Was mus ich machen, damit ich von ebay die ...

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Der_Daimon107

Was mus ich machen, damit ich von ebay die GEbühren einer Auktion zurückbekomme? Bitte beschreibt den Weg, vielen Dank

Bis Dende
 
ähmm, die Gebühren bekommst du nicht zurück, wenn du etwas verkaufst hast. Das ist doch der Sinn der Sache, dass Ebay daran was verdient.

lg disser2
 
Nein, man kann sich doch einigen und dann den Kauf rückgängig machen...oder etwa net?
 
Selbst wenn du die Auktion zurückziehst oder nicht verkaufst, bekommst se glaub nicht zurück. Wenn mal drin dann ist drin. Dafür berechnet ebay glaube ich auch die Gebühren!
 
ja to. Der Käufer hat gesagt das geht. Was soll ich jetzt machen?
 
Der Käufer muss eine Unstimmigkeit/Konflikt bei eBay melden ... z.B. wegen Nichtgefallen, keine Ware erhalten usw. o.ä. (evtl. kann der Verkäufer auch einen Konflikt melden bei eBay weil der Käufer nicht bezahlt hat)

Beides geht aber erst nach einer Frist (ich glaub so 30 Tage ab Kauf)

Wenn der Konflikt gemeldet wurde, dann wird jeweils der Gegenpart (Käufer oder Verkäufer) zur Darstellung seiner Sicht der Dinge befragt ...
Dann kann man bei Konfliktlösungen den Punkt anklicken, man hat sich darauf geeinigt, den Kauf nicht abzuschliessen und dann geht alles seinen Gang, eBay bucht die Gebühren zurück (müssen aber beide die Konfliktlösung bestätigen)

... so geht das ...
 
geht das bitt eetwas genauer? Wo muss da der Käufer genau draufklicken?
Kann ich das nicht machnen, dass muss der Käufer machen? Danke
 
Du gehst in mein eBay auf der Linken Seite auf den Menüpunkt:

Unstimmigkeiten online klären

dann gehst du rechts als Verkäufer auf:

nicht bezahlten Artikel melden

usw.

der Käufer kann das auch machen und dann eben links auf:

Probleme mit dem Angebot melden

usw.


ist doch alles nicht so schwer Mann
 
DAnke...dann bekomm ich die Gebühren zurück?
 
Für was gibt es in ebay die Hilfe-Funktion. :depp:

Das ist wie hier im Board auch schon immer gesagt, "Immer schön die Suchfunktion benutzen". :D

Der Käufer und Sie einigen sich einvernehmlich darauf, die Transaktion nicht durchzuführen.
In diesem Fall müssen Sie eBay melden, dass Sie sich einvernehmlich darauf geeinigt haben, dass der Kauf bzw. Verkauf nicht stattfinden soll.

Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit reagiert und die einvernehmliche Einigung bestätigt, erhalten Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision und der Käufer wird nicht verwarnt.

Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit nicht reagiert, können Sie den Vorgang schließen, um die Gutschrift der Verkaufsprovision zu erhalten. Der Käufer erhält dann keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.

Und das ganze geht hier:


http://rebulk.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CreateDispute
 
Die Gebühren werden gut geschrieben, Barzahlung gibt es nicht

Aber es funktioniert definitiv
 
ok...wie werden die gutgeschreiben? Hab damals duie Gebühren überiwesen. Hab jetzt die Mail bekommen mit folg. Inhalt:
Hallo daimon107,
Sie und Ihr Handelspartner haben uns mitgeteilt, dass die Unstimmigkeit wegen des Artikels ... einvernehmlich beigelegt wurde.

Sie wurden von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber ... in Bezug auf diesen Artikel entbunden.

Wird mir jetzt dieGebühr auf meine Konto zurückerstattet?
 
ja, aber halt nich sofort sondern wenn ebay wieder abrechnet
 
wann rechnen die wieder ab? Warum wenn ich auf Verkäuferkonto gehe..dann steht das die Sumem dran, die ich scho überiwesen habe? Warum ist sie da nich weg?
 
Also ich glaube, dass die Gebühren mit Deiner nächsten Auktion verrechnet werden. Eine Gutschrift auf Dein Konto gibts glaube ich nicht.
 
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