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und reicht dieses PDF-Schreiben oder muss noch eine Kündigung beigelegt werden?
http://www.me-netshop.de/cms/66/runummer-portieren.html schrieb:In der Regel läuft ein Mobilfunkvertrag 24 Monate. Die Kündigung des Vertrages muß spätesten 3 Monate vor Ablauf erfolgen.
Sie ist schriftlich an den Netzbetreiber zu richten. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits wissen, das Sie Ihre Nummer portieren möchten,
können Sie dies bereits in der Kündigung mitteilen.
Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres alten Netzbetreibers, zu wann der Vertrag gekündigt ist.
Diese Kündigungsbestätigung benötigen Sie, wenn Sie die Rufnummernportiereung beantragen.
Liegt bei Beantragung der zu portierenden Nummer keine Kündigung vor, kann die Rufnummer nicht zum neuen Netz mitgenommen werden