Phunsoldier
Well-known member
Natürlich darf man sich in Notlagen über die StVO und auch andere Gesetze hinwegsetzen. Jedoch muss dies auch angemessen passieren, sprich ich darf wenn ich mir irgendwas verstaucht habe nicht wie ein Irrer durch die Stadt rasen.
Ich finde gerade leider den entsprechenden Pragraphen nicht. Ein Kumpel von mir hat irgendeinen Judo Trainerschein gemacht und da waren ein paar Paragraphen, die er auswendig lernen musste. Unter anderem war da auch folgendes Beispiel: Zwei Leute (der eine mit, der andere ohne Führerschein) sind beim Grillen. Der eine (mit Führerschein) verletzt sich lebensgefährlich durch das Feuer und da beide kein Handy haben können sie keine Hilfe rufen. In diesem Fall darf der ohne Führerschein den Verletzten ins Krankenhaus fahren.
Phunny
Ich finde gerade leider den entsprechenden Pragraphen nicht. Ein Kumpel von mir hat irgendeinen Judo Trainerschein gemacht und da waren ein paar Paragraphen, die er auswendig lernen musste. Unter anderem war da auch folgendes Beispiel: Zwei Leute (der eine mit, der andere ohne Führerschein) sind beim Grillen. Der eine (mit Führerschein) verletzt sich lebensgefährlich durch das Feuer und da beide kein Handy haben können sie keine Hilfe rufen. In diesem Fall darf der ohne Führerschein den Verletzten ins Krankenhaus fahren.
Phunny