Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
was hat der simpel dagegen wenn du die garage streichst? soll doch froh sein der vollpfosten.... undankbares pack...
naja, hättest eben den vermieter vorher fragen sollen...
Lass den Vermieter doch einfach sein Sprüchlein aufsagen! Er hat keine Handhabe gegen dich
Das sehe ich anders, wenn der Vermieter stur kommt ..., kann er verlangen, das die Farbe wieder runterkommt, egal wie es davor ausgesehen hat.
...
Wenn der Vermieter die Garage wieder so haben will wie vorher, dann eben einfach wieder dreckig machen
Hast du die Garage außen oder inne gestrichen? Was für Farbe hast du denn verwendet und hast du den Untergrund vorbehandelt? Und by the way, wieso hast du denn den Vermieter nicht vorher mal kurz angerufen und gefragt, ob er was daggen hat, dass du die Garage streichst? In dem Fall wäre er bestimmt damit einverstanden gewesen ( er kann ja im grunde froh sein), ihr hättet kurz geklärt wie es gemacht werden soll und er hätte vielleicht auch noch die Materialkosten übernommen...
Mein Post war ja auch nur dahingehend gemeint, dass man seine Rechte aus einem Mietvertrag über Wohnraum nicht 1:1 auf andere Mietgegenstände übertragen kann.
Habe die Garage innen gestrichen mit normaler Wandfarbe von Baumarkt
Ich ging davon aus das du es außen gestrichen hast,aber für innen denke ich nicht das der Vermieter mit irgendwelchen Auflagen kommen kann, zumal du nicht mal einen Vertag mit ihm hast.
Gruß
Paderborner
Quatsch natürlich hat er einen Vertrag mit seinem Vermieter ... der Neueigentümer übernimmt automatisch die bestehenden Mietverhältnisse etc. beim Kauf, man kann muss aber keinen neuen Vertrag abschließen.
Ansonsten könnte er dich schließlich ohne Frist rauswerfen.
Aber wie geht es jetzt weiter falls ich irgendwann ausziehe kann er darauf
bestehen das die Farbe wieder runter muß?