Welchen JOB am PC als Schüler???

Bei meiner Frau im Büro ist auch eine Schülerin, die Zeitweise am Firmen-HP rumbastelt und ihr Geld damit verdient.

Ich sehe hier keine Probleme.

Ich schon.

Der Vergleich hinkt.

Wenn ein Schüler auf werkvertraglicher Basis tätig wird, löst er (u.a.) in haftungsrechtlicher Hinsicht andere Folgen aus, wie als wenn er als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person tätig wird.

Darüber hinaus kann und muss er natürlich ne Rechnung schreiben. Er ist lediglich nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das aber hat nix mit der Rechnungsstellung (auch eines Kleingewerbetreibenden) zu tun. Wie bitte sonst sollte die Buchhaltung des den Auftrag vergebenden Unternehmens die Ausgaben verbuchen und steuerlich in Ansatz bringen?

So lange alles gut geht - ist alles cool ...

Aber die Risiken sind nicht unerheblich ... ich würde das nicht so einfach abtun ...
 

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