Dt. Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit dem Koran

Warus

Well-known member
Er schlug sie, er droht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell von ihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlich sei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen.

Hamburg - Der Fall klingt zu abwegig, um wahr zu sein: Eine 26-jährige Mutter mit zwei kleinen Kindern wollte sich aus den Fesseln ihrer Ehe befreien. Dass ihr Mann, der wie sie selbst aus Marokko stammt, sie schlug, hatte sogar die Polizei festgestellt, als es im Mai 2006 zu einer handfesten Auseinandersetzung in ihrer gemeinsamen Wohnung kam. Der Mann musste ausziehen - aber der Terror ging weiter: Nach der Trennung drohte ihr Noch-Ehemann der jungen Mutter damit, sie umzubringen.

Die schnelle Scheidung schien der einzige Ausweg zu sein - das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr wollte die 26-jährige nicht mehr aussitzen. Sobald sie nicht mehr verheiratet sei, werde ihr Mann sie nicht mehr schikanieren, hoffte die 26-Jährige. Gemeinsam mit ihrer Anwältin Barbara Becker-Rojczyk stellte sie im Oktober letzten Jahres beim Frankfurter Amtsgericht deshalb einen Antrag auf vorzeitige Scheidung. Dass die Gewalt und die Morddrohungen einen Härtefall darstellten - nur ein solcher begründet eine vorzeitige Scheidung - schien für Anwältin und Mandantin sicher.

Im Januar aber kam dann ein Brief der zuständigen Richterin vom Amtsgericht. Und mit dem Brief war der Skandal perfekt: Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus dem Schreiben der Richterin. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen würden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.html

Merkt ihr was ?

Dieses 68er Weib beruft sich auf den Koran und nicht auf das Grundgesetz bei der Urteilsverkündung bzw "Rechtsprechung" !

So weit sind wir schon in DEUTSCHLAND
 
Na denn. Da kann sich ja demnächst jeder, der seine Frau verprügelt, darauf berufen, das er sich zum Islam bekennt.
Dass in deutschen Gerichten mit dem Verweis auf kulturelle Hintergründe argumentiert werde, sei indes kein Einzelfall, so Stolle. "Im Bereich Ehrverbrechen sind schon öfter mildernde Umstände mit dem Hinweis auf das traditionelle Umfeld des Täters geltend gemacht worden", so die Terre des Femmes-Geschäftsführerin. Es habe in der Vergangenheit "Ehrenmorde" gegeben, die anders als normale Morde bestraft worden seien, sagt Stolle.

Was ist das den für eine Rechtssprechung. Da haben wir hier wohl mehrere Latten verschieden hoch angesetzt für die gleichen Vergehen !:frown:

Mittlerweile habe sich das Bewusstsein allerdings geändert. "Ich hoffe daher, dass der Fall aus Frankfurt eine Ausnahme bleibt."

Das will ich aber auch stark hoffen, es kann ja nicht angehen, das Urteile mit berücksichtigung auf den kulturellen Hintergrund gefällt werden !
 
jaja, die richter vom amtsgericht. die treffen öfter mal recht komische entscheidungen. ein widerspruch tut oftmals wunder....
 
Solche Entscheidungen werden dann meist als "Referenzurteile" für andere Prozesse verwendet.
Es ist eine Schande, dass wir, als so toleranter Staat uns auf die Intoleranz eine Buches berufen.
 
na deutschland ist eben so tolerant dass auch intoleranz toleriert wird...
 
Wobei Intoleranz zu tolerieren quasi Intoleranz an sich ist.
Ein Paradoxon erster Güte!
 
ich verstehe nicht warum das GG bei dieser sache so entkraeftet wird
 
@ Warus:

diese Nachricht habe ich gestern im Radio gehört und konnte es nicht glauben! Diese Richterin gehört in meinen Augen ihres Amtes enthoben. Wir sind hier in Deutschland und sie hat deutsches Recht zu sprechen, sonst kann sich ja wohl künftig jeder der hierzulande vor Gericht steht (weswegen auch immer) auf seinen kulturellen Hintergrund berufen. Wozu brauchen wir dann hier überhaupt noch Gesetze, wenn mittlerweile jeder seine eigenen mitbringen darf?

Noch skandalöser ist, dass der Befangenheitsantrag, den die Anwältin der Marokkanerin gegen die Richterin stellte, monatelang bei Gericht liegengelassen wurde - da kommt man schon in Versuchung Absicht zu unterstellen. Einfach unglaublich sowas!

Gruß,
smallwood
 
Na Bitte...
Nachrichten wären ziemlich langweilig wenn solche sachen nicht passieren würden...schlimm ist es nur wenn sie damit durchgekommen'wär.
 
Auch ganz toll........

Türke quält Freundin - für OLG Köln kein Grund zur Haft
Ayhan Y. hat unter anderem mit einem Messer Wörter in die Haut seiner Freundin geritzt, ihr die Stirn mit einem heißen Messer verbrannt, ihr Gegenstände in die Körperöffnung eingeführt und sie vergewaltigt. Das alles war für das Kölner Oberlandesgericht noch lange kein Grund, den Festgenommenen bis zum Ende der Verhandlung in Untersuchungshaft zu lassen.

Nach einem Beschluss vom 21. Dezember 2006 wurde der Türke aus der Haft entlassen - dem OLG dauerte die Ermittlungsdauer einfach zu lang. Mittlerweile ist Ayhan Y. auf der Flucht.

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1174371749715.shtml
 
Die Richter sind bestimmt immer zu beschäftigt, weil sie ständig Nazis verurteilen müssen.
Da bleibt für Immigranten nicht so viel Zeit.
 
omg , im Koran steht garnix von "Zuchtgewalt" , sondern viel mehr , dass der Mann die Frau beschützen soll ...

Warus schrieb:
So weit sind wir schon in DEUTSCHLAND
lol,du weist garnicht wie hirnlos sich das für mich anhört ... naja deine Meinung ...
 
Hatte von dem Urteil heute morgen auch gelesen. Absolut nicht nachvollziehbar für mich. Habe in meinem Freundeskreis auch diverse Muslime und für diese ist das auch nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar.
 
Dabei ist das Urteil nichts Neues. Vergleichbare Urteile hat es schon mehrmals gegeben - das Einzigartige an diesem Fall ist, dass die Richterin diese unfassbare Formulierung benutzt hat!
Wir sollten ihr dafür dankbar sein, denn so wurde mal richtig Aufmerksamkeit auf die entsprechenden Fehlurteile gelenkt! ;)
 
Zur Vorsicht mit der Richterschelte mahnt Günther Lachmann in der Welt und zeigt uns, dass die Richterin nur konsequent fortgesetzt hat, was ihre Kollegen seit Jahren vorexerzieren und was das deutsche Gutmenschentum als Zeichen der Toleranz erwartet.

mit einer himmelschreienden Fehlentscheidung hat eine Ihrer Kolleginnen die Wut des ganzen Landes auf sich gezogen.(...) Liebe Richterinnen und Richter, auch in Ihren Reihen echauffieren sich nunmehr viele über die Argumentation Ihrer Kollegin. Dabei sollten Sie mit Ihrer Empörung sehr, sehr zurückhaltend sein. Gerade Ihnen, wehrte Richterinnen und Richter, steht in dieser Sache keinerlei Hochmut zu. Sie sollten sich vielmehr mal fragen, wes Geistes Kind Ihre Kollegin in Frankfurt ist. Woher kommt dieses Denken, dass sie zu einer derart folgenschweren Fehlentscheidung führte? Schauen wir uns doch mal einige Beispiele deutscher Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Islam an. Vielleicht ergeben sich ja aus den wenigen Puzzle-Teilchen die Umrisse eines ernüchternden Bildes. Keine geringere Instanz als das Bundesverwaltungsgericht urteilte, es sei muslimischen Mädchen nicht zuzumuten, am gemeinsamen Sportunterricht mit Jungen teilzunehmen. Das gelte sogar dann, wenn den Mädchen erlaubt werde, ihr Kopftuch beim Sport zu tragen. Liebe Richter, glauben Sie im Ernst, dass wir junge Muslime durch die Trennung der Geschlechter zu freien, aufgeklärten Demokraten erziehen.

Das Landesarbeitsgericht Hamm wies Arbeitgeber an, ihren muslimischen Beschäftigten am Freitagnachmittag während der Arbeitszeit eine Gebetspause zuzugestehen. Schließlich habe der Islamrat das nachmittägliche Gebet als Pflicht eingestuft. Liebe Richterinnen und Richter, was hat der Koran im Arbeitsrecht zu suchen? Warum sollen Muslime ihre Religion nicht außerhalb der Arbeitszeit ausüben können?

Ein Aufschrei ging durchs Land, als das Bundesverfassungsgericht den Tierschutz auf Wunsch der Muslime einschränkte und das Schächten erlaubte.
vollständiger Artikel:
http://www.welt.de/politik/article7...r_ein_falsches_Gutmenschentum_befoerdern.html
 
Sie habe deswegen entschieden, formal den Ablauf des üblichen Trennungsjahres abzuwarten. Um dies zu begründen, habe sie einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen, dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe. Dass man daraus interpretieren könne, sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen.

Olp erklärte, man werde etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen die Juristin prüfen.


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Richtig so! wer solche Urteile fällt... :wink:

Achso der besagte Sure 4,34:

"Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß."
 
Was hört sich denn Deiner Meinung nach daran hirnlos an?

Gruß,
smallwood

Wir sind schon so weit in Deutschland , dass wir , bzw. diese Person den koran als gesetzesgrundlage nimmt...egal , ich will jetzt keinen Streit ... :(

Die Richterin wurde ja schon suspendiert und das Urteil zählt doch jetzt nicht , oder ?
 
Ähm, soweit ich weiss muss das neu verhandelt werden, weil die Richterin unter Befangenheit geurteilt hat.
 

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