Der Arbeitgeber kann immer kündigen.
Eine Abmahnung dokumentiert
das der AG Chancen
gewährt hatte
etwas (muß in der Abmahnung deutlich und unmißverständlich benannt sein) zu verbessern. Eine Gegendarstellung wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung wichtig, wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird.
Eine Abmahnung
muß immer begründet sein und
kann nicht auf Vermutungen basieren.
Wielviel Abmahnungen? Das entscheidet der AG in dem es ihm zu bunt wird.
Ist eine Abmahnung tatsächlich begründet, dann reicht der Grund für diese Abmahnung immer auch zu einer sofortigen Kündigung
ohne vorherige Abmahnung aus. Abgemahnt werden kann
nur was der Arbeitnehmer selbst beeinflussen kann. Es ist also
eine Änderung des Verhaltens des Abgemahnten
erwünscht und
ist ein entgegenkommen des Arbeitgebers
um eine verhaltensbedingte Kündigung zu vermeiden.
Beispiel.
Ich arbeite seit Jahren bei der Firma und bin immer pünktlich. Das erste mal komme ich zu spät weil ich verschlafen habe. Der Grund ist ein kaputter Wecker.
Zufällig verpenne ich am nächsten Tag wieder weil ich einfach verpennt habe
Folge ist eine Abmahnung die dann ungerechtfertigt wäre.
Es ist jedem zu zu muten das er einen gut funktionierenden Wecker besitzt und diesen einsetzt. Da ein technischer Defekt, der nicht im Einflußbereich des Verschlafenden liegt die Ursache für die erste Verspätung war, kann ihm dies nicht zur Last gelegt werden weil er es einfach nicht verhindern konnte. Das 2. verschlafen wäre eine mündliche Ermahnung wert, mehr wäre nicht angemessen...
Carmen
PS: Ist eine Abmahnung tatsächlich unbegründet, das heißt nicht zu beweisen das es sich so zugetragen hat wie es der AG behauptet, sollte man sie so bestehen lassen da sie im Prozess zur Abweisung der Kündigung führen wird (eigene Gegenbeweise sichern!). Wie allerdings das zumutbare zusammen arbeiten aussehen wird nach so einer Klage ist fraglich...