wann darf man sich über StVo hinwegsetzten?

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Natürlich darf man sich in Notlagen über die StVO und auch andere Gesetze hinwegsetzen. Jedoch muss dies auch angemessen passieren, sprich ich darf wenn ich mir irgendwas verstaucht habe nicht wie ein Irrer durch die Stadt rasen.
Ich finde gerade leider den entsprechenden Pragraphen nicht. Ein Kumpel von mir hat irgendeinen Judo Trainerschein gemacht und da waren ein paar Paragraphen, die er auswendig lernen musste. Unter anderem war da auch folgendes Beispiel: Zwei Leute (der eine mit, der andere ohne Führerschein) sind beim Grillen. Der eine (mit Führerschein) verletzt sich lebensgefährlich durch das Feuer und da beide kein Handy haben können sie keine Hilfe rufen. In diesem Fall darf der ohne Führerschein den Verletzten ins Krankenhaus fahren.

Phunny
 
Sowas lernt man bei Judo- Trainerschein?
Es ist in dem Fall zwar menschlich nachvollziehbar, wenn er ihn fährt, trotzdem bekommt er Ärger, wenn er erwischt wird, oder Gott bewahre, wenn etwas auf dieser Fahrt passiert!

Die Geschädigten rennen ewig ihrem Geld hinterher, weil der Unfallverursacher unrechtmäßig das KFZ geführt hat. Wenn sie dann doch endlich Geld von der Versicherung sehen, holt die sich das vom Verursacher zurück. Das sind dann oftmals Summen, die einen Menschen schnell man in die private Verbraucherinsolvenz treiben können.
 
Naja, wenn man mal an rote Ampeln denkt:

Ich habe mal gehört (nachdem ich es gesehen habe und fragte, ob die alle bekloppt sind), dass man in ner Kolonne (ist ja gerne mal bei Hochzeiten der Fall) über Rot fahren darf, also nicht alle, nur die letzten die nicht mehr rüber kamen.

Ob das stimmt, weiss ich allerdings nicht, aber die Person, die ich fragte, war sich da sehr sicher. Übernehme aber keine Garantie dafür.
 
Ich habe mal gehört (nachdem ich es gesehen habe und fragte, ob die alle bekloppt sind), dass man in ner Kolonne (ist ja gerne mal bei Hochzeiten der Fall) über Rot fahren darf, also nicht alle, nur die letzten die nicht mehr rüber kamen.
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In einer Kolonne darf nur dann bei Rot weiter gefahren werden, wenn es sich um einen geschlossenen Verband handelt. Hierbei sind das 1. und letzte Fahrzeug mit blauem Blinklicht erkenntlich zu machen. Alle anderen fahrzeuge sind mit Fahnen zu kennzeichnen, Blaulicht wenn vorhanden.
Weiterhin muss das 1. fahrzeug bei Grün in die Kreuzung eingefahren sein. Zumindest war das damals bei meiner BW- Fahrschule so.
 
Hi,

diese Regelung für einen Verband gibt es aber nur für Streitkräfte, Polizei etc.
Nicht dass irgendeiner auf die Idee kommt, wenn er mit ein paar Kumpels in der Gruppe unterwegs ist, dass er bei Rot über die Ampel fahren darf. :löl:

Außerdem muss der gesamte Verband durch Kennzeichnung und Einheitlichkeit eindeutig als Verband zu erkennen sein. Weiterhin müssen alle Fahrzeuge mit gleicher Geschwindigkeit, Abstand, etc. fahren.

Ansonsten darf / muss man sich sogar über die STVO hinwegsetzen, wenn es einen entsprechenden Grund dafür gibt.
Rote Ampeln die nicht grün werden, darf man nach der dritten Grün-Phase des Gegenverkehrs unter besonderer Vorsicht überfahren.
Fahrzeugen mit Sonderzeichen muss man den Weg frei machen, und dabei darf man natürlich auch rote Ampeln überfahren.

Ansonsten ist halt alles immer Ermessensache des Richters.
Wenn ich einen Beifahrer habe, der im Sterben liegt, wird kein Richter der Welt mir ne Geldbuße wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparken vor dem Krankenhaus aufdrücken.
Wenn ich aber innerorts mit 100 über ne rote Ampel knalle, dann gefährde ich damit Leben, was durch nichts zu rechtfertigen ist.
Man sollte also immer mit Verstand an die Sache gehen.

Feuerwehrleute die mit Ihrem Privat-PKW zur Zentrale fahren haben keinerlei Sonderrechte. Klar sind da einige Ordnungsämter kulant, aber kommt es zu einem Unfall, gibt es Null Ausnahmen. Im Gegenteil, es gab schon Feuerwehrleute, die sich mit Sonderrechten herausreden wollten. Wurde dann wegen Vorsatz noch härter bestraft.
 
Hi,

Feuerwehrleute die mit Ihrem Privat-PKW zur Zentrale fahren haben keinerlei Sonderrechte. Klar sind da einige Ordnungsämter kulant, aber kommt es zu einem Unfall, gibt es Null Ausnahmen. .

Ich blase ja nicht mit 200 durch das Wohngebiet. Es hängt halt von den Umständen ab. Bei uns hier wird ausserorts schon ab 10 kmh geblitzt innerorts 7 kmh. Dabei gibt es aber Unterschiede städtische Blitzer nehmen die oberen Werte und die Polizei folgende 15/ 10.
Ausserdem ist es kein Jagdschein für "Rote Ampeln" oder ähnliches. Die Strafe darf nicht punktewürdig sein, also max. 20 kmh ausserhalb und innerhalb der Stadt 15kmh.
 
...wenn z.b. die Gesundheit eines Menschen aufen Spiel steh
Einsatz hast (mit deinem eigenen pkw hinfährst) Feuerwehr,Polizist....


Ohne Sondersignal wird Dich keiner für voll nehmen.
Ich kenn jemanden der ist bei der Freiwilligen Feuerwehr und hat sich mit seinem Privatfahrzeug genau so an die Regeln zu halten wie jeder andere normale Fahrzeugführer passiert dabei was sagen wir mal du nimmst jemanden die Vorfahrt oder übersiehst in der eile ein Kind dann wird das teuer.

mfg Neomadra
 
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