Urteil: eBay-Kunde darf Ware auch beim Verkäufer abholen

smallwood

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Urteil: eBay-Kunde darf Ware auch beim Verkäufer abholen

Wenn einem Nutzer des Internet-Auktionshauses eBay die Versandkosten für die ersteigerte Ware zu hoch erscheinen, darf er die Ware einem Gerichtsurteil zufolge beim Verkäufer abholen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Koblenz hervor. Das Abholen vor Ort ist dem Richterspruch zufolge nur dann nicht zulässig, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde (Az.: 151 C 624/06). (...)

weiter im Original auf heise.de

Gruß,
smallwood
 
Hmm, was soll da jetzt genau "vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen" bedeuten?? Recht ein kleiner Nebensatz in der Artikelbeschreibung?!?!
 
Teufel schrieb:
Hmm, was soll da jetzt genau "vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen" bedeuten?? Recht ein kleiner Nebensatz in der Artikelbeschreibung?!?!

Korrekt, da wir in Dtl. "noch" Vertragsfreiheit haben.
Aber vielleicht kommt irgend ein Verbraucherschützer oder die EU und führt ein "Gesetz zur Regelung des Warenversands zwischen Verbraucher und Unternehmer bei Ferabsatzverträgen" ein.:wink:
 
Lässt sich das dann auch auf Internet-Shops anwenden. Naja, manche sind ja ausdrücklich kein Abholshop.
 
Es gibt Dinge, über die man sich echt nicht vor Gericht streiten muss. Wenn die Versandkosten zu hoch sind, biete ich einfach nicht mit.
Das ist wesentlich einfacher und spart eine Menge Kosten und Ärger.

Warum machen Leute dann sowas trotzdem und überlasten danach die Gerichte mit solchen Prozessen?
 
"Versandkosen: siehe Artikelbeschriebung oder fragen Sie den Verkäufer" aber dort steht dann oft nichts...
danach kann man sich schlecht aufregen, wenn der NACH der Auktion plötzlich 30 Euro für den Versand haben will. Aufregen nicht, aber: ab jetzt selbst abholen, hehe...
 

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