Ausbildung
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst
1. ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;
2. folgende staatliche Prüfungen:
* a) die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
* b) die zahnärztliche Vorprüfung und
* c) die zahnärztliche Prüfung.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 zehn Semester und sechs Monate. Das Studienfach der Zahnmedizin unterliegt einer Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus). Eine wichtige Voraussetzung für den Zahnarztberuf ist, dass man spiegelverkehrt arbeiten kann.
Nach dem Staatsexamen erhält der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation als Zahnarzt.
Weniger als die Hälfte der Absolventen promoviert anschließend zum Dr. med. dent.
Ein Kieferorthopäde ist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium zusätzlich eine 3-jährige Weiterbildungszeit absolviert hat und sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst. Die jedem bekannten "Klammern" und "Zahnspangen" gehören ebenso zum Spektrum eines Kieferorthopäden wie das perfekt aufeinander passende Gebiss.
Ein Oralchirurg ist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium eine 4-jährige Weiterbildungszeit absolviert hat, wovon mindestens 1 Jahr an einer Klinik stattfinden muss. Er erlangt dabei weitergehende Fertigkeiten und Qualifikationen in Bezug auf chirurgische Eingriffe in der Mundhöhle und - je nach Ausbildungsstätte - auch in der Implantologie. Das von einem Oralchirurgen abgedeckte Spektrum in Bezug auf die zahnärztliche Chirurgie ist dabei dem des Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sehr ähnlich und führt zu zahlreichen Überschneidungen. Allerdings gehören Eingriffe außerhalb der Mundhöhle und im plastisch-chirurgischem Bereich nicht zu seinem Ausbildungs- und Aufgabengebiet. Nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer wird anschließend der Titel "Facharzt für Oralchirurgie" verliehen.
Der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg hat sowohl ein komplettes Studium der Zahnmedizin (mindestens 10 Semester), als auch ein komplettes Studium der Humanmedizin (mindestens 12 Semester) absolviert. Er ist also Arzt und Zahnarzt. Erst nach diesem abgeschlossenen Doppelstudium darf er mit der mindestens 48-monatigen Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Im Abschluss daran erfolgt die sogenannte Facharztprüfung vor der jeweiligen Kammer, von der die Bezeichnung "Facharzt für Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgie" und zusätzlich von der Zahnärztekammer die Bezeichnung "Oralchirurg" verliehen wird.