und zum Schluß die wichtigste aller Fragen ... mit dem Onkel vom TÜV ist das schon abgesprochen ? ... sonst droht im schlimmsten Fall der Wegfall der Betriebserlaubnis und Zwangsstillegung des Kfz ... Du hast doch eine ABE oder wenigstens ein eintragungsfähiges Gutachten für das Faltdach ... sonst wird dein nächster TÜV-Termin dein letzter mit dem Teil ...