Urheberrecht für Filesharer

  • Ersteller Ersteller netzwelt
  • Erstellt am Erstellt am
AW: Urheberrecht für Filesharer

Vereinfacht: Download erlaubt - Upload verboten

Zusammengefasst kann man zum Download in Filesharing-Netzen sagen: Der Download von urheberrechtlich geschützten Dateien aus P2P-Netzen ist erlaubt, solange die kopierte (heruntergeladene) Datei nur privat und nicht kommerziell genutzt wird. Verboten ist hingegen das Herunterladen von Dateien, die offensichtlich illegal hergestellt wurden. Darunter fallen zum Beispiel aktuelle Kinofilme, die mit einem Camcorder im Kino abgefilmt wurden.

Die Speicherung der Dateien innerhalb der File-Sharing-Ordner sowie das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien bei Kazaa und Co. ist rechtlich nicht erlaubt, da dies nicht mehr unter eine private Nutzung fällt. Die Dateien werden mit der Bereitstellung in einer Tauschbörse für jedermann zugänglich gemacht, was laut dem Urheberrecht nicht erlaubt ist.

auf gut deutsch klingt das so als wenn man mit einem leecher mod mit disabled upload besser dran ist. denn selbst wenn einer von den industrien im netzwerk unterwegs ist, er wird nichts ziehen können...
 
AW: Urheberrecht für Filesharer

Matze22 schrieb:
auf gut deutsch klingt das so als wenn man mit einem leecher mod mit disabled upload besser dran ist. denn selbst wenn einer von den industrien im netzwerk unterwegs ist, er wird nichts ziehen können...


jo im prinzip ist ja auch nur das verteilen und anbieten richtig strafbar oder?
 
AW: Urheberrecht für Filesharer

netzwelt schrieb:
In den Pressemitteilungen der Musikindustrie ließt man im Bezug auf P2P-Börsen immer wieder von "illegalen Musikangeboten" oder "illegalen Tauschbörsen". Doch was genau ist bei der Benutzung von Tauschbörsen wie Kazaa, eDonkey oder BitTorrent illegal?

http://www.netzwelt.de/news/71456-urheberrecht-fuer-filesharer.html

Laut § 53 Abs. 1 UrhG ist also eine private Vervielfältigung auf der Festplatte Rechtens!

Meine Überlegung ist folgende:

Kommt also eine private Vervielfältigung von der Festplatte ins Netz über P2P z.B Emule, G1 & G2 wird diese Datei doch dann eigentlich öffentlich zugänglich für alle! (Oder?)

In § 53 Abs. 6 UrhG steht jedoch das die öffentliche Wiedergabe von privaten Vervielfältigungen nicht erlaubt ist. :frown:

Also ist doch der, der das File eingestellt hat, schon an der legalität vobei ins illegale gerutscht?

Der Jenige der jetzt das File runterlädt zieht also aus einer offensichtlichen illegalen Quelle eine Datei oder?

Und das laden einer Datei aus einer öffensichtlichen illegalen Quelle, steht wie im Artikel beschrieben unter Strafe!

Ist meine Theorie jetzt falsch? :confused:
Die Frage ist nun ist das P2P öffentlich oder nicht oder?


-------------------------------------------------------------------------------

Hier ein die Links die mir bei meiner Überlegung halfen für die Jenigen die es interressiert:
http://www.bmj.de/media/archive/126.pdf
http://irights.info/index.php?id=201
http://www.hgb-leipzig.de/~vgrass/semi-napster/braun-thesen.html
http://viadrina.euv-frankfurt-o.de/~sk/Pub/copyright.html
und viele andere ..... :biggrin:
 
AW: Urheberrecht für Filesharer

@NoLoader

Man könnte meinen Du hättest Jura studiert. :buschmann

Aber finde ich gut. :top:
 
AW: Urheberrecht für Filesharer

NoLoader schrieb:
Also ist doch der, der das File eingestellt hat, schon an der legalität vobei ins illegale gerutscht? Der Jenige der jetzt das File runterlädt zieht also aus einer offensichtlichen illegalen Quelle eine Datei oder? Und das laden einer Datei aus einer öffensichtlichen illegalen Quelle, steht wie im Artikel beschrieben unter Strafe!
Das Kopieren einer illegal hergestellten Vorlage steht unter Strafe. Es kommt nur darauf an, ob das Zeug, das man lädt, illegal hergestellt wurde, oder ???
:confused:
 
AW: Urheberrecht für Filesharer

nihil schrieb:
Das Kopieren einer illegal hergestellten Vorlage steht unter Strafe. Es kommt nur darauf an, ob das Zeug, das man lädt, illegal hergestellt wurde.


Also hofft doch Jeder da sein download von einer legalen Quelle stammt z.B. von der originalen MusikCD !
Mein Ansatz war hier "was wenn die cd ins Edonkey geklangt" ist ein P2P öffentlich oder nicht? :wink:
 

Beliebte Schlagwörter

Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.

Zurück
Oben Unten