Abmahung im Job erhalten - was nun?

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Brenner84

Well-known member
Hallo,

ich habe eine Abmahung im Job erhalten, wie viele darf ich mir eigentlich erlauben bis zur Kündigung? Und wenn es im schlimsten Fall zur Kündigung kommen kann, ist die dann fristlos? Oder muss der Arbeitgeber die Frist einhalten?
Gibt es sonst wichtige Fristen, die einzuhalten sind?

Für sachdienliche Hinweise bin ich überaus dankbar.

Gruß brenner84
 
Die allesentscheidende Frage wird wohl sein, bist du noch in der Probezeit?

Grüße...
 
Wenn Du Dir das selbe "Vergehen" nochmals leistest, kannst Du gekündigt werden.
Beispiel:
Abmahnung wegen Unpünktlichkeit
Bist Du nochmal unpünktlich -> Kündigung

Die Abmahnung muss also "einschlägig" sein.




Arbeitsrecht - fristlose Kündigung


4.3 Abmahnung

Die vorherige einschlägige Abmahnung ist regelmäßig Voraussetzung für arbeitgeberseitige verhaltensbedingte Kündigungen. Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob es sich dabei um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt. Bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG liegt, ist die Notwendigkeit der Abmahnung jedoch umstritten. Bei Pflichtverletzungen, die den Vertraubereich betreffen, ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.

Die Abmahnung ist der Ausdruck der Missbilligung eines Verhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern sich das Verhalten des Arbeitnehmers nicht ändert. Sie soll dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten deutlich vor Augen führen und ihm Gelegenheit zur Besserung geben. Sie ist grundsätzlich nicht formgebunden, kann also auch mündlich erfolgen. Jedoch ist dem Arbeitgeber die schriftliche Abmahnung dringend zu empfehlen, um unnötige Beweisschwierigkeiten in einem späteren Prozess zu vermeiden.

Für Arbeitnehmer empfiehlt sich eine Klage gegen die Abmahnung nur selten. Geht nämlich ein Abmahnungsprozess verloren, so steht rechtskräftig auch im späteren Kündigungsschutzprozess fest, dass die Abmahnung zu Recht erteilt wurde und die ihr zugrunde liegenden Lebenssachverhalte der Wahrheit entsprechen. Zu empfehlen ist statt des gerichtlichen Vorgehens gegen Abmahnungen allenfalls eine Gegendarstellung, die in die Personalakte Eingang findet. Anders kann der Notwendigkeit einer Klage gegen die Abmahnung insbesondere im öffentlichen Dienst zu beurteilen sein!
 
Mein letzter Stand bei der 3. Abmahnung folgt die Kündigung.Fristlose Kündigund liegt beim Arbeitgeber. Gruß
 
Geht hier keiner auf den Grund der Abmahnung ein?
Den fände ich nämlich schon auch wichtig, vielleicht ist das gar nicht rechtens und du kannst dich dagegen wehren.
 
Ich denke auch, erst einmal ist wichtig ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Ansonsten muss man der Abmahnung widersprechen!!
 
Brenner84 schrieb:
Und wenn es im schlimsten Fall zur Kündigung kommen kann, ist die dann fristlos? Oder muss der Arbeitgeber die Frist einhalten?
Das kommt ganz auf den Grund der Kündigung an. Wenn eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, dann natürlich nicht.

Es ist müssig, über Gründe zu spekulieren, welche du uns vorenthältst. Es ist in etwa so, als wenn dir der Arzt gesagt hast, du seies krank und du fragst hier, was tu tun musst, um wieder gesund zu werden. Ferndiagnosen mögen zwar beliebt sein, leider sind sind sie aber auch meist nutzlos und weiter darauf einzugehen wäre reine Zeitverschwendung.

Gruß Konradin
 
Ehrlich gesagt, keine Ahnung, sowas kündigt sich meines Erachtens in einem ordentlichen Betrieb vorher durch ein ernsteres Gespräch an. Sollte mich sowas jemals treffen, würde ich sowieso so schnell wie möglich einen anderen Job suchen.
 
Ehrlich gesagt, keine Ahnung, sowas kündigt sich meines Erachtens in einem ordentlichen Betrieb vorher durch ein ernsteres Gespräch an. Sollte mich sowas jemals treffen, würde ich sowieso so schnell wie möglich einen anderen Job suchen.

Und genau das mache ich auch.
 
Hallo,
erst mal, wenn die Abmahnung gerechtfertigt war, musst du sie wohl oder übel akzeptieren,
wenn sie aber deiner Meinung nicht gerechtfertigt ist, dann nützt es wirklich wenig Gerichtlich dagegen vor zu gehen aber man kann eine Gegendarstellung schreiben, die ebenfalls in die Akte aufgenommen werden muss. Das ist dann zum Vorteil, wenn der Arbeitgeber dich kündigt du dagegen Gerichtlich angehst und er dann die Abmahnung zu Rate ziehen will, dann kommt deine Gegendarstellung mit dazu. So kann sich ein Richter ein richtiges Bild machen.

Falls es bei Euch einen Betriebsrat gibt, kann man den auch um Hilfe bitten.
Sonst ist es total irrelevant wie viele Abmahnungen wofür man bekommen hat.
So was wie dreimal für dasselbe Abgemahnt dann kommt die Entlassung, gibt es rechtlich nicht.

MfG

inemaus
 
Hallo,
erst mal, wenn die Abmahnung gerechtfertigt war, musst du sie wohl oder übel akzeptieren,
wenn sie aber deiner Meinung nicht gerechtfertigt ist, dann nützt es wirklich wenig Gerichtlich dagegen vor zu gehen aber man kann eine Gegendarstellung schreiben, die ebenfalls in die Akte aufgenommen werden muss. Das ist dann zum Vorteil, wenn der Arbeitgeber dich kündigt du dagegen Gerichtlich angehst und er dann die Abmahnung zu Rate ziehen will, dann kommt deine Gegendarstellung mit dazu. So kann sich ein Richter ein richtiges Bild machen.

Falls es bei Euch einen Betriebsrat gibt, kann man den auch um Hilfe bitten.
Sonst ist es total irrelevant wie viele Abmahnungen wofür man bekommen hat.
So was wie dreimal für dasselbe Abgemahnt dann kommt die Entlassung, gibt es rechtlich nicht.

MfG

inemaus

Hallo inemaus,

das nenne ich mal eine super Antwort! Danke.
Aber sag mal, ich dachte das man nach zwei Abmahnungen, egal wofür schon die Kündigung bekommen kann?!
Ist das nicht so?
Das mit der Gegendarstellung werde ich auf jeden Fall machen.

Gruß brenner84
 
Hallo,
das mit den Abmahnungen ist immer so eine Sache. Der
Arbeitgeber will damit ja nur beweisen wie unzuverlässig
jemand ist. Man durchaus auch 4 oder5 Abmahnungen haben,
wichtig ist immer der Schweregrad, warum man eine Abmahnung
bekommen hat.
Deswegen kann man auch schon eine Kündigung nach einer
Abmahnung bekommen oder sogar ohne eine Abmahnung.
Immer daran denken, das eine Abmahnung nach zwei Jahren entfernt
werden muß, da sollte man auch ruhig mal nachfragen.

MfG

inemaus
 
Der Arbeitgeber kann immer kündigen.
Eine Abmahnung dokumentiert das der AG Chancen gewährt hatte etwas (muß in der Abmahnung deutlich und unmißverständlich benannt sein) zu verbessern. Eine Gegendarstellung wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung wichtig, wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird.
Eine Abmahnung muß immer begründet sein und kann nicht auf Vermutungen basieren.

Wielviel Abmahnungen? Das entscheidet der AG in dem es ihm zu bunt wird.

Ist eine Abmahnung tatsächlich begründet, dann reicht der Grund für diese Abmahnung immer auch zu einer sofortigen Kündigung ohne vorherige Abmahnung aus. Abgemahnt werden kann nur was der Arbeitnehmer selbst beeinflussen kann. Es ist also eine Änderung des Verhaltens des Abgemahnten erwünscht und ist ein entgegenkommen des Arbeitgebers um eine verhaltensbedingte Kündigung zu vermeiden.

Beispiel.
Ich arbeite seit Jahren bei der Firma und bin immer pünktlich. Das erste mal komme ich zu spät weil ich verschlafen habe. Der Grund ist ein kaputter Wecker.

Zufällig verpenne ich am nächsten Tag wieder weil ich einfach verpennt habe:D

Folge ist eine Abmahnung die dann ungerechtfertigt wäre.
Es ist jedem zu zu muten das er einen gut funktionierenden Wecker besitzt und diesen einsetzt. Da ein technischer Defekt, der nicht im Einflußbereich des Verschlafenden liegt die Ursache für die erste Verspätung war, kann ihm dies nicht zur Last gelegt werden weil er es einfach nicht verhindern konnte. Das 2. verschlafen wäre eine mündliche Ermahnung wert, mehr wäre nicht angemessen...

Carmen
PS: Ist eine Abmahnung tatsächlich unbegründet, das heißt nicht zu beweisen das es sich so zugetragen hat wie es der AG behauptet, sollte man sie so bestehen lassen da sie im Prozess zur Abweisung der Kündigung führen wird (eigene Gegenbeweise sichern!). Wie allerdings das zumutbare zusammen arbeiten aussehen wird nach so einer Klage ist fraglich...
 
ich habe eine Abmahung im Job erhalten, wie viele darf ich mir eigentlich erlauben bis zur Kündigung?

Schon die Fragestellung bedarf es keine Antwort zu geben,somit völlig daneben, legst du dich mit dem Arbeitgeber an?, wenn ja, dann kannst du gleich dein spinnt auspacken.

Abmahnung bekommt man nicht wie die Bild Abo jeden Tag ins Haus geflattert, sondern dann wenn man wirklich aufgefallen ist, also versuche die Sache in griff zu bekommen anstatt zu fragen, wieviel scheiße du dir erlauben kannst um die endgültige Kündigung zu bekommen.


Uludag
 
@Uludag
Das mit der Gegendarstellung werde ich auf jeden Fall machen.
Das hat doch Brenner84 schon geschrieben, also gehe ich mal davon aus,
dass er nicht zu recht die Abmahnung bekommen hat.
Also ich würde auch nicht einfach so eine Abmahnung hin nehmen, wenn sie
meiner Meinung nicht gerechtfertigt ist. Da gibt es auch nichts in den Griff zu bekommen, so wie du schreibst. Wo leben wir denn, das kann es ja wohl nicht sein. Vielleicht solltest du dir das noch mal überlegen, klein bei geben ist bestimmt der einfachere Weg aber sicher nicht immer der Richtige.

inemaus
 
Das hat doch Brenner84 schon geschrieben, also gehe ich mal davon aus,
dass er nicht zu recht die Abmahnung bekommen hat.

Das können wir gar nicht wissen ob es gerecht war oder nicht zudem er nichts darüber berichtet, warum die Abmahnung kam.

Das mit dem "in den Griff bekommen" sollte auch nicht bedeuten klein beigeben, aber um weiter darauf einzugehen fehlen angaben und so wie Konradin bereits geschrieben hat
Es ist müssig, über Gründe zu spekulieren, welche du uns vorenthältst. [...] und weiter darauf einzugehen wäre reine Zeitverschwendung.


Gruß
Uludag
 
Liebe Leute,

schaukelt doch die Emotionen nicht so hoch.
Mir ging es doch nicht um Details oder darum das der Grund der Abmahnung hier analysiert wird. Ich wollte doch nur mal wissen, ob es grundsätzliche Dinge bei Abmahnungen gibt. So nach dem Motto zwei Abmahnungen und du kannst gehen.

Die erhaltene Abmahnung finde ich vollkommen lächerlich daher habe ich da auch nicht viel drauf gegeben.

Aber trotzdem möchte ich euch den Grund nicht vorenthalten, …es gab an einem Mittwoch einen Termin beim Kunden, an dem drei von meinen Kollegen teilgenommen haben. An diesem Tag wurde ein Folgetermin vereinbart, genau eine Woche später. Mir als verantwortlichen Projektleiter hatte man aber leider erst am Montag, also zwei Tage vorher, von dem Folgetermin am Mittwoch berichtet. Und was habe ich gemacht, ich habe dem Kunden per Mail mitgeteilt, dass ich nicht Teilnehmen kann, da ich bereits am Mittwoch andere Termine habe. Ich muss dazu sagen, ich hatte Mittwoch-Freitag Urlaub, hatte aber wirklich wichtige private Termine. Ja und nun wirft man mir vor ich hätte in der eigenen Firma keinem Bescheid gesagt, dass ich den Termin nicht wahrnehmen werde. Erst einmal wusste ich dass einer der Kollegen, die an dem Ursprünglichen Termin teilnahmen, auch an dem Folgetermin teilnimmt. Dann hatte ich mit dem zweiten Kollegen, der am ersten Termin teilnahm und mir dann auch den Folgetermin mitteilte gefragt ob er auch am Folgetermin teilnehmen wird, da ich leider nicht kann. Leider habe ich das Ganze nicht schriftlich gemacht, obwohl in der eigenen Firma, schon schade, dass man da offensichtlich auch alles schriftlich machen muss. Somit hatte ich auf jeden Fall zwei Kollegen informiert das ich an dem Folgetermin nicht teilnehme.

Der Vorwurf lautet auch nicht auf „Nichtteilnahme an dem Folgetermin“ sondern darauf das ich intern angeblich keinem Bescheid gesagt habe. Somit sehe ich das Ganze nicht so dramatisch. Dumm ist nur, dass der Kollege dem ich Bescheid gesagt habe die Abmahnung mit unterschrieben hat und sich so richtig an nichts erinnern will.

Na ja, wie schon gesagt, ich sehe das nicht so wild, bei dem Laden bin ich doch wohl nicht mehr so lange.
 
So wie es aussieht, haben sie dich wohl Iwie auf die Abschuß liste gesetzt, aber irgendwie ist es doch trotzdem komisch, wenn du Urlaub hattest müßte deine Firma dieses doch wissen, oder nicht?

Das Kollegen kneifen wenn der Chef mit ne knarre neben ihnen sitzt ist nichts neues hier im Lande, du hättest vielleicht lieber einem vorgesetzten dein Anliegen sagen sollen, aber trotzdem solltest du diese Sache klarstellen und nicht so auf dich sitzen lassen, denn so eine Abmahnung könnte für dein zukünftigen Arbeitgeber belastend sein, wenns Rückfragen geben sollte.

Gruß
Uludag

PS:Hier hat wohl einigen Hobby Rechtsanwälten die Sprache verschlagen, nachdem TS die Hintergründe verraten hat :D
 
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