Nabend...da ichin einer Behörde arbeite, Landratsamt, denke ich ich kann dir bei deinem Anliegen helfen!
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, benötigen Sie
folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Abmeldebescheinigung, wenn vor dem 01.10.05 abgemeldet
- gültige Abgasuntersuchungsbescheinigung im Original
- Hauptuntersuchungsnachweis; Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Versicherungsbestätigung nach Muster 6
- bei abgemeldeten Fahrzeugen die amtlichen Kennzeichen, wenn diese wieder
Verwendung finden sollen
-> bei Zulassung auf Firmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug bei GmbH, GmbH & Co. KG,
OHG, KG
-> bei Zulassung auf Vereine zusätzlich:
Auszug aus dem Vereinsregister
-> bei Zulassung durch Dritte zusätzlich:
Vollmacht mit Personalausweis des Vollmachtgebers; der Vollmachtnehmer muss sich ebenfalls ausweisen und eine Kraftfahrzeugsteuer-Vollmacht
-> bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter zusätzlich:
schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigter
Falls du noch irgentwas wissen willst, schreib mir ne PN!
MfG Sherlock