt. Eigentlich müsste er die Ware ja zurück geben, wenn sie gestohlen ist. Was aber wenn der Schmuck wirklich bereits bei der Scheideanstalt gelandet ist?????? Dann kann er ja den Schmuck nicht mehr zurückgeben...
 
Und jetzt hoffe ich, dass dein "vertrauensvoller" Freund eine ordentliche Anzeige wegen Betrug bekommt.

Wenn es seine Eltern schon nicht machen werden, dann hoffe ich, dass einer der Juweliere ihm mal aufzeigt, was das bedeutet.
 
Ein Juwelier darf gar nicht so schnell ein Schmuckstück weiterverkaufen da der Juwelierladenbesitzer eine Frist einhalten muss. Ich denke der Mann wollte die guten Stücke nicht wieder rausrücken. Sofort Polizei und Anwalt verständigen und retten was zu retten ist.
 
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