"unerlaubter auslandsaufenthalt" was kann passieren?

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b-j89

Hallo.
Ein kumpel von mir ist seit ca 2 monaten in england. Er jobbt dort (geplant für 1 jahr) festangestellt auf einem anwesen. Er hat das ganze Privat angeleiert, also ohne Trägerorganisation etc.

nun hat er ne mail bekommen

Sehr geehrter Herr XXX,
Nach meiner Aktenlage befinden Sie sich ungenehmigt im Ausland, da Ihre
Mutter im Februar 2008 mitteilte, dass der Träger Ihres FSJ kein deutscher
Träger ist. Sie wollten sich zwar um einen deutschen Träger bemühen, doch
liegt mir darüber nichts vor. Sie sind weiterhin verpflichtet, sich eine
Zivildienststelle zum 01.12.2008 zu suchen, da Sie unerlaubt den
Geltungsbereich der Bundesrepublik verlassen.
Sollten Sie keinen deutschen Träger nachweisen und keine Zivildienststelle
vorlegen, werden Sie nach dienstlichem Bedarf eingeplant.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

meine frage ist nun: was kann passieren? können die ihn zwangsweise aus england rüberholen? was droht ihm wenn er da bleibt?

hat da jemand ne ahnung?
danke schonmal im vorraus ;)

:hy:
 
Bei einem Amtshilfeersuchen in Richtung Großbritannien könnte er unter Umständen dort abgeschoben werden. Offensichtlich gibt es eine Vorgeschichte und er sollte wohl eine Zivildienststelle / Freiw. Soziales Jahr antreten. Nachdem er aber dem entsprechenden Amt keinen genehmigten Träger nachweisen konnte und er sich de facto der Zivildienstüberwachung 'entzogen' hat, muss er nun eben mit bestimmten Maßnahmen rechnen.

Allerdings ist die Zusendung einer E-Mail nicht unbedingt rechtsgültig. An seiner Stelle würde ich mich mal mit dem Zivildienstrecht vertraut machen und ggf. rechtlichen Beistand dazu suchen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass er seinen Aufenthalt in GB nach einem Jahr beenden kann und anschließend seinen ZIVI-Dienst in Deutschland (oder sonstwo) ableistet. Besser wäre es sicher, er würde sich selber um eine Zivi-Stelle kümmern, bevor man in ein Pflegeheim als Hilfskraft gesteckt wird. Dass seine Tätigkeit in GB als FSJ anerkannt wird, ist nach diesem Kenntnisstand wohl unwahrscheinlich!


@ vanillasky999:
Hättest mal den Wikipedia-Artikel lesen sollen, statt einen unsinnigen Ein-Wort-Beitrag zu verfassen:
Wikipedia/Fahnenflucht schrieb:
Die Fahnenflucht ist ein Sonderdelikt; sie kann nur von Soldaten begangen werden.
...
:depp:


Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer gilt:
Zivildienstgesetz (Deutschland / Wikipedia)
Das Gesetz dazu:
ZDG - Zivildienstgesetz



Für deinen Kumpel gilt besonders dieser Abschnitt des ZDG bezüglich Freiw. Sozialem Jahr:
ZDG - §14 Freiwilliges Jahr

Ferner treffen auf deinen Freund zu:
§ 19a Verlegung des ständigen Aufenthaltes
§ 23 Zivildienstüberwachung

Im Klartext:
Dein Kumpel muss hier mit Maßnahmen rechnen, wenn er sich nicht schnellstens um einen anerkannten Träger bemüht oder eine selbst gewählte Zivi-Stelle bis 1. Dezember antritt.
 
ok, danke soweit erstmal :)
 
auch hier kann man das Präfix umstellen

z.Bsp. auf "erledigt"


lg... NeHe
 
Eine Email gilt bei heutiger Rechtslage als amtliches Schreiben, das mal als erstes .Sie muß nur der richtigen Person zugestellt werden, also nicht der Mutter wenn der Sohn gemeint ist. Zweitens gehört GB zur EU, was zur folge hat das jeder EU Bürger in jeden EU land frei arbeiten und leben kann. Annsonsten ist ein Anwalt immer gut, auch die wollen leben.
In diesem Sinne epromdw !!!
 

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