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v6ph1
Weiterlesen auf heise.deheise.de schrieb:Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt.
Und wieder eine Überwachungsmaßnahme auf Eis gelegt.
Schade, dass in letzter Zeit so häufig das Verfassungsgericht eingreifen muss.
mfg
v6ph1
EDIT: Ich war etwas eher, daher habe ich die beiden Threads mal zusammengefügt.