Wer kennt die Anwälte Schutt und Waetke???

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mammelchen

Wer kennt die Anwälte Schutt und Waetke???

Hallo,habe euch über Google gefunden :)


auch wenn das Thema vielleicht nicht hierhin gehört(wusste leider nicht wo ich es unterbringen soll) möchte ich doch eine Frage stellen


Heute morgen lag in meinem "reellen" Briefkasten ein Brief von Schutt und Waetke, nach dem Motto ich hätte das spiel Tell-Das Spiel zum film, zum upload angeboten und ich solle 581 € Strafe zahlen.(Dazu sollen noch 100 Euro Schmerzensgeld kommen, Zahlungsfrist endet am 16.04.09)


Ich gebe es zu ich war ein paar mal auf der Seite drauf, habe versucht was herunterzuladen doch als ich sah dass es nicht geht habe ich den Download unterbrochen bzw die datei gelöscht, weil es eh nur reine Stromverschwendung gewesen wäre.(wenn ich sehe dass ein Ding bei mir nicht läuft, dann lösche ich es spätestens nach 10 minwenn kein einziges KBS kommt, und mein Upload ist sowieso auf 0 geschraubt :confused:)

Das Spiel soll ich angeblich am 31.02.2011 zum upload angeboten haben, Zeit in der ich meist nicht daheim bin.


Entstandene Kosten:


1.-Geschäftsgebühr Auslagenpauschale_ 486 €

2.-Kosten(Durchführung) 20 €

3.-Ermittlungsverfahren_ 75 Euro


muss zugeben,ich bin vielleicht mal durch ein popup auf diese seite gelandet, doch mehr war nicht drin :(

hat jemand ähnliche Probleme gehabt? Würde mich auf eine antwort recht freuen, da ich nicht weiss wie ich handeln soll. Wollen auch eine Unterlassungserklärung von mir haben, die sie mir als Vordruck geschickt haben ich soll sie unterschreiben, doch selbst diese finde ich fraglich
:mad:

lieben gruß, mammelchen

ps. ich hatte über bitcomet geladen, wenn dann... dachte das sei sicher :confused:
 
Hm, du sollst das Spiel in 2 Jahren in der Zunkunft an einem Tag der (zumindest noch) nicht existiert geuppt haben?

sorry vertippt. Ich habs angeblich am 31.04.2008 zum upload angeboten haben. Sie nennen mir aber nur das P2P nicht den clienten mit dem ich den upload gemacht haben soll
 
Auch den 31.04.2008 gabs nie. ;)

Wenn du die Annälte bei google eingibst, wirst du lesen, dass die seit Jahren ihr Unwesen mit dem Abmahnen von P2P Usern verdienen. Stillhalten und die Sache aussitzen würde ich da machen. ;)

Aber Achtung: Wenn die sich sicher sind das die an dir etwas verdienen können, nämlich dann wenn du auch wirklich etwas gesaugt hast, dann wird ein Gerichtlicher Mahnbescheid nach einigen Mahnungen ins Haus flattern. Und erst dann muss du aktiv werden.

Anwälte die nicht mal ein korrektes Datum angeben können, können mir grad den Buckel runterrutschen. :D
 
sorry 22.04.

schreibe halt mit 40 grad fieber:mad:
 
Dann ist jetzt vielleicht nicht der richtige Zeitpunkt, um vorm PC zu sitzen..?

Bei sowas gibt es Fristen.. 2 Wochen um dir zu ueberlegen, was du nun machst oder vielmehr nicht machst, sind normal.. weshalb ich denken wuerde, dass du dir schon sehr gut erlauben kannst, erstmal gesund zu werden.

fu_mo
 
Das mit dem schmerzensgeld verstehe ich nicht. Du hast doch allesfalls die Urheberrechte gebrochen nicht mehr
 
ich verstehe den ganzen mist nicht! zum glück habe ich rechtschutz. frage mich nur was die sich erlauben, gerade in solchen zeiten. Und wenn schon, in 10 min in denen ich den mist nichtmal gesaugt habe da er nicht kam, KANN ich nicht upload gemacht haben oder???

Bulli Herbig sollte sich vielleicht auch mal was anderes überlegen der geldgeile sack.:mad:

sorry bin stocksauer, und die frist ist so kurz :(
 
Hallo??? ich habe nichts geladen!!!!!!!!!nichtmal runter nichtmal rauf
 
ps. ich hatte über bitcomet geladen, wenn dann... dachte das sei sicher :confused:


Tststs. Daß ihr die Sicherheit immer an einem Programm festmacht, oder wenn jemand wirbt mit "verschlüsselt". Ein Programm wie Bitcomet kann per Definition nicht sicher sein. Auch die Tatsache, daß man eine verschlüsselte Verbindung hat, ist per Definition nicht als sicher einzustufen. Man sollte immer folgendes hinterfragen:

  1. Ist der Autor des Programms vertrauenswürdig? Hat er Hintertüren eingebaut? Leitet er Benutzerdaten weiter? ...
  2. Ist mein Kommunikationspartner vertrauenswürdig? Leitet er Benutzerdaten weiter? ...
  3. Kann jemand Drittes die Daten mitlesen? Wird verschlüsselt? ...

Eine verschlüsselte Verbindung nutzt euch nämlich absolut gar nichts, wenn ihr direkt vom falschen Server die Sachen bezieht. Dann kann zwar ein Dritter die Daten nicht mitlesen, aber das braucht's in dem Fall auch nicht :D. Gleiches gilt beim Onlinebanking. Wenn ihr euer Paßwort auf den Hackerserver eintippt, dann ist die Verschlüsselung nutzlos.


@olm1995: Das mit dem Schmerzensgeld kam mir zuerst auch komisch vor, existiert aber wohl tatsächlich. Schmerzensgeld ? Wikipedia

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist danach grundsätzlich gegeben bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 823 BGB, sowie in den weiteren gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen (vor allem § 253 BGB, daneben beispielsweise vertane Urlaubszeit, § 651f BGB, Urheberrechtsverletzungen, § 97 Abs. 2 UrhG, oder wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, § 15 und § 21 AGG).


Linda
 
ja da stimme ich andreas zu, wenn du abgebrochen hast kann dir eigentlich nichts passieren, und wenn du nie was hochgeladen hast dan schon gar nicht!!!
aber hast du wirklich nichts up oder dowloaded?
 
Wenn du da 100%ig sicher bist, dann hast du auch nichts zu befürchten ;)

sonst kann dir hier keiner richtig helfen...


wie gesagt ich habe die datei nicht geladen! Eben habe ich auch festgestellt, sie haben mir eine komische IP genannt, die wir nie hatten. Es ist auch wohlbekannt das Tkom eine fixe IP verteilt

werde montag auf jeden fall wiederspruch einleiten, und am besten nicht einmal diese Unterlassungsfrist unterschreiben, da ich mich nicht verantwortlich fühle, zumindest nicht für sachen von diesem spieleanbieter. Grad habe ich gelesen dass die unterschreibung einne falle sein kann die nur ärger einbringt

@linda: darf man fragen von was für einem passwort du sprichst? :confused: mir ist nicht bekannt auf irgendeine hackerseite mein passwort angegeben zu haben, mich auch noch nie auf so einem bitdingsda registrieren lassen :confused:
 
Genau so würde ich das auch handhaben.

Wenn das alles stimmt was du hier so von dir gibst.

Aber Achtung: Wenn die sich sicher sind das die an dir etwas verdienen können, nämlich dann wenn du auch wirklich etwas gesaugt hast, dann wird ein Gerichtlicher Mahnbescheid nach einigen Mahnungen ins Haus flattern. Und erst dann muss du aktiv werden.

Anwälte die nicht mal ein korrektes Datum angeben können, können mir grad den Buckel runterrutschen. :D
 
ok habe gelernt :lol:

brief NICHT beantworten aus folgenden gründen:

IP falsch :D
Datum falsch:D
brief nicht per einschreiben :D

und eben erinnerte mich mein mann, zu der zeit waren wir sowieso im urlaub.:confused:

na bitte :lol:

sollte was vom gericht ins haus flattern, werden wir reagieren

trotzdem...der samstag war versaut :mad:

thema kann geschlossen werden, DANKE insbesonderen an einem meiner Beantworter der mir ganz nützliche links gegeben hat :thx::thx::thx::thx::thx:
 
@linda: darf man fragen von was für einem paßwort du sprichst? :confused:

Aber nur weil Du es bist ;). Mir ging's ums Onlinebanking und ums Phishing. Email in Deinem Postfach: "Wir haben unser System umgestellt, dies macht es erforderlich sich bei uns einzuloggen und ihr Konto freizuschalten mit einer gültigen PIN/TAN. Bitte verwenden Sie diesen Link: www.4711.xx/kontoverifizierung"

Hier ist Dein Kommunikationspartner nicht vertrauenswürdig. Du denkst, Du sprichst mit der Bank, in Wahrheit redest Du direkt mit den Hackern. Den Schutz alleine an die Tatsache festzumachen, daß Dein Browser eine verschlüsselte Verbindung anzeigt ist in dem Fall absolut falsch. Sobald Du eine PIN/TAN Kombination eigegeben hast, war's das, da ist Dein Konto binnen 5 sec. leergeräumt.


Zurück zum Thema:

@who93: Da wäre ich mir nicht so sicher. In vielen Gesetzen steht: "Der Versuch ist strafbar". Keine Ahnung, ob das für's Urheberrecht auch zutrifft. Die ganzen Paragraphen habe ich mir jetzt nicht durchgesehen.

@mammelchen: Seit wann ist wohlbekannt, daß die TCom fixe IPs verteilt? Der Großteil der IPs für Privatkunden wird dynamisch vergeben, es sei denn Du hast einen entsprechenden Anbieter / Tarif :confused:.


Linda
 
@Linda... ich spreche wegen der IP aus erfahrung, weil wir echt immer dieselbe haben. Wir hatten auch mal eine neue beantragt da ein hacker vor 3 Jahren auf unserem PC war und die hatte uns dann die telecom neu vergeben und gemeint sie wäre fix. Und sie ist es wirklich, zumindest die ersten 8 zahlen sind immer die gleichen ;-) fängt also mit 1919 an nicht mit 217 wie die anwälte es haben wollen, lach

ich sag nur einfach nach den anwälten googlen dann sieht man was für sauereien die treiben...
 
ich geh ma ganz stark davon aus das du keine fixe ip hast, und auch nicht das sie mit einer vierstelligen zahl beginnt.

aber du hast richtig gehandelt, nix unterschreiben (iss wie ein schuldgeständniss)


wünsche dir viel glück und erzähl wenn nochmal was kommt.




hast du was vergessen Mr.Slate ?! ^^
 
ne sie ist schon ziemlich fix. fängt immer mit 19.19. an (sorry in eile die punkte vergessen)

in diesem sinne, werd ich dann umstellen und mich melden wenn wieder was kommt :hy:

vielleicht noch eine kurze frage bevor ich umstelle:kann man eigentlich anonym surfen??? möchte keine bösen überraschungen mehr erleben :(
 
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