Toni_Almeida
Well-known member
Hallo,
Folgendes Problem: Ein Freund (18) von mir hat den Goldschmuck seiner Eltern bei einem Juwelier verkauft. Die Eltern haben es herausgefunden und sind daraufhin zum Juwelier gegangen, natürlich erst nachdem sie meinen Freund so richtig zusammen gefaltet haben.
Der Juwelier allerdings behauptet er hätte dem Jungen nur ein paar wenige Schmuckstücke abgekauft, die er aber wahrscheinlich schon zu einer Scheideanstalt gebracht hat zum Einschmelzen.
Mein Freund kann sich außerdem kaum mehr an die Anzahl der verkauften Schmuckstücke erinnern.
Wie sieht die Rechtslage auf beiden Seiten aus? Haben die Eltern Anrecht auf ihren Schmuck? Muss der Juwelier den Schmuck den Eltern zurückgeben, was wenn der Schmuck bereits zur Scheideanstalt gebracht wurde...
Hoffe auf sachliche und korrekte Antworten.
Folgendes Problem: Ein Freund (18) von mir hat den Goldschmuck seiner Eltern bei einem Juwelier verkauft. Die Eltern haben es herausgefunden und sind daraufhin zum Juwelier gegangen, natürlich erst nachdem sie meinen Freund so richtig zusammen gefaltet haben.
Der Juwelier allerdings behauptet er hätte dem Jungen nur ein paar wenige Schmuckstücke abgekauft, die er aber wahrscheinlich schon zu einer Scheideanstalt gebracht hat zum Einschmelzen.
Mein Freund kann sich außerdem kaum mehr an die Anzahl der verkauften Schmuckstücke erinnern.
Wie sieht die Rechtslage auf beiden Seiten aus? Haben die Eltern Anrecht auf ihren Schmuck? Muss der Juwelier den Schmuck den Eltern zurückgeben, was wenn der Schmuck bereits zur Scheideanstalt gebracht wurde...
Hoffe auf sachliche und korrekte Antworten.