Beton Fertig-Garage weiß gestrichen - Hilfe

KarateKid

Member
Beton Fertig-Garage weiß gestrichen - Hilfe

Habe Mist gebaut habe ne Beton Fertig-Garage die sehr schmutzig war

weiß gestrichen jetzt hab ich Ärger mit meinen Vermieter

bitte um Hilfe !!!

Wie bekomme ich die Farbe wieder ab

Mfg

KarateKid
 
Hallo,

wenn die Farbe trocken ist, dann war's das. Die geht nur noch mit Sandstrahlen wieder ab. Für die Fasaden-Farben gibts keine Lösemittel.

Was aber helfen würde, wäre wenn Du nen Tiefengrund mit Zement zur Schlämpe (wie Sirup) anmischst und dann damit die Garage wieder streichst. So sieht sie wieder Beton-Farben aus. (das aber alles ohne Gewähr)


MfG
 
was hat der simpel dagegen wenn du die garage streichst? soll doch froh sein der vollpfosten.... undankbares pack...

naja, hättest eben den vermieter vorher fragen sollen...
 
was hat der simpel dagegen wenn du die garage streichst? soll doch froh sein der vollpfosten.... undankbares pack...

naja, hättest eben den vermieter vorher fragen sollen...



der meint die farbe blättert ab und er hat nicht den bock die garage immer
wieder zu streichen wenn ich vielleicht mal ausziehe

er hat gemeint mit nen dampfstrahler hätte mann den schmutzigen dreck
wieder runter bekommen
 
Lass den Vermieter doch einfach sein Sprüchlein aufsagen! Er hat keine Handhabe gegen dich, denn weiße Farbe auf einer unansehnlichen Betonfassade auf der Garage ist objektiv eine Verbesserung und keine Verschlechterung des Objekts. Wenn du die geeignete Farbe und evtl. Untergrundbehandlung vorgenommen hast, kann er dir nichts anhaben!

Solltest du allerdings unsachgemäß und mit dem falschen Material gearbeitet haben, dann könntest du allerdings ein Problem haben ...
 
Lass den Vermieter doch einfach sein Sprüchlein aufsagen! Er hat keine Handhabe gegen dich

Das sehe ich anders, wenn der Vermieter stur kommt und keine Dankbarkeit zeigt, kann er verlangen, das die Farbe wieder runterkommt, egal wie es davor ausgesehen hat.

TS hätte vor seinen gut gemeinte Handlung erst den Vermieter fragen müssen, weil es geht ja um sein Eigentum, oder würdest du einen Mietwagen Umlackieren, weil dir die Farbe Außenrum nicht mehr gefällt ;).

Ich kann dem TS nur empfehlen mit dem Vermieter ein friedlichen Gespräch zu führen und eventuell einen Maler aus einem Fachfirma herbeiholen um das Gestrichene zu begutachten, damit könnte er vielleicht den Vermieter überzeugen.


Gruß
Paderborner
 
Habe gerade nach geschaut hab noch nen alten mietvertrag auf

meinen Vormieter nicht auf meinen aktuellen Vermieter

Was ratet ihr mir
 
Wenn der Vermieter die Garage wieder so haben will wie vorher, dann eben einfach wieder dreckig machen :)

Hast du die Garage außen oder inne gestrichen? Was für Farbe hast du denn verwendet und hast du den Untergrund vorbehandelt? Und by the way, wieso hast du denn den Vermieter nicht vorher mal kurz angerufen und gefragt, ob er was daggen hat, dass du die Garage streichst? In dem Fall wäre er bestimmt damit einverstanden gewesen ( er kann ja im grunde froh sein), ihr hättet kurz geklärt wie es gemacht werden soll und er hätte vielleicht auch noch die Materialkosten übernommen...
 
Das sehe ich anders, wenn der Vermieter stur kommt ..., kann er verlangen, das die Farbe wieder runterkommt, egal wie es davor ausgesehen hat.
...

Verlangen kann er es schon, ob er es gerichtlich durch bekäme, ist eine ganz andere Frage! Wenn es fachgerecht gemacht wurde, wie schon angesprochen, kann der Vermieter in so einem Falle wenig machen.
 
Bitte nicht Garage mit Wohnraum verwechseln.

Im Gegensatz zu Wohnraum, sieht die Sache mietrechtlich evtl. anders aus. Müsste man aber durchprüfen, wenn man es genau wissen möchte.
 
Mietrecht hin und her, auch wenn man im Recht ist, sollte man sich den Vermieter lieber zum Freund halten.
Ein vernünftiges Gespräch ist oft besser als seinen Sinn durchsetzen.
Spätestens wenn man auszieht bekommt man dann sicher die Rechnung.
 
Das sehe ich auch so. Ein Gespräch bringt fast immer mehr, als immer gleich auf seine "Rechte" zu pochen. Die meisten vergessen dabei nämlich leider, dass es auch Pflichten aus einem Vertrag gibt.

Mein Post war ja auch nur dahingehend gemeint, dass man seine Rechte aus einem Mietvertrag über Wohnraum nicht 1:1 auf andere Mietgegenstände übertragen kann.
 
Wenn der Vermieter die Garage wieder so haben will wie vorher, dann eben einfach wieder dreckig machen :)

Hast du die Garage außen oder inne gestrichen? Was für Farbe hast du denn verwendet und hast du den Untergrund vorbehandelt? Und by the way, wieso hast du denn den Vermieter nicht vorher mal kurz angerufen und gefragt, ob er was daggen hat, dass du die Garage streichst? In dem Fall wäre er bestimmt damit einverstanden gewesen ( er kann ja im grunde froh sein), ihr hättet kurz geklärt wie es gemacht werden soll und er hätte vielleicht auch noch die Materialkosten übernommen...



Habe die Garage innen gestrichen mit normaler Wandfarbe von Baumarkt
und den Untergrund hab ich nicht vorbehandelt


Nochmal eine Frage habe keinen aktuellen Mietvertrag für WOHNUNG UND GARAGE mit meinen
jetzigen Vermieter unterschrieben.

Habe ich gute Chancen wenn ich einfach ausziehe
 
Mein Post war ja auch nur dahingehend gemeint, dass man seine Rechte aus einem Mietvertrag über Wohnraum nicht 1:1 auf andere Mietgegenstände übertragen kann.

Ich bin zwar kein Experte, aber wurde die Garage im Zusammenhang mit einer Wohnung gemietet, so greift hier das Mietrecht mit allen Rechten und Pflichten. Wurde die Garage allerdings unabhängig von einem Mietvertrag gemietet, so wird es als gemietete Gewerbefläche angesehen. Unterliegt somit nicht den sonst üblichen Kündigungsfristen und Mietpreiserhöhung aus dem Mietrecht.

Soweit ich verstanden habe, wurde die Garage sep. gemietet. Also mein Tipp vernünftig mit dem Vermieter sprechen und sehen was geht. Er kann nach meinem Rechtsempfinden die Entfernung des Außenanstrichs verlangen und auch mit ziemlicher Sicherheit durchsetzen.
 
Nochmal eine Frage habe keinen aktuellen Mietvertrag für WOHNUNG UND GARAGE mit meinen
jetzigen Vermieter unterschrieben.

Habe ich gute Chancen wenn ich einfach ausziehe
 
Habe die Garage innen gestrichen mit normaler Wandfarbe von Baumarkt

Ich ging davon aus das du es außen gestrichen hast,aber für innen denke ich nicht das der Vermieter mit irgendwelchen Auflagen kommen kann, zumal du nicht mal einen Vertag mit ihm hast.

Gruß
Paderborner
 
Ich ging davon aus das du es außen gestrichen hast,aber für innen denke ich nicht das der Vermieter mit irgendwelchen Auflagen kommen kann, zumal du nicht mal einen Vertag mit ihm hast.

Gruß
Paderborner

Quatsch natürlich hat er einen Vertrag mit seinem Vermieter ... der Neueigentümer übernimmt automatisch die bestehenden Mietverhältnisse etc. beim Kauf, man kann muss aber keinen neuen Vertrag abschließen.
Ansonsten könnte er dich schließlich ohne Frist rauswerfen.
 
Natürlich geht das Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer als Vertragspartner über. Es heißt, dass Kauf nicht Miete bricht § 566 BGB.

Wie auch immer das gemeint ist mit dem "keinen Mietvertrag". Sollte das dahingehend gemeint sein, dass hier euch einfach geeinigt habt, dass die Garage gemietet wird, ohne etwas schriftlich festzuhalten, so ist trotzdem ein Vertrag zustande gekommen.

Wir haben in Deutschland Vertragsautonomie. Man kann also, bis auf ganz wenige Ausnahmen, seinen vertrag so abschließen wie man möchte. Das heißt eben auch mündlich oder durch sonstige (konkludente) Handlungen.

Ein schriftlicher Vertrag dient nur der Beweissicherung. Diesen Beweis, dass ein Vertrag besteht, kann man aber bei einem Mietverhältnis aber ganz leicht erbringen. Wenn du ein paar Monate den Mietzins überwiesen hast, ist schon der Beweis da, dass ein Mietvertrag besteht. Keiner überweist einfach so jeden Monat einen bestimmten Betrag x.

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Soweit ich weiß, werden Garagen von innen gesprenkelt mit einer speziellen Farbe. Das dient glaube ich gerade dazu, dass man evtl. Verschmutzungen nicht erkennt. Meine Garage ist auf jeden Fall grau gestrichen und dann noch mit vielen gesprenkelten Punkten versehen.

Da es sich dort bestimmt um eine bestimmte "Streichtechnik" handelt, würde ich mal einen Maler fragen, falls du einen kennst.
 
Quatsch natürlich hat er einen Vertrag mit seinem Vermieter ... der Neueigentümer übernimmt automatisch die bestehenden Mietverhältnisse etc. beim Kauf, man kann muss aber keinen neuen Vertrag abschließen.
Ansonsten könnte er dich schließlich ohne Frist rauswerfen.




Ok also hat er weil er das Haus gekauft hat meinen Mietvertrag

vom alten Eigentümer/Besitzer übernommen - naja kann mann nichts machen


Aber wie geht es jetzt weiter falls ich irgendwann ausziehe kann er darauf

bestehen das die Farbe wieder runter muß?
 
Aber wie geht es jetzt weiter falls ich irgendwann ausziehe kann er darauf

bestehen das die Farbe wieder runter muß?

Ich glaube schon das er drauf bestehen kann!! Ist ja auch so, wenn Du in der Wohnung ein Loch borst, dann kann der Vermieter auch drauf bestehen das die wieder zukommen und so, das war bei uns mal der Fall, da hatten wir hinten im Garten ein Teich und so, der Vermieter hat es auch erlaubt und so, aber als wir auszogen sollten wir den Teich wegmachen und bla!!
 

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