Unterbodenbeleuchtung in Deutschland?

ShinoX

Well-known member
Hallo,

in Deutschland ist Unterbodenbeleuchtung ja verboten.
Ist es denn erlaubt, wenn ich welche habe, sie jedoch beim Fahren nicht aktiv habe?

Also z.B. eine, die ich anmachen kann, wenn der Wagen steht.

Grüße
Shin
 
Nein, auch nicht. Allein die Vorrichtung ist im Bereich der StVO nicht zugelassen, auch mit Killschalter nicht.
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
Die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs.
Die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
Bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
Das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.


Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
 
Ich hatte mich neulich auch schon gewundert, als ich beim Durchzappen beim "Checker" auf D-Max hängengeblieben bin, und da eine Unterbodenbeleuchtung eingebaut wurde.
 
Nein, selbst der Checker darf keine Unterbodenbeleuchtung an ein Auto bauen.
Sehr ausführlich von Halycon geschrieben, danke dafür - hätte ich nicht besser schreiben können.

Fazit: Unterbodenbeleuchtung darf nicht mal angebaut, ferner angeschaltet werden ;)

Aber auch hier gilt, wo kein Kläger da kein Richter. Allerdings 3 Punkte für die Änderung der LTE.
 
Danke für die Blumen, ich hab den Text aber auch nur aus dem Internet. ;)
 

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