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"Es haftet, auf wen der Computer angemeldet is"
Laut einer Miteilung der Kanzlei mzs Rechtsanwälte haften Eltern (edit by me: also die Anschlussinhaber) grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit seinem Beschluss vom 20.12.2007 nun als erstes Obergericht entschieden (Az.: 11 W 85/07). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Eltern als Anschlussinhaber nicht ohne weiters verpflichtet seien, ihre Kinder bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden werden könnte. Aufgrund dieser Entscheidung wird es die Musikindustrie nun mehr deutlich schwerer haben, die Abgabe sogenannter Unterlassungserklärungen von Eltern als Anschlussinhaber zu verlangen, so mzs-Rechtsanwalt Dr. Meschede
Und genau das ist der Punkt.2. weil Rs alles dafür tut um uns zu schützen weil wir die Existens von RS in der Hand Halten
vollkommener Mist diese Reportage, erst gehts um Tauschbörsen und auf einmal laden sie von RS ...
Von Galiloe und Pro7 kann man auch nicht mehr erwarten!
:löl:
vollkommener Mist diese Reportage, erst gehts um Tauschbörsen und auf einmal laden sie von RS ...
Von Galiloe und Pro7 kann man auch nicht mehr erwarten!
:löl:
Was will man von Leuten erwarten die es net interresiert und die aus dem alter raus sind und sich noch nie damit beschäftigt haben.
Glaubst bei einem 40 jaren alten Reporter kommt was raus !!! :würg: