KFZ gebrauchtes Auto kaufen alte Nummernschilder behalten?!

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Baluer

Ich will nächste Woche eine Auto von Privat kaufen,die Nummernschilder besitzers würde ich gerne hebalten.(Sind ca 4 Jahre alt)
Wie mache ich das genau also was brauche ich vom jetziegen Besitzer?
Muß der evtl. mit zu KFZ Zulassungsstelle?
Ist evtl. besser neue Schilder zu nehmen?
Mein Wohnsitz Raum BREMEN
Würde mich über eine Antwort freuen!
MFG
 
Das geht nur, wenn der Anmeldekreis identisch ist.
Neue Schilder brauchst Du, wenn die alten nicht der neuen EU-Norm entsprechen.
Nein der jetzige Besitzer muss nicht mit, zum Ummelden brauchst Du den Kfz-Brief, die Zulassung und eine Deckungskarte deiner Versicherung.

Dann sollte es keine Probleme geben.

mfg
Floyd
 
Also der Landkreis ist der gleiche kommt aus der selben Stadt!
Danke!
 
Nabend...da ichin einer Behörde arbeite, Landratsamt, denke ich ich kann dir bei deinem Anliegen helfen!



Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, benötigen Sie
folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Abmeldebescheinigung, wenn vor dem 01.10.05 abgemeldet
- gültige Abgasuntersuchungsbescheinigung im Original
- Hauptuntersuchungsnachweis; Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Versicherungsbestätigung nach Muster 6
- bei abgemeldeten Fahrzeugen die amtlichen Kennzeichen, wenn diese wieder
Verwendung finden sollen

-> bei Zulassung auf Firmen zusätzlich:

Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug bei GmbH, GmbH & Co. KG,
OHG, KG

-> bei Zulassung auf Vereine zusätzlich:

Auszug aus dem Vereinsregister

-> bei Zulassung durch Dritte zusätzlich:

Vollmacht mit Personalausweis des Vollmachtgebers; der Vollmachtnehmer muss sich ebenfalls ausweisen und eine Kraftfahrzeugsteuer-Vollmacht

-> bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter zusätzlich:

schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigter

Falls du noch irgentwas wissen willst, schreib mir ne PN!

MfG Sherlock
 
Geht nur, wenn das Auto in einem anderen Kreis angemeldet wird vom neuen Besitzer. Dann kannst Du dir Dein lates Kennzeichen reservieren lassen für den neuen Wagen. Sollte Dein altes Auto im gleichen Kreis wiede zugelassen werden, bekommt es sonst automatisch wieder das alte Kennzeichen, es sei denn, der neue Besitzer möchte eine andere Kombination.
 
Also wenn du im gleichen kreis angemeldt bist dann kannst du das alte Kennteichen behalten, ist nur Halterwechsel. meiner meinung nach ist das Kennzeichen ehe 3 Monate an das Fz gebunden
 
Jain. Wenn ich eins meiner Fahrzeuge verkaufe (alle mit Wunschkennzeichen) Kennzeichne ich das Fharzeu bei der Abmeldung um. Das heißt, das Fahrzeug bekommt eine ganz andere Nummer als es vorher hatte.

Mein Wunschkennzeichen ist damit wieder frei und nach einer Woche kann ich mein neues Fahrzeug mit meiner alten Nummer wieder anmelden (mehrfach praktiziert).
 
Hallo,

also wie schon (von den Bescheid Wissenden) geschrieben, ist das gar kein Problem, die Nummer zu behalten, wenn der Zulassungsbezirk der gleiche bleibt und es keine Kreisreform o.ä. gab. Im Gegenteil, bis vor kurzem war es ein Problem, ein anderes Kennzeichen zu bekommen, wenn man den Zulassungsbezirk nicht gewechselt hat.
Was nicht geht ist, das Nummernschild von einem Auto zum nächsten mitzunehmen.
Ciao, Max.
 
Was nicht geht ist, das Nummernschild von einem Auto zum nächsten mitzunehmen.

Gerade einen Beitrag vorher habe ich doch gerade beschrieben, wie man sein Kennzeichen von einem zum nächsten Auto übernehmen kann... :rolleyes:

Altes Auto vorm Abmelden umkennzeichnen und dann direkt abmelden (keine neuen Kennzeichen anfertigen lassen, soll der nächste Käufer machen).

Alte Nummer bei der Zulassungsstelle sofort wieder reservieren.

Eine Woche warten (länger nicht, denn es gibt ja kein KFZ mehr für diese Nummer).

Neues Fahrzeug wieder mit der alten Nummer zulassen.

Fertig.
 
In Berlin ging das zumindest bis vor kurzem nicht. Da waren die Kennzeichen zunächst gesperrt, bevor sie wieder vergeben wurden. Mag aber sein, dass das auch geändert wurde. Vielleicht gibt es da aber auch regionale Unterschiede, ein Landkreis mit 10000 Fahrzeugen macht das möglicherweise anders als einer mit 1,5 Mio.

Ciao, Max.
 

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