Welche Führerscheinklasse für Renault Master?

borusse

Well-known member
Welche Führerscheinklasse für Renault Master?

Also ich mache zur Zeit mein Zivildienst beim Bauhof und "muss" dort einen Renault Master (Pritsche) fahren. In den Papieren steht er als LKW mit offener Ladefläche allerdings mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5t.

So meine Frage ist nun welche Führerscheinklasse für dieses Auto benötigt wird. Ich hab die stinknormale Führerscheinklasse B.


Vielen Dank im Voraus!
 
Hier die Erklärung der Führerscheinklasse B


(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
 
Wann wurde das denn geändert? Mit meinem FS Klasse 3 darf ich auch noch bis 7,5 Tonnen fahren. Und FS Klasse B ist ja nix anderes.

Edit: Habe die Lösung gefunden. Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die genannten Kfz bzw. Anhänger bis 7,5 T fahren dürfen.
 
Hi.

Die Änderung erfolgte mit Einführung der neuen EU-Führerscheine:

Ab 1.1.99 gilt für die neu erworbene FS-Klasse "B" ein zul.G bis 3,5t.

Für Besiter alter FS (Klasse3), die ihre Pappe umschreiben lassen wollen, passiert folgendes:
Sie erhalten die neue Klasse:
B (Kfz. bis 3,5t und 8 Fahrgastplätze und Anhänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t1)

und zusätzlich:
BE (wie B, aber mit Anhänger über 750kg),

M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h)

L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge)

C1 (Kfz. bis 7,5t und 8 Fahrgastplätze mit Anhänger bis 750kg)

und C1E (wie C1, aber mit Anhänger über 750kg, Gesamtzuggewicht bis 12t).

Beim Bund hieß das schon 1989: BC7,5E => Affen-Fahrerschein, da er Dir privat nix nutzte

Gruß
Kreta

PS. Ich finde es gut, daß nicht jeder mit nem 7,5 Tonner durch die Lande gondeln darf, wenn er schon mit dem SUV, auf der BAB in Baustellen, seine Größe nicht einschätzen kann
 
@ Kreta: Man kann sich aber die 7,5t wieder mit eintragen lassen, das wissen die meisten nicht. Du musst es nur bei Umstellung auf den Eu Schein mit verlangen, kostet zwar extra, aber du kannst weiterhin 7,5t Lkw fahren.
 
Der C1(E)-Führerschein ist aber nur bis zum 50. Lebensjahr gültig. Danach wird er immer um 5 weitere Jahre verlängert, ärztliches Gutachten und Sehtest vorausgesetzt. Das war beim 3er so nicht der Fall.
Gilt bei Umschreibungen die Besitzsstandswahrung oder verliert man die 7,5t ggf. mit dem 50. Lebensjahr?


Linda
 
Nein. Die 7,5 Tonnen verlierst Du nicht mit dem 50. Wohl aber die Berechtigung ohne ärtztliche Untersuchung bestimmte Anhänger an den 7,5er zu hängen und zu fahren. Z.B. wenn das Ges-Gewicht dann über 12t liegt.

Hier mal ein Link vom BMVG Wohnmobile und Boote - Redirect

Beispiel/Zusammenfassung, alten 3er vorausgesetzt gilt:

bis zur Vollendung des 50. LJ: LKW bis 7,5t zGM plus Hänger mit max. 1,5-facher zGM des Zugfahrzeugs (d.h. Zug mit max. 18,75t zGM, Achszahl des Zuges egal)

ab 50. LJ ohne Antrag: LKW 7,5t zGM plus Hänger (zGM des Hängers kleiner oder gleich Leergewicht Zugmaschine, Zug max. 12t zGM, Achszahl egal) = C1E

Mit Antrag + Attest: keine Veränderung zum alten Stand, ärztl. Untersuchung muß alle 5 Jahre neu vorgelegt werden


Gruß
Kreta
 
Zur Frage von Linda:

Der Führerschein der Kl. 3 wird in die Klasse C1, C1E, B, BE, L, M, S umgeschrieben. Gegenüber dem Neuerwerber besteht das Privileg, dass keine Befristung erfolgt, also eine Gesundheitsprüfung ab 50 Jahre nicht notwendig ist. Dies missfällt der EU-Kommission, sie drängt darauf, dass in Deutschland auch für diese Gruppe die Gesundheitsprüfung eingeführt wird. Daher die weitere Entwicklung beobachten. Eine Verpflichtung zur Umschreibung besteht nicht, auch die Kl. 3 berechtigt zum Führen der 7,5 to Fahrzeuge.

Die Antwort von Kreta ist bezüglich der Anhänger nicht ganz richtig:
Die bisherige Kl. 3 berechtigt als "Achsenrecht", Fahrzeuge mit einem zGG von 7,5 t und einen einachsigen Anhänger zu führen. Dieser einachsige Anhänger konnte ein zGG von 11 t haben (höchstzulässige Achslast). Damit ergaben sich Kombinationsmöglichkeiten bis zu 18,5 t. Diese fallen beim neuen Führerscheinrecht unter die Klasse CE (vergleichbar mit der früheren Klasse 2).

Auf Antrag (also nicht automatisch) wurde / wird bei der Umschreibung der Kl. 3 die neue Klasse CE mit Beschränkung auf die bisher bei der Kl. 3 möglichen Fahrzeugkombinationen (einachsiger Anhänger - 18,5 t Gewicht) erteilt. Dies wird befristet (Alter 50 Jahre). Bei alten Führerscheine der Kl. 3 verfällt diese Kombinationsmöglichkeit ebenfalls mit 50 kraft Gesetz. Wer es behalten will muss ab 50 auf den neuen Führerschein umstellen.

Bei einer Umschreibung ohne diese beschränkte Kl. CE darf (auch wenn das Alter von 50 noch nicht erreicht ist) nicht mehr mit diesen über C1E hinausgehenden Kombinationen gefahren werden.

Die befristete Klasse CE muss/kann durch eine "Gesundheitsprüfung" jeweils verlängert werden.
Meist reicht aber, die für "Altbesitzer" unbefristete Kl. C1E aus. Wer fährt schon mit Anhängern von 10 bis 11 to.
 

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