Politiker, Frauenrechtlerinnen und Juristen nannten den Fall daraufhin „unfassbar“, „empörend“ und „bezeichnend für die Neurose der Deutschen, tolerant sein zu müssen“. In der Tat zeigen einige deutsche Richter eine bemerkenswerte Toleranz für muslimische Traditionen. In mehreren Fällen von Misshandlung, Vergewaltigung und Tötung gewährten sie gar mit Bezug darauf eine Art Strafbonus.
1999 hatten drei PKK-Mitglieder die 18-jährige Ayse im Uferschlamm der Weser erstickt, ihren 23-jährigen Freund Serif erschlagen und überfahren. Die beiden Kurden hatten gegen den Willen der Eltern zusammengelebt. Das Landgericht Bremen urteilte zwei Jahre später: Den Angeklagten seien „aufgrund ihrer stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellung“ keine niederen Beweggründe zu unterstellen – daher sei die Tat kein Mord, sondern nur Totschlag.
Mit derselben Begründung gab es 2002 Strafmilderung vor dem Essener Landgericht für den Libanesen Ahmed M., der seine Frau vergewaltigte, würgte und prügelte; 2003 vor dem Frankfurter Landgericht für einen 22-jährigen Schafhirten aus Anatolien, der seine Ehefrau mit 48 Messerstichen tötete; 2005 vor dem Wuppertaler Landgericht für den Kurden Ziya D., der seine Frau Hatice in einem Anfall von Eifersucht niederschoss. Im letzten Urteil hieß es, „die kulturbedingte niedrigere Hemmschwelle Frauen gegenüber“ gelte es zu berücksichtigen. All jene Urteile wurden angefochten und in höheren Instanzen korrigiert. Dennoch sind es Beispiele falsch verstandener Toleranz.