Urheberrechtsverstoß: Der Anschlussinhaber haftet!

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Urheberrechtsverstoß: Der Anschlussinhaber haftet!

Wie mittlerweile mehrere Gerichte unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg & Köln bestätigt haben, sind die Inhaber eines Telefonanschlusses haftbar für Verstöße gegen das Urheberrecht, die über die eigene Leitung ausgeübt werden. Diese Urteile betreffen vor allem die Leute, die sich den Internet-Zugang z.B mit dem eigenen Nachbarn oder einer Wohngemeinschaft teilen. Seit dem Jahr [...]

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Das müsste man mal den vielen Leuten erzählen, die ihr WLan offen wie ein Scheunentor haben....
 
Ich würde mal sagen, dass derzeit in Deutschland mindestens 30% aller WLAN's keine Verschlüsselung drinnen haben also ob das die richtige Lösung ist?! Die wollen einfach abkassieren.
 
11ukaNetwok schrieb:
Ich würde mal sagen, dass derzeit in Deutschland mindestens 30% aller WLAN's keine Verschlüsselung drinnen haben also ob das die richtige Lösung ist?! Die wollen einfach abkassieren.

Glaube sogar noch mehr! Wenn du mal durch Frankfurt oder andere große stadt mit nem Laptop und ner antenner fährst dann bekommste wirklich viel möglichkeit und auswahl! Ich glaube auch das sie einfach nur Geld machen wollen!
 
ich denke auch dass die nur geld machen wollen....denke aber auch das sowas micht lange zu halten sein wird...viele wissen ja noch nicht mal das sie ihr wlan verschlüssen müssen....nur das ganze problem bei der sache ist ja das unwissenheit nicht vor dem gesetz schützt..ich finde es trotzdem nicht gerecht
 
Mir ist der Artikel zum ersten Mal auf der IFPI-Seite untergekommen......

Bis heute fehlt im kompletten Netz jegliche Quellenangabe. Die einzigen "möglichen" Quellen, welche ich finden konnte, betreffen FTP-Server.

Da es auch Fachanwälte (und dort findet man die meisten Urteile zumindest erwähnt) nirgends schreiben und es keine Veröffentlichungen irgendeiner Art gibt (keine Az und auch sonst nichts; von keinem LG), obwohl die "Störerhaftung" um die es hier geht sehr wohl weitreichende Konsequenzen hat.......... halte ich persönlich diese Angaben wenn nicht für unwahr so doch für äusserst zweifelhaft in dieser allgemeinen Form ausgesprochen.

Die Störerhaftung gilt im übrigen nur, wenn man seiner Sorgfaltspflicht im vertretbaren Masse nicht nachkommt........und da bezweifle ich durchaus, das man über alle an ein Netzwerk angeschlossene Rechner kontrollieren muss (das können die meisten gar nicht.....schon vom Verständnis her).

hxxp://www.ifpi.de/news/news-716.htm
 

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