smallwood
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Wer zwei Wochen oder länger sein Telefon oder Internet wegen Störungen durch den Streik bei der Deutschen Telekom nicht nutzen kann, sollte laut Verbraucherschützern den Netzbetreiber abmahnen. Der Telekom solle eine Frist zur Reparatur von zwei oder drei Tagen gesetzt und zugleich eine fristlose Kündigung für den Fall angedroht werden, dass die Leitung dann immer noch nicht funktioniere, empfahl die Verbraucherzentrale Sachsen am Donnerstag. (...)
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Als wäre das Netz hierzulande so gut ausgebaut, dass man der Telekom so einfach den Rücken kehren kann. Arcor und Konsorten haben doch noch gar nicht ausreichend eigene Leitungen verlegt und wenn es dann um das Entstören der "letzten Meile" geht, ist die Telekom wieder gefragt.
Grundgebühr kürzen - sicher, unsereins wird sich wegen (bildlich gesprochen) 2 Euro fuffzig mit der Telekom anlegen.
Alles Augenwischerei aber es soll ja angeblich Menschen geben, die sonst keine Sorgen haben ...
Gruß,
smallwood