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Urteil: eBay-Kunde darf Ware auch beim Verkäufer abholen
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Wenn einem Nutzer des Internet-Auktionshauses eBay die Versandkosten für die ersteigerte Ware zu hoch erscheinen, darf er die Ware einem Gerichtsurteil zufolge beim Verkäufer abholen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Koblenz hervor. Das Abholen vor Ort ist dem Richterspruch zufolge nur dann nicht zulässig, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde (Az.: 151 C 624/06). (...)
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