VORSICHT !Rapidshare gibt ab sofort Daten der Benutzer heraus

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manly

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ACHTUNG !!!!!

Bislang galt der bekannte One-Click-Hoster Rapidshare als ein Geheimtipp für sicheres Austauschen von urheberrechtlich geschütztem Material. Jetzt müssen sich aber alle Filesharer gefasst machen, dann mit der Sicherheit der persönlichen Daten wird bald Schluss sein. Wie nun bekannt wurde, muss Rapidshare auf Grundlage des Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes unter bestimmten Umständen die IP-Adresse der Nutzer seines Angebots nennen. Auch alle Provider müssen dem Gesetz zufolge ihre Kunden anhand der IP identifizieren. Was kann das für Konsequenzen haben? Sehr häufig wurde eine teure Abmahnung genannt, bei besonders häufigen Downloads kann es aber auch zu Hausdruchsuchungen kommen.

Die Anwaltskanzlei Rasch versendete vor kurzem eine Abmahnung im Auftrag der vier großen Musiklabels EMI, Universal, Sony und Warner. Das nette Schreiben der Kanzlei ging an eine Person, der momentan vorgewurfen wurde, Titel der Top 100 aus den deutschen Charts bei Rapidshare hochgeladen zu haben. Anschließend sollen die Links anderen über Foren zugänglich gemacht wurden sein. “Wir haben daraufhin namens und in Vollmacht unserer Mandanten die Firma Rapidshare AG, die 1&1 Internet AG und die Firma Deutsche Telekom AG auf Auskunft gemäß § 101 UrhG in Anspruch genommen.”, so erklärte man zum juristischen Vorgehen.

Wie kann Rapidshare eigentlich die IP-Adressen verfolgen? Das ist eigentlich ganz einfach. Mit jeder hoch- oder heruntergeladenen Datei wird die IP-Adresse in einem sogenannten Log gespeichert. Dieser Log bleibt dann für lange Zeit, genaue Angaben habe ich leider nicht zur Verfügung, gespeichert. Bisher werden eigentlich nur die Uploader hart bestraft und zivilrechtlich verfolgt, trotzdem sollte man allgemein keine illegalen oder urheberrechtlich geschützten Materialien downloaden. Laut verschiedenen Internetseiten soll das bloße Downloaden noch nicht so kritisch sein, allerdings werden viele Filesharer durch das Publizieren von Links gefasst.
 
Tja wenn die Politik genug druck macht dann werden sie alle schwach!
Es wird neue wege geben und rapidshare wird verschwinden!
 
Rapidshare am Ende?
Uploader in Gefahr!
Vor wenigen Tage sorgte ein Artikel bezüglich einer Hausdurchsuchung eines Rapidshare-Uploaders für erheblichen Wirbel. Der Fall des Uploaders eines Metallica-Albums gibt Rückschlüsse auf Zusammenhänge, die wirklich sehr besorgniserregend sind.

MSX aus der gulli:Redaktion berichtete vor wenigen Tagen über eine Hausdurchsuchung bei einer Privatperson. Diese hatte bei Rapidshare das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Verkaufsbeginn hochgeladen. Downloadlinks zum entsprechenden Werk stellte er nach eigenen Aussagen vermutlich in diversen Foren und Boards ein.


Der springende Punkt an der Hausdurchsuchung ist jedoch die Frage, wie die Staatsanwaltschaft an die tatsächliche Adresse des Uploaders kommen konnte. Dazu hätten sie ja Kenntnis von seiner IP-Adresse haben müssen, die wiederum nur Rapidshare kennen konnte. Das Unternehmen gibt aber seit Jahren an, zu keinem Zeitpunkt die IP-Adressen ihrer Kunden auszuhändigen. Die Sache ist sehr heiß, denn stimmen die internen Statistiken, so hagelte es über 580 Kommentare und diese Diskussion wurde über 250.000 Mal von den Besuchern des gulli:Boards auf ihren Inhalt hin überprüft.

Manche Teilnehmer warfen uns vor, es würde sich lediglich um gefälschte Dokumente handeln. Die Staatsanwaltschaft müsse anderweitig an die Daten gelangt sein. Selbst wir hielten es zunächst für unwahrscheinlich und vermuteten, dass man ein Board (Forum) hochgenommen hat, in welchem der Betroffene die Links gepostet hatte. Von dort hatte man dann seine IP-Adresse erhalten, die geschätzte Zahl der Downloads übertrug man durch einen Bedank-o-Mat. Die These wurde aber vom Betroffenen selbst zerstört, der sich äußerte, dass die Zeitangaben im Hausdurchsuchungsbeschluss mit dem Zeitpunkt der Uploads bei Rapidshare übereinstimmen. Uns wurde auch von anderer Stelle eine Supportmail von Rapidshare zugestellt. In der uns vorliegenden E-Mail heißt es, dass man nach Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet sei, die IP-Adresse herauszugeben, sofern man noch über diese verfügen würde.

Paragraph 101. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch, der erst am 01.09.2008 in Kraft getreten ist. Die ermittelten Daten des Uploaders vom Metallica-Album stammten vom 09.09.2008 - also lediglich acht Tage nach Inkrafttreten des vermeintlich "zahnlosen Tigers".

Die Sache ist hochgradig akut: Beim Forum 123.recht.de wurde der betroffene Diskussions-Thread kurzerhand gelöscht. Die Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses ergab im Gegensatz dazu keine Hinweise über den Verlauf der Angelegenheit. Dennoch erhärtete sich relativ rasch eine Vermutung, wie das Ganze aller Wahrscheinlichkeit nach abgelaufen ist.

Die bislang unbestätigte Theorie: Der Rechteinhaber oder sein Anwalt hat den Download-Link in einem Board (Forum) entdeckt. Er notierte ihn und trat mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an den Dienstleister Rapidshare heran. Mithilfe des vom Richter abgesegneten Beschlusses händigte der Filehoster daraufhin vermutlich die IP-Adresse sowie sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Daten aus. Rapidshare tritt dabei keine "Schuld", der One-Click-Hoster ist juristisch dazu verpflichtet so zu handeln.

Mit der IP-Adresse im Schlepptau ging es offensichtlich weiter zum Internet-Provider, der nun in Verbindung mit eben diesem Auskunftsanspruch den Anschlussinhaber mitteilen muss - und dies auch noch konnte. Wie viel Zeit dazwischen vergangen ist, lässt sich schwerlich feststellen, wahrscheinlich waren es jedoch weniger als drei (!) Tage, wenn man sich am Hausdurchsuchungsbeschluss des betroffenen Users orientiert. Ein zeitlicher Rahmen, den die Strafermittlungsbehörden niemals realisieren könnten, allein aus personellen Gründen. Solche Probleme haben die Plattenfirmen mit ihren finanziellen Mitteln nicht.

Bereits am 09.09.2008 war klar, dass über den Anschluss des Betroffenen die urheberrechtlich geschützten Werke hochgeladen wurden - und auch wie oft diese heruntergeladen wurden. Dennoch dauerte es mehrere Monate, ehe es zur Hausdurchsuchung kam. Vermutlich wurde nachträglich Strafanzeige gestellt und den Ermittlungsbehörden die ermittelte Anschrift mitgeteilt. Für den Rechteinhaber (Plattenfirma/Label etc.) ist eine Hausdurchsuchung der absolute Bonus, bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit greifbare Beweise sichergestellt werden können.

Diese wie auch letzte Woche haben wir versucht, Kontakt mit den großen Verbänden aufzunehmen und sie zu befragen, ob sie tatsächlich den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch benutzt haben, um an die Daten des Uploaders zu gelangen. Bis auf die in allen Aspekten unbeteiligte GVU wurde bislang von keiner Seite ein Kommentar abgegeben. Die GVU betreibt aber keine Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht bei Filehostern.

Auch Rapidshare haben wir letzte Woche mehrfach per E-Mail mit einer entsprechenden Anfrage konsultiert. Doch auch der Filehoster hüllt sich uns gegenüber in absolutes Schweigen. Könnte es sein, dass wir die richtigen Schlüsse gezogen haben? Falls ja, dürfte dies eine mittelgroße Katastrophe darstellen.

Jeder Rechteinhaber könnte im Rahmen des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an Rapidshare herantreten und sich zwangsweise sämtliche relevanten Daten aushändigen lassen. Weil der Filehoster jeden einzelnen Downloader zählt, ist für die Labels die Kalkulation der entstandenen Schäden schnell erledigt.

Sollten sich unsere schlimmsten Ahnungen bewahrheiten und die Rechteinhaber konsequent alle Uploader gänzlich neuer bzw. unveröffentlichter Werke straf- wie auch zivilrechtlich verfolgen, so könnte man auf Dauer versuchen, den Filehoster komplett auszutrocknen. Denn wo keine interessanten Uploads getätigt werden können, gehen automatisch auch die Downloads zurück. Auf Dauer könnte im Worst Case die Attraktivität des Filehosters enorm unter diesen Maßnahmen leiden. Und genau das ist es ja, was die Rechteinhaber erreichen wollen - alle illegalen Sümpfe austrocknen und die Raubmordkopierer soweit es geht von ihrem Treiben abhalten.

Wie auch immer: Wir bleiben am Ball, stellen weitere Nachforschungen an, um die Ergebnisse unverzüglich bekannt geben zu können.

(Firebird77 & Ghandy)

Quelle :gulli board
 
Illegales Filesharing
Schweiz bald kein Piratenparadies mehr
von Henning Steier
topelement.jpg


Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden demnächst verschickt.


Viele Nutzer haben grosse Dateien, die Sie gern verbreiten möchten. Da für E-Mail-Anhänge in der Regel Grössenbeschränkungen gelten, werden so genannte One-Click-Hoster wie RapidShare immer beliebter. Auf deren Seiten lädt man die Dateien hoch. Anschliessend erhält man einen Link. Nur wer diesen kennt, kann den Download starten. Dazu muss man sich nicht anmelden.

In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten
Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Auch wer zahlt, wird enttarnt

Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Die Seite gulli.com hat nun berichtet, dass ein deutscher RapidShare-Nutzer eine Geldbusse von mehreren Tausend Euro zahlen musste. Er soll urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und anschliessend eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten haben.

Auch in der Schweiz wird es ungemütlich

Wie 20 Minuten Online erfuhr, müssen RapidShare-Piraten auch hierzulande bald damit rechnen, dass bei ihnen die Polizei klingelt. «Wir sind gerade dabei, die ersten Verfahren gegen RapidShare-User einzuleiten, die über den Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte im Web angeboten haben», sagt Wilfried Haferland vom Schweizer Ableger der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) gegenüber 20 Minuten Online. Zwar habe der Schweizer Verband der Musikindustrie bislang aktiv keine IP-Adressen von RapidShare.com angefordert, schliesse dies aber für die Zukunft nicht aus. «Zum Glück ist unser Verband global aktiv», sagt Haferland. Man habe die Adressen von anderen IFPI-Landesverbänden erhalten, in deren Ländern RapidShare auf Grund der Gesetzgebung kooperieren musste. «Natürlich können wir wegen der gesetzlichen Grundlage in der Schweiz nur gegen Uploader geschützter Dateien vorgehen», so Haferland weiter, «denn der reine Download ist hierzulande nicht ohne Weiteres zu belangen.»

Vor vier Monaten hatte Beat Högger, Vize-Chef der IFPI Schweiz, im Interview mit 20 Minuten Online angekündigt, gemeinsam mit den Internetprovidern gegen Musikpiraten vorgehen zu wollen. Wer wiederholt Urheberrechte missachte, dem solle der Webzugang gesperrt werden können, so Högger. Passiert ist bislang nichts dergleichen. In Frankreich scheiterte eine entsprechende Gesetzesinitiative Anfang des Monats. Sie hatte die Schaffung einer Behörde vorgesehen, welche hartnäckige Raubkopierer mit einer Netzsperre von bis zu einem Jahr hätte belegen können.

600 Stellen gestrichen

Der Schaden, den die Schweizer Musikindustrie allein durch Online-Piraterie erleidet, liegt laut IFPI bei mehr als 25 Millionen Franken pro Jahr. In den vergangenen sechs Jahren sind hierzulande über 600 Arbeitsplätze in der Musikbranche verloren gegangen. Der Schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) zufolge verliert die Filmindustrie hierzulande wegen illegalen Filesharings jährlich etwa 90 Millionen Franken.
 
darf man anmerken, dass RS jetzt in den loggs sogar die letzten 3 Ziffern der IP löscht?;)
 
Schwachsinn, die werden lediglich zensiert damit sie ein anderer der sich bei dir einloggt nicht sieht. Gespeichert werden sie natürlich unzensiert.
 
looooool
die letzten 3 ziffern der IP werden gelöscht ? hehe hätte
ja dann keinen Sinn die überhaupt zu speichern :)
 
ich verfolge diese Sache schon eine Weile und würde dazu gerne mal gerne eine etwas "dumme" Frage stellen.
Wenn die IP Adresse von Free Usern nur ca 20 Min gespeichert bleibt, ist es dann für mich dann nicht besser, nur als Free User Downloads zu holen?

Und noch ne dumme Frage: Wenn die IP nur 20 Min gespeichert bleibt, wie ist es dann, wenn ich nur nachts lade????????

Ich weiß, das müssen für euch dämliche Fragen sein, aber mir geht das schon ne Weile durch den Kopf
Könnt ihr mich mal schlauer machen :D
Grüßle von der gagi
 
Wenn die IP Adresse von Free Usern nur ca 20 Min gespeichert bleibt, ist es dann für mich dann nicht besser, nur als Free User Downloads zu holen?

Natürlich, das war schon immer so und wird auch immer so bleiben. Ähnlich wird es auch bei allen anderen OCHs gehandhabt werden.

Und noch ne dumme Frage: Wenn die IP nur 20 Min gespeichert bleibt, wie ist es dann, wenn ich nur nachts lade????????

Ok da bin ich jetzt überfordert. Was haben denn 20 Minuten mit nachts zu tun?
 
Ok da bin ich jetzt überfordert. Was haben denn 20 Minuten mit nachts zu tun?
na ganz einfach.
ich lade nachts um 1h und Polizei steht um 7h bei RS auf der Matte, dann ist meine IP nimmer da :D
oder hab ich nun nen Denkfehler:confused:
 
Denkfehler insofern als das sich Polizisten nicht nach dem gemütlichen Frühstück aufmachen zu einer kleinen Hausdurchsuchung bei Rapidshare. Sollte sowas jemals passieren dann wohl eher in der Nacht als tagsüber.
 
moin,

also ich mach mir ja auch meine Gedanken und bin kurz davor alles zu löschen.

auf der anderen Seite, wenn alle Ups schön mit passwort gesichert sind und nichtsahnende Namen haben, wie soll dann ein verdacht auf Illegale inhalte entstehen, bzw. wie soll es dann geprüft werden ?

wenn ich natürlich meinen Metalica Upload mit Metalica bennen... ann brauch ich mich nicht zu wundern.

Eure meinung....

mfg Accuface
 
Ist ganz egal wie die Dateien heißen und ob die PW gesichert sind, RS wird niemals die Platten durchsuchen und mit BruteForce oder neer Passwortliste die Files entpacken und dich anzeigen. Das ist auch nicht strafbar Musik zu uppen.

Illegal ist wenn du die Files hier postest, dann kommen die Leute von der GVU und löschen deine Files, fertig.
Außerdem wenn die Files schon älter sind ists eh egal da die Provier die IPs in der Regel max. 2 Wochen speichern, die Vorratsdatenspeicherung darf nicht für Urheberrechtsprobleme verwendet werden und daher verfällt das meiste nach 2 Wochen eh.
 
Das ist auch nicht strafbar Musik zu uppen.

wenn sie urheberrechtlich geschützt ist.... schon

Illegal ist wenn du die Files hier postest,

mach ich ja nicht. Ich biete lediglich was an... wer, wann, was verlangt und bekommt, sieht niemand.

wie es heisst und wo es geuppt ist, weiß auch niemand.

wie mein acc bei FH's heisst, weiß auch nur ich.

frag ich mich nun wie die herren rechtsanwälte, ohne direkt mich zu fragen und um den link zu bitten, wissen wollen, wo meine sachen liegen, wie sie heissen, und was sich hinter den Psydonamen verbirgt.

mfg Accuface
 
Gar nicht, angenommen du hättest das Metallica Album geupt.
Die gehen vor gericht wegen §101 der in den seltesten Fällen gilt und holen sich dem Beschluss, RS muss dann die IP rausrücken dann gehen sie zum Provider und holen deine Anschrift ;)

Musik uppen ist erlaubt, in der Regel ahben Musik CDs doch nichtmal nen Kopierschutz bzw wenn du mp3s kaufst darfst die auf RS uppen ja.
RS ist nicht illegal... die sind nen Online Filehoster die Space anbieten, da kannst alles drauf uppen du darfst ja deine private Musiksammlung, Bildersammlung und was weiß ich für Zeugs drauf uppen, das ist ja der sinn von filehostern im eigentlichen sinne.
Illegal wirds dann wenn du die Links weiterreichst an fremde Leute z.b. in WarezBoards postest usw. dann machst du dich aufgrund des Verteilens strafbar, das du ne Anzeige kriegst ist zu 99% ausgeschlossen außer du upst die neueste Musik die gerade heute erst erschien oder in paar Tagen erscheint ;)
 
na ok.

noch mal zum verständniss, da ich werder polizist, rechts, noch Staatsanwalt bin.

um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen, brauchen die Beweise das ICH Musik, progs, spiele... was auch immer Illegal verteilt habe, Richtig ?

Die IP bekommen die von RS laut § 101. ..... auch gut, NUR.... woher wissen die was sich hinter welchen Dateinamen verbirgt ? hier im Board müssen anfragen gestellt werden. wer hat soviel zeit bei jedem nachzufragen um zu wissen was sich hinter welchen dateien verbirgt ?

Die Staatsanwaltschaft wird ja nicht auf vermutung nen Durchsuchungsbefehl stattgeben.

oder wird vom Board die IP rausgerückt. laut § 101 müssen die Betreiber das auf anfrage. ( wenn IPs geloggt werden, das weiß ich nicht )

mfg Accu
 
um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen, brauchen die Beweise das ICH Musik, progs, spiele... was auch immer Illegal verteilt habe, Richtig ?

Richtig

Die IP bekommen die von RS laut § 101. ..... auch gut

Bringt aber nur etwas , denn du mit deiner IP die Daten hochgeladen hast .
Im Netz gibt es tausendte anonyme Proxys die die IP nur ein Tag speichern .

NUR.... woher wissen die was sich hinter welchen Dateinamen verbirgt ?

Wissen sie ja nicht unbedingt (Verdachtsanzeige) . kann aber später kontrolliert werden oder sie bekommen die links zugespielt .
hier im Board müssen anfragen gestellt werden. wer hat soviel zeit bei jedem nachzufragen um zu wissen was sich hinter welchen dateien verbirgt ?

du glaubst gar nicht wieviel zeit diese leute haben .

Die Staatsanwaltschaft wird ja nicht auf vermutung nen Durchsuchungsbefehl stattgeben.

Die Staatsanwaltschaft sowieso nicht . Das kann nur ein Richter ausstellen . da muss schon etwas manifestes vorliegen .

oder wird vom Board die IP rausgerückt. laut § 101 müssen die Betreiber das auf anfrage. ( wenn IPs geloggt werden, das weiß ich nicht )
glaub ich auch nicht . Gerichtsstand müsste Tonga für diese Board sein und die haben damit nicht viel am Hut .

mfg
tekkno
 
Quelle: http://www.freesoft-board.to/f434/sicherheit-fuer-down-und-upload-411760.html

Ich hoffe das geht jetzt nicht zu weit Offtopic aber meine Frage geht da Richtung Freesoft-Board ...
wenn ich jemanden per PN meine Rapidsharelinks schicke, ist derjenige in der Lage herraus zu finden wer ich bin (in Bezug auf meine IP Adresse)?
bei uns kann keiner deine ip einsehen
und wir stehen auch nicht in der pflicht ip´s zu logen oder irgendwelche daten an dritte raus zu geben.

es gibt hier user gegen die schon ermittelt wurde und die live mitbekommen haben wie wir sowas handhaben (mehr will ich dazu garnicht sagen, ausser, dass diese user heute noch immer bei uns sind ;) )

mfg


:rolleyes:


;)


Gruss, NeHe
 
@Accuface,
ja sie müssten dich anfragen nach nem up, dann gibst ihnen die Links und sie leiten die Herausgabe der IP ein, so würde es theoretisch ablaufen.

Da aber deine UPs vor allem auf so nem "mikrigen" Board keine hohe Bedeutung und finanziellen Schaden haben ists eh total egal.
Würdest du auf ner Mainwarezseite uppen mit täglich 100.000 Besuchern das sind agnz andere Maßstäbe, da hast als Upper bei nem neuen Musikalbum in nem Tag wenn du das neueste upst gleich 300 Downloads beinaner wenn nicht mehr und so ists nen ganz anderes Verhältnis als die 10 oder 50 Downloads hier bissl im FSB.

Drum kann ichs peröslnich auch nicht nachvollziehen warum sich hier im FSB bei solch ner "Methode" so Angst machen... ich glaube das NIEMALS ein Ermittler hier im FSB hockt und sich die Arbeit antut und da jeden Upload anfragt um dann 10 Files zu löschen, die eh finanziell keine Sau interessieren.

Schaden und interessant sind die Mainstreamwarezseiten wo einfach verhältnismäßig extrem viele Downloads sind.
 
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