Wie läuft es mit Mahnverfahren / Inkasso ?

KingstonTown

Well-known member
Wie läuft es mit Mahnverfahren / Inkasso ?

Ich habe da mal eine Frage unzwar hat ein Käufer bei mir sich "Schulden" gemacht und zahlt momentan seine Rechnungen nicht mehr.

Es handelt sich um einen Privatverkauf mit Ratenzahlung und es geht dabei um eine höhere Summe.

Nun mal meine Frage, ich habe mal gehört, dass man eine offene Rechnung an ein Inkassounternehmen "verkaufen" kann.

Ist dies möglich, wenn ja, wie läuft es ab ? Ist es als Privatverkäufer überhaupt möglich, oder bringt nur ein "Mahnbescheid" etwas ?

Es ist mir einfach zu nervig, ständig hinterher zu laufen und nun ist er schon etwas länger in Verzug.
 
Hallo KingstonTown,

solche Situationen sind immer sehr unangenehm und meist auch belastend. Nicht nur finanziell.

Der konkrete Ablauf ist mir leider (zum Glück ? ) nicht bekannt.
Hier ist allgemeines und rechtlichtes aufgeführt: Inkassounternehmen ? Wikipedia
Der Verweis dort auf den Verband weiter unten hilft leider auch nur bedingt weiter.

Gruß
yuhu
 
Wenn Du einen schriftlichen Vertrag hast, ab damit zum RA.
Am besten noch die Kontoauszüge der Zahlungen mitnehmen.

Der RA wird das ganze dann in die richtigen Wege leiten.

Im normalfall:
ein paar Briefe hin und her, dann entweder:
Gerichtstermin und Verurteilung zur zahlung,
oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, und das Geld oder die Ware einzutreiben/pfänden.


Du kannst auch direkt zu einem Inkasso-Büro gehen, die nehmen aber ne höhere %-Zahl des Schuld-Betrags für sich.
 
Hast du denn einen schriftlichen Vertrag mit dem Schuldner, auch über die Höhe und die zu leistenden Raten? Hast du den Schuldner bereits in Verzug gesetzt (per Einschreiben/Rückschein)?

Man kann einen Mahnbescheid (über das Amtsgericht einreichen) auch ohne Rechtsanwalt dem Schuldner per Postzustellungsauftrag zusenden. Der muss dann inenrhalb von 14 Tagen reagieren. Zahlt er, ist alles gut. Zahlt er nicht, erhält er einen Vollstreckungsbescheid, wenn er keinen Einspruch einlegt. Mit einem Vollstreckungsbescheid könnte man einen Gerichtsvollzieher zur Zwangspfändung beauftragen.

Ansonsten eben zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Wird er gegen deinen Schuldner aktiv, dann muss er diese Kosten ebenfalls begleichen. Du kannst deinen Schuldner schriftlich (Einschreiben) darauf hinweisen, dass du bei fortgesetzter Nichtzahlung einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen einschalten wirst und ihm die Kosten dann auferlegst.

Ein Inkassounternehmen kauft dir nicht unbedingt deine Forderung ab! Nur wenn sie rechtsgültig ist und in der Regel solche von Firmen. Aber selbst wenn, müsstest du mit bis zu 50% Abschlag auf deine Forderungen rechnen.
 
@FAEHNRICH

Ja, haben einen schriftlichen Vertrag über Höhe der Summe, in welchen Raten gezahlt wird und zu wann gezahlt werden soll.

Am Anfang lief es auch gut, nur nun kommt nichts mehr und reagiert wird auch nicht mehr.
 
Wie gesagt, dann Einschreiben/Rückschein an den Schuldner. Darin diesen in (Zahlungs-)Verzug setzen, letzte Frist für ausstehende Zahlungen angeben, z.B. 8 oder 14 Tage nach Erhalt des Schreibens, etc. Ferner angeben, dass nach erfolglosem Fristablauf du die Sache (d)einem Anwalt übergeben wirst, dessen Kosten und eventuell anfallende Gebühren der Behörden zu Lasten des Schuldners gehen. Des weiteren Zinsen geltend machen, 5 % über dem Bundes-Diskontsatz (die betragen wohl 0,25 oder 0.5%)

Wenn du nach Fristablauf keine Reaktion und keine Zahlung erhalten hast, dann entweder direkt zu einem (Fach-)Anwalt oder selbst über das Amtsgericht einen Mahnbescheid versenden. Darauf muss der Schuldner reagieren. Tut er es nicht, erhält er einen Vollstreckungsbescheid, der 30 Jahre Gültigkeit besitzt. Die Folgen wären Gerichtsvollzieher mit Pfändung: u.A. auch Lohnpfändung, Kontenpfändung, etc.

Hast du denn eine Ahnung, weshalb dein Schuldner nicht mehr bezahlt oder kann er es eventuell nicht mehr? Schon mal mit ihm darüber persönlich gesprochen?
 
Hast du denn eine Ahnung, weshalb dein Schuldner nicht mehr bezahlt oder kann er es eventuell nicht mehr? Schon mal mit ihm darüber persönlich gesprochen?

Nein, keine Ahnung, was da los ist, wenn man ihn z.B. bei MSN oder sowas anschreibt sitzt dort (angeblich) ein Freund von ihm und der erzählt, das der Schuldner (wegen eines anderen Deliktes) im Knast sitzen soll.

Obs stimmt weiß ich nicht, ist alles merkwürdig, ich denke er will sich nur drücken, wobei am Anfang halt alles ohne Probleme lief.
 
Machs wie geschrieben:

Entweder selber Anschreiben und eine Zahlungsfrist setzen, oder per RA.

Selbst wenn er im Knast sitzt: Die Schuld bleibt bestehen und wenn er nicht rechtzeitig gegen den Mahnbescheid angeht, den Vollstreckungsbescheid beantragen und Gerichtsvollzieher losschicken...

Am sichersten wäre der RA, dann ist man auf der rechtlich sicheren Seite.

Sinnvoll wäre es, mal vorbei gehen und nachsehen was wirklich Sache ist.
Was bei MSN geschrieben wird, muß ja nicht stimmen...
 
Der preiswertere Weg sollte begangen werden, da Du nicht weißt, ob Du Deine Kohle überhaupt noch siehst.

Es sollte vor allem Ziel sein, einen 30-Jahre gültigen und vollstreckbaren Schuldtitel zu erlangen, um einer drohenden Verjährung zuvor zu kommen.

Eine einmalige deutliche schriftliche Aufforderung zu zahlen reicht. Da muss nicht nochmal ein Rechtsanwalt das gleiche schreiben. Entscheidend ist, dass Du eine Frist zur Zahlung gesetzt hast.
Rechtsanwälte sind erstmal nicht nötig, wenn Du den Weg eines Mahnbescheides gehst.
Dabei wird dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt, gegen den er 14 Tage Einspruch einlegen kann. Dabei muss der Schuldner dann darlegen, warum er nicht zahlt. Ich denke mal in Deinem Fall wird es keinen Einspruch geben.

Wenn kein Einspruch vorliegt und die 14 Tage rum sind, kannst Du beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der ebenfalls dem Schuldner mit 14-tägiger Einspruchsfrist zugestellt wird. Ist diese Frist vorbei ohne Einspruch, hast Du einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel, der natürlich nichts hilft, wenn keine pfändbaren Einkünfte vorliegen. Bis hierher hat Dich die Sache deutlich weniger gekostet als ein Rechtsanwalt, der letztlich auch nicht anderes macht.

Lohnpfändungen und Bankontopfändungen sind sehr wirksame Mittel, sofern man den erfahren kann wo jemand arbeitet und seine Bankkonten kennt.

Bis Du Dir über die rechtliche Lage nicht im klaren ist jedoch der Besuch eines Anwalts zu empfehlen, insbesondere wenn keine klare Vertragslage besteht.


Viel Glück
 
Ich habe mir es nun wie folgt überlegt:

Ich werde ihm nun ein Einschreiben schicken, in dem ich ihn eine Zahlungsfrist setze von 14 Tagen.

Gebe ich hier nun die volle Restsumme an oder nur die offene Zahlung der Raten ?
Welchen Zinssatz gebe ich nun an ?
Habe im Inet mal diesen Zinsrechner gefunden, weiß nicht ob dass so dann seine Richtigkeit hat, bei mir kam folgendes raus, in Bezug auf eine MONATSRATE B I L D, da es ja ein Handelsgeschäft war scheint es so, als könne ich 8% Zinsen verlangen ?

Welchen Betreff nehme ich fürs erste Schreiben
"1. Mahnung" (macht den Anschein auf ein zweites, welches ich dann auch noch schreiben muss ?!)
"Zahlungserinnerung"
oder doch einen anderen Betreff ?
 
Ich würde es als Zahlungserinnerung schreiben.
Zinsatz 5% über dem aktuellen Satz, wie oben geschrieben.
Dann Frist von 14 Tagen, also Geldeingang bis zum 2.10.2009 (von heute an).

Summe: Die fehlenden Beträge, nicht die komplette Restschuld.
 
Eieiei
also der Reihe nach.
Schuldner in Verzug setzen, mittels Einschreiben/Rückschein, (eigentlich nicht mal nötig), aber machen wir es halt trotzdem anstandshalber.
Finde vorher heraus, ob er nicht doch evtl. unter dieser Adresse nicht mehr erreichbar ist, sonst verursacht alles nachstehende nur Kosten.
Nach verstreichen der Frist würde ich (je nach Höhe der Restschuld) nur den Mahnbescheidsweg gehen. (RA kostet) Einen Mahnbescheid füllst du mittlerweile online aus und schickst ihn dann ans zuständige Amtsgericht. (google).
Dort dauert die Bearbeitung ca. 3 Wochen, du erhältst eine Rechnung die du vorab begleichen musst. Dann wird dem Schuldner der MB zugestellt (die Adresse MUSS richtig sein, die suchen nicht!) wenn dieser nicht widerspricht, und auch zwischenzeitlich nichts weiterbezahlt, kannst du dann nach weiteren 2 Wochen einen Vollstreckungsbescheid erwirken.
Hast du diesen in Händen, gilt der 30 Jahre (sofern der Schuldner nicht Insolvenz anmeldet!) Du kannst ihn immer wieder pfänden lassen, unabhängig davon, steigen die Schulden ja mit an, aufgrund der Höhe des Zinssatzes.
Diesen teilt dir ggf. das Amtsgericht mit da es abhängig ist ob es sich bei dem Schuldner um eine Privatperson oder Firma handelt und auch ob du eine Firma bist oder eine Privatperson. (Zinssätze von bis zu 11% sind machbar)

Btw. am Wohnort des Schuldners gibt es ein Gerichtsvollzieherverzeichnis, (Rathaus)
da rufst du an und erfährst, wer für den zuständig ist, ein freundlicher Kontakt zu dem Mann/Frau und man erfährt bereits vor dieser ganzen Geschichte ob derjenige bekannt oder unbekannt ist.

Weiterhin würde dir ein Blick unter ... insolvenzbekanntmachungen.de guttun und sowohl unter der Rubrik Detail-suche oder uneingeschränkte Suche so manches erleichtern.
(Wenn du überschüssige Zeit hast, kannst auch nur deinen Wohnort eingeben, ganz interessant wens so alles "erwischt" hat.)

Hoffe geholfen zu haben.
gruss
morticia
 
Und wie bekomme ich am besten raus, ob er noch dort wohnt, wo er angegeben hat ?
Habe nun mal im Telefonbuch geschaut und dort steht er (noch) drin.
 
Öhm, ... anrufen, falls das eine Festnetznummer ist? :confused:
Meldet er sich dort mit Namen, dann ist das die billigste Methode ;). Wenn nicht, dann frag einfach ob Herr XYZ zu sprechen sei.


Linda
 
Na und was passiert, wenns stimmt, dass derjenige eingebuchtet wurde und somit keiner da ist um das Einschreiben zu unterschreiben ? Was passiert damit, kommt es zurück, wird es bei der Post gelagert oder oder oder ?! Was ist, wenn der Empfänger den Empfang verweigert ? ? ?
 
Wenn du es mit Rückantwortschein machst,bekommst du den brief wieder zurück wenn er verweigert oder dort nicht mehr wohnt oder ihn nach 7 tagen bei der post immer noch nicht obholt.
Steht aber dann auf den Brief oben drauf warum er wieder zurück gekommen ist
 
Und wie bekomme ich am besten raus, ob er noch dort wohnt, wo er angegeben hat ?
Habe nun mal im Telefonbuch geschaut und dort steht er (noch) drin.

Und wenn alles nicht nutzt, wendest du dich an das Einwohnermeldeamt. Dort bekommst du gegen eine Gebühr von meistens ca. 5 € die aktuelle Meldeadresse mitgeteilt.
 
falls er sich umgemeldet hat. habe ich in der vergangenheit auch schleifen lassen, teilweise erst nach 3 oder 4 monaten angemeldet.
 
Nun das Problem des Nicht-ummeldens und/oder einbuchtens gibt es wirklich.
Nimmt der Empfänger aus welchen Gründen auch immer den Brief nicht an, bleibt dir nur das Mahnverfahren, kommt auch oft genug vor, dass dann ein RA erst mit viel Kontakten herausfinden kann wo derjenige nun ist.
Drum ist es gut, wenn man den Schuldner in einer Ecke weiss, wo man Kontakte entweder zum GV (Gerichtsvollzieher) oder ähnlichen Informationsquellen weiss.
Bzgl. Haft und Haftanstalt erfährst du von denen absolut nix, selbst wenn du alle Daten hättest Zelle etc. Dort hinein kann nur ein Gerichtsvollzieher einen Brief zustellen, selbiger auch einen Brief zustellen kann, der noch kein Amtssiegel hat.
(Kostenfrage)
 
Also du hast folgende Moeglichkeiten:

- du laesst ein Inkassounternehmen deinen Anspruch durchsetzen, bekommst im Idealfall deine Forderung in voller Hoehe (das Inkassounternehmen stellt dem Schuldner eine Gebuehr in Rechnung)

- du eroeffnest selbst am Mahngericht das Mahnverfahren (Mahngericht ist in deinem Fall ein Amtsgericht, was fuer mehrere Bezirke zentral die Mahnverfahren bearbeitet, manchmal ein zentrales Gericht fuer ein ganzes Bundesland) - dann bekommt der Schuldner einen Mahnbescheid zugestellt per PZU oder Gerichtsvollzieher (bescheid kostet um die 30-35 Euro, wenn ich mich recht erinnere). Hiergegen kann der Schuldner dann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen, dann is die ganze Sache geplatzt und findet im Zivilprozess weiteren Verlauf. Wenn der Schuldner natuerlich nicht widerspricht, bekommt er einen Vollstreckungsbescheid, gegen den binnen 2 Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Tut er das nicht, bekommst du einen Titel, aus dem du vollstrecken lassen kannst.

- oder du laesst dich von einem Rechtsanwalt vertreten, der die Forderung entweder per Mahnbescheid bzw. gleich per Klage auf Zahlung im Zivilprozess geltend macht.
Das Problem bei der Sache ist, dass du bzgl. des Schuldners das Liquiditaetsrisiko hast. Denn verliert der Schuldner den Prozess und muss die Kosten deines RA und des Verfahrens tragen, noch dazu deine Forderung begleichen, kann es unter Umstaenden passieren, dass er einfach nicht zahlen kann. Sprich du bleibst trotz des Prozesses auf deinen Rechtsanwaltskosten und deiner Forderung sitzen. Du kannst zwar aus dem Titel vollstrecken lassen, allerdings kann nix geholt werden, wo nix ist.

Um sich fuer eine der genannten Moeglichkeiten zu entscheiden, muss man natuerlich auch schauen, wie hoch denn deine Forderung ist. Fuer 100 € lohnt es sich kaum, ein Mahnverfahren zu eroeffnen, da deine 35 € im Falle eines Widerspruchs, der nichtmal begruendet sein muss, eben weg sind.

Gruss, Jack.
 

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