Zahlungszeitraum bei Rechnungen

jonie_papa

Well-known member
Hallo...

such grad s HGB durch .. aber finde nicht das was ich suche ^^

und zwar:


Wie lang hat man zeit eine Rechnung zu bezahlen?

Laut meinen "Lehrer" steht da was von 30Tagen im HGB..

also sprich .. wenn man was auf rechnung kauft und da steht " zahlen sie innerhalb von 14tagen..." wäre das laut seiner aussage nicht rechtskonform ...


Kennt sich da jemand aus ... und hat ectl. grad die passenden § zu hand ?


1000 DANKE

LG
 
Der Zeitpunkt, wann eine Rechnung zu bezahlen ist (nennt man juristisch „Leistungszeitpunkt“) unterliegt - in der Regel - der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Hat die eine Vertragspartei (hier „Rechnungsgläubiger“) ihre Vertragsleistung (z.B. Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen) ordnungsgemäß erbracht, so kann sie von der anderen Vertragspartei (hier „Rechnungsschuldner“) die Bezahlung der Rechnung so schnell, wie sie der Rechnungsschuldner erbringen kann, verlangen. Diese – sofortige – Leistungspflicht des Rechnungsschuldners gegenüber dem Rechnungsgläubiger nennt man Fälligkeit der Rechnung.


II. § 286 Abs. 3 BGB n.F. – Verzug 30 Tage nach Rechnungszugang:

1. Enthält die Rechnung bzw. Forderungsaufstellung nun keine kalendermäßig festgesetzte bzw. berechenbare Leistungszeit etc. nach § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB n.F., so ist § 286 Abs. 3 BGB n.F. für den Verzug des Rechnungsschuldners einschlägig.



2. Die neue Regelung des § 286 Abs. 3 BGB n.F. nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgese tz zum 01.01.2002 ersetzt die alte allgemein für verfehlt angesehene Regelung des § 284 Abs. 3 BGB a.F., nach der ein Schuldner einer Geldforderung grundsätzlich erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug kam. Die neue Regelung des § 286 Abs. 3 BGB n.F. ist jetzt nur ein weiterer den Verzug begründender Tatbestand, neben der Mahnung und den Regelungen des § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB.



3. Der Schuldner einer Entgeltforderung (hierunter fallen nur Entgeltzahlungen für die Lieferung von Waren und Gütern oder die Entgeltforderung für die Erbringung von Dienstleistungen, nicht Dauerschuldverhältnisse wie Miete oder Darlehen!) kommt gemäß § 286 Abs. 3 BGB n.F. spätestens 30 Tagen

:D :D
 
erstmal DANKE für die ANtworten ... aber ich steh bissel aufm schlauch ^^



Nun, wenn ich mal angenommen eine PC kaufe, in der Rechnung steht Zahlung innerhalb von 5 Tagen, so sinde diese 5 tage bindet .. richtig?


Also hat mein "leher" da quark erzählt .. naja evtl. meine er ja Kfm zu Kfm
 
re

Korrekt; Fakt ist wenn in der Rechnung steht zahlbar innerhalb von 5 Tagen mußt du löhnen; Nach den 5 Tagen hat derjenige der dir den PC verkauft hat die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu beantragen! Die meisten Läden schicken aber Kulanzhalber zuerst 1 oder 2 Mahnungen bevor diese mit dem Inkassoverfahren beginnen!
Aber auch bei Kaufleuten ist die Zahlungsangabe verpflichtend!;)

mfg
Ruffus
 
Hallo!

Bindend nach meiner Meinung ist immer das Zahlungsziel, welches auf der Rechnung steht. Egal ob das Zahlungsziel 5 Tage ist oder 14 Tage. Bei Kaufleuten gibt es noch Skonto, was aber nur optional einzuhalten ist.
Der Schuldner kommt bei nicht bestimmtem Zahlungszeitpunkt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug.

Mahnungen müssen nicht mehr verschickt werden, um einen Mahnbescheid zu erstellen/einzureichen.

CU Asso
 

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